Wir haben einen eigenen Thread aufgemacht, die Diskussion bitte dort fortsetzen :hoch:
Rechtsform für die Profimannschaft - Kapitalgesellschaft?
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Danke für den Link. Bleibt weiterhin eine - juristisch gesehen - spannende Debatte.
Und - auch wieder aus juristischer Sicht - überwiegen für mich nach wie vor die Argumente, die für ein Beibehalten des e.V. in der Bundesliga sprechen.
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Steht die Auflösung des e.V. irgendwie zur Debatte?
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soweit ich mitbekommen habe, soll der unsere base bleiben.
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Steht die Auflösung des e.V. irgendwie zur Debatte?
Nein...hab ich aber auch nicht geschrieben ?
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Nein...hab ich aber auch nicht geschrieben ?
Na ja du schreibst doch das die Argumente überwiegen den e.V. beizubehalten und da war ich halt verwundert weil es mir komplett neu wäre dass eine Auflösung des e.V. jemals zur Diskussion gestanden hätte.
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Na ja du schreibst doch das die Argumente überwiegen den e.V. beizubehalten und da war ich halt verwundert weil es mir komplett neu wäre dass eine Auflösung des e.V. jemals zur Diskussion gestanden hätte.
Ich habe geschrieben „in der Bundesliga beizubehalten“. Mag jetzt natürlich kniefislerisch sein, aber der e.V. würde nicht in der Bundesliga spielen...
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Ach so, ja stimmt da hast du recht.
Wenn wir alles so lassen wies ist ham mir mit Bundesliga im Normalfall nur noch gelegentliche Absteche zum brechen der eigenen Rekorde zu tun.
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Die Frage der Rechtsform stellt sich eigentlich nur, wenn eine dieser Fälle eintreten.
1.der FCN findet einen Investor.
2. Was ich mir halt vorstellen könnte. Das Finanzamt stellt die gemeinnützige Aufgabe des Gesamtvereins in Frage, da der Profisport nichts gemeinnütziges hat. Hier wäre man dann gezwungen, den Profibereich auszugliedern.
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Wenn man Haftungsfragen und Vermögenswerte trennen will, geht man den Weg der eigenen GmbH oder GmbH & Co KG.
Die Ausgliederung hat per se nichts mit der Frage eines Investors zu tun, das wird leider immer vermischt.
Bremen, Köln, Gladbach haben da veschiedene Wege zur Ausgliederung ohne Investoren.
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Danke für den Link. Bleibt weiterhin eine - juristisch gesehen - spannende Debatte.
Und - auch wieder aus juristischer Sicht - überwiegen für mich nach wie vor die Argumente, die für ein Beibehalten des e.V. in der Bundesliga sprechen.
Interessante These:Der sportliche Bereich sollte weiter nach Vereinsrecht behandelt werden.Der wirtschaftliche Teil muss nach geltendem Gesellschaftsrecht mit professionellem Management geführt werden, mit allen Veröffentlichungspflichten.Aber es geht hier nicht um Mainz 05 oder um den Club - sondern um den DFB
Amateurfußball: In allen Landesverbänden regt sich Unmut | ZEIT ONLINE Der wirtschaftliche Teil muss nach geltendem Gesellschaftsrecht mit professionellem Management geführt werden, mit allen Veröffentlichungspflichten.
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glaub passt hier am besten.........
Fünf Bundesligisten sind noch ein e. V.: Die Klubs und ihre Anteilseigner - kicker
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glaub passt hier am besten.........
Fünf Bundesligisten sind noch ein e. V.: Die Klubs und ihre Anteilseigner - kicker
Union Berlin sehe ich nicht wirklich als "echten" e.V.
Wenn man weiß was da im Hintergrund alles läuft.
Aber es passt natürlich zum Image.
Auch interessant wie viele Vereine überhaupt keine Anteile verkauft haben.
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