• 2. Geht es doch nicht darum, mittels Stasimethoden die Mitgliedschaft zu ermitteln, sondern ein Zeichen zu setzen, dass man Leute, die offen Sympathien für die AFD hegen, nicht aufnehmen oder ausschließen will.

    Welches Zeichen soll das setzen?

  • Sorry, hab aus Versehen putzis Beitrag gelikt. Dabei wollte ich nur darauf antworten.


    Doch, der Verein hat eben das Recht, jemanden zumindest nicht aufzunehmen. Beim Ausschluss gibt es eben schon eine Grenze. Der Verein hat sicher nicht das Recht, den Datenschutz zu umgehen, um an entsprechende Infos zu kommen.

  • Nenn mir einen Grund warum man ein AFD Mitglied ausschließe soll?

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König - Top-5-Foren-User

  • Keine Antwort auf die Frage? Also außer mal wieder einer allgemeinen Stimmung hinterherhecheln und eigentlich gar nicht wissen, was man da eigentlich fordert?

  • Ich klinke mich jetzt aus. Ist mir zu blöd hier.

    No hard feelings.

    Wir sind uns doch einig, dass die AfD ein Übel ist. Uns unterscheidet halt, wie man mit ihr in diesem speziellen Fall umgehen soll.

    "Wir wollten noch einmal neue Leitplanken setzen."

  • Soweit ich weis gibt es in Deutschland Gesetzte die Diskriminierung verbieten.


    Und was anderes als Diskriminierung wäre es nicht wenn du AfD Mitglieder aus einem Sportverein ausschließen willst, bzw. ihnen das eintreten verweigern willst

    Was ich nicht verstehe: Ein AG darf ein AfD-Mitglied, das sich weder im Betrieb noch strafrechtlich relevant etwas zu Schulden kommen ließ, nicht ausschliessen bzw. einfach so kündigen. Ein Verein aber soll das selbe Mitglied, welches sich gegenüber dem Verein und auch strafrechtlich relevant nicht hat zu Schulden kommen lassen so ohne weiteres ausschliessen können, weil es ein AfD-Parteibuch hat? Checkinet.

    An einen Arbeitgeber werden nach geltendem Recht andere Anforderungen gestellt als an eine Vereinsmitgliedschaft.


    Das läuft in Deutschland unter dem sog. Antidiskriminierungsgesetz (eigentlich: AGG)


    https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html



    Eine Vereinsmitgliedschaft wird durch Beitritt erworben, das ist ein gewöhnlicher schuldrechtlicher Vertrag, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben. Dafür kommen nur die §§19ff AGG in Frage.


    Nun taucht der Begriff der "Weltanschauung" (§1 AGG) (darunter fällt wohl eine Zugehörigkeit zu einer Partei bzw. politische Meinungsäusserungen) in §§19ff AGG im Gegensatz zu den vorherigen Abschnitten nicht mehr auf.



    Bei dem Kriterium "keine AfD-Mitglieder" handelt es sich weder um einen Grund, der mit der "Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters noch der sexuellen Identität in Zusammenhang steht. Es geht um eine Parteizugehörigkeit.


    Also ad hoc gesagt, steht das AGG dem Kriterium "Keine AfD-Mitglieder im Verein" nicht entgegen. Im Einzelfall können sich natürlich noch andere Problemstellungen ergeben.

    UNabhängig___Überparteilich

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  • Frag mal in Leipzig nach wie restriktiv die bei der Aufnahme von Mitgliedern sind.

    Jetzt komm halt ned mit so am Schmarrn :roll: Als wenn Red Bull ein Verein wäre ...Da gehst doch um was völlig anderes

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !

  • AfD zu wählen ist zwar grenzdebil, aber im Gegensatz zur Pädophilie legal. :ugly:

    Gibts da nicht auch ne Partei die sich so nennt.... oder deren "Werte" vertritt?

    So ein Scheissgekicke kann sich doch kein normaler Mensch antun...

  • ich kann Vereine schon verstehen, wenn sie sich nicht von der AFD instrumentalisieren lassen wollen, da geht es dann aber um Mitgliederanträge, die öffentlich gestellt werden und ein Bezug zur AFD hergestellt werden soll. Ein "normales" AFD-Mitglied oder Sympathisant sollte die Mitgliedschaft nicht verweigert werden. Die Vereine haben das Recht und für mich auch die Pflicht klar zu machen, dass rechtes Gedankengut nix in der jeweiligen Kurve verloren hat.

  • Bekommt dann das Kind eines AfD-Mitglieds beim Metzger keine Gelbwurst mehr??

    Also ich würde mal sagen, daß das die Entscheidung des Metzgers ist, welchem Kind er Gelbwurst schenkt und welchem nicht. Und wenn er keine Lust hat dem Kind eines AfD Mitglieds Gelbwurst zu schenken... ist doch seine freie Entscheidung und das Kind hat keinen Anspruch auf Gelbwurst :grinning_face:

  • das Kind bekommt die Gelbwurst mit besten Wünschen und der Erklärung, warum es gut ist, wie wir hier leben :woohooo:, schon wieder jemanden auf die richtige Seite gezogen :winking_face_with_tongue:

  • das Kind bekommt die Gelbwurst mit besten Wünschen und der Erklärung, warum es gut ist, wie wir hier leben :woohooo:, schon wieder jemanden auf die richtige Seite gezogen :winking_face_with_tongue:

    Das ist natürlich die smarte Variante eine solche Situation zu lösen :slightly_smiling_face: , aber mir ging es prinzipiell ja nur darum, ob der Metzger verpflichtet ist einem Kind Gelbwurst zu schenken bzw der Metzger (aus welchen Gründen auch immer) nicht zwischen den Kindern unterscheiden sollte :winking_face:

  • es ist jetzt zwar schon sehr ot, aber es wäre sehr schlimm, wenn man Kinder diskriminieren würde, weil die Eltern eine politische Meinung haben, die man nicht teilt.

  • Nein, das sollte nur zeigen, wie abwegig dieser Vorschlag ist.

    Wir leben in einer Demokratie.

    Ja eben.


    Drum steht es jedem Verein frei zu versuchen Mitglieder die nicht mit den Vereinszielen übereinstimmen los zu werden.


    Ob das klappt und wie sagt dann der Rechtsstaat

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Da stehen sich auf beiden Seiten gute Argumente gegenüber.


    Weil mir in den letzten Jahren aber generell zu viel und zu schnell zensiert und verboten und reglementiert wird, könnt ich AfD-Mitglieder beim Club noch eher aushalten als noch ein ein weiteres "Nogo" zu setzen.


    Außerdem sollte die Auseinandersetzung mit der AfD doch bitteschön in erster Linie politisch und nicht juristisch geführt werden.

  • Ich würde auf die Parteizugehörigkeit gar nicht abstellen. Wie schon gesagt, es gibt auch Gründe der Praktikabilität einer Regelung in der Satzung, unabhängig von ihrer rechtlichen Zulässigkeit. Grenzt man Mitglieder der AfD von vorneherein aus, trägt man zur Legendenbildung von Märtyrertum bei, liefert der AfD Schlagzeilen in den Medien, man pauschaliert etc.


    Es reicht grundsätzlich aus, was der FCN in § 10 Ziff. 3 seiner Satzung -Verlust der Mitgliedschaft- niedergelegt hat. Im Einzelfall kann man davon Gebrauch machen und bleibt flexibel.


    http://www.fcn.de/fileadmin/fc…f/Vereinssatzung_2018.pdf

    UNabhängig___Überparteilich

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