Mitgliederversammlung 2017

  • Trotzdem soll ein Gremium, das nicht nur aus Mitgliedern besteht, Rechte der Mitgliederversammlung bekommen.

    lässt sich einfach lösen – der Fanbeirat schlägt 2 Kandidaten vor

    FCN ein Leben lang... und nicht nur in der 1. Liga


    Manchmal verliert man - und manchmal gewinnen die anderen.

  • Nein alle AR müssen mindestens 15 Monate Mitglied im Verein sein egal ob durch MV oder AR gewählt. Das geht aus §16 Ziffer 1 hervor.


    Ich gehe davon aus dass mit dem Vereinsausschuss für Fanbelange der Fanbeirat gemeint ist. Also dass 1 AR von 9 von den Fans kommt ist in Ordnung und dass die anderen 2 vom aktuellen AR ernannt werden die sich nicht vors pöbelnde Volk stellen auch. Ich sehe momentan im aktuellen AR überhaupt keinen aus der Szene. Das ähnlich läuft das bei Schalke auch. In wiefern hier eine feindliche Übernahme des AR geplant wird sehe ich nicht. Die Szene hat im Fanbeirat nichtmal die Mehrheit. Nur weil ein Antrag von einem UNler kommt wird dies von einigen hier gleich schlecht geredet.

    Der AR braucht auch niemanden aus der Szene!

  • Aus meiner Sicht wird mit diesem Antrag genau das gemacht, was beabsichtigt ist: den Vereinsverantwortlichen vor Augen geführt, was dank unserer Satzung die Besonderheiten unseres eingetragenen Vereins sind. Selbst wenn sie an der 3/4 Mehrheit scheitern sollten, was ich nicht zwingend glaube, wird Meeske dabei vorgeführt.


    Sinnvoll wäre immer, daß es eine vom Verein (den Mitgliedern) bestimmte Satzungskommission gibt, die auch rechtlich wasserdicht das in Worte fasst, was der Willen der Mehrheit ist. Dabei wäre es wünschenswert, wenn solch eine Satzungskommission neutral wäre. Ich find es durchaus in Ordnung, daß Alternativen vorgeschlagen werden, die z.B. eher die Vorstellungen der Ultras abdecken.


    Die dem Antrag zugrundeliegenden Ideen und Konsequenzen sollten auch jedem Mitglied vor der Abstimmung ausführlich erläutert werden, nicht nur denjenigen, deren Stimmen man dafür braucht.


    Aus meiner Sicht soll aber hier im Hauruckverfahren mit dem Antrag etwas durch die Hintertür erzwungen werden, was dem eigentlichen Zweck, den Vereins zukunftsfähig zu machen, diametral entgegensteht.


    Natürlich ist es kein Problem für eine zahlenmäßig starke Gruppe, dafür zu sorgen, daß auf einer unserer JHV`s ihre Vorstellungen mehrheitsfähig werden (vor allem nicht gegen Ende der Veranstaltung) oder umgekehrt die Vorstellungen anderer an der 25% Hürde scheitern. Wenn die ihre Anhänger vorab darauf impfen, genau deshalb zur JHV zu gehen und dort bis zum Ende zu bleiben.


    Jetzt kann man sagen, dann ist das halt so: die Mehrheit im Verein, die nicht auf einer JHV anwesend sein kann oder will oder früher geht, hat eh kein Interesse, hat selber Schuld oder denen ist alles Recht. Die können auch mit einem Verein leben, der keine Investoren findet, weil die dank einer Satzung, die ihnen faktisch jedes Mitspracherecht nimmt, lieber anderswo investieren. Und wenn das dann auf Dauer bedeutet, daß wir in der Regionalliga kicken, so what.


    Für mich ist dieses Denken durch und durch undemokratisch. Und eines Vereinsgedankens nicht würdig.

    Die Antragssteller möchten das zementieren, was bei unserem Verein schlecht läuft: es sollen weiter 9 Aufsichtsratsmitglieder sein. Zu viele, das hat sich schon oft genug gezeigt. Und eine stimmenmäßig starke Gruppe, die sich aber weniger als Teils des Vereins denn als die wichtigste Gruppierung in der Fansszene sieht, möchte jetzt einen Aufsichtsrat reinbekommen, ohne jede demokratische Legitimation. Innerhalb des Fanbeirats soll der mehrheitlich bestimmt werden. Im Moment meint Chris sind da wenigstens 7 auch Vereinsmitglied und stellen deshalb ja die Mehrheit dort. D.h. 6 oder 7 Vereinsmitglieder können den übrigen Vereinsmitgliedern einen Aufsichtsrat aufs Auge drücken, ohne daß die da mitreden können.

    Vereinsmitglied müssen die dort aber gar nicht sein und erklären kann mir vermutlich auch keiner, mit welcher Legitiation dieser Fanbeirat soviel Einfluß auf unseren Verein nehmen will.


    Es ist nunmal ein Unterschied, ob man "nur" Fan des 1.FC Nürnberg ist oder ob man Vereinsmitglied ist.


    Es gibt keinen Grund, einer Gruppierung innerhalb der Fanszene ein Sonderrecht einzuräumen, ihren Aufsichtsrat auf andere Art und Weise reinzubekommen als andere Mitglieder. Jeder hat die Möglichkeit, sich wählen zu lassen. Und wenn er nicht genügend Stimmen bekommt, dann hat er eben keinen Platz.


    Die Kooptierung von Vertretern von Investoren hat doch eine vollkommen andere Zielrichtung. Und sie soll durch diesen Antrag so minimiert werden, daß jeder Investor künftig Meeske den Vogel zeigen wird, wenn der mit dem reden will. Was genau könnte den künftig Meeske noch als Grund anführen, weshalb der Investor Interesse haben soll? Daß bei uns eine große Gruppe immer für prächtige Stimmung im Stadion sorgen wird, egal wie es sportlich läuft? Und daß die Vertreter des Investors mit einem Vertreter dieser Guppierung in direktem Kontakt stehen können im Aufsichtsrat? Und dort auch ihre Bedenken äußern können? Bis sie dann dank Inititaive dieser Gruppierung ein Jahr später abgewählt werden?


    Lächerlicher geht es langsam wirklich nicht mehr,

  • Es wäre skandalös wenn ein Schattengremium wie der Fanbeirat auf einmal einfach so an der MV vorbei Kandidaten in den AR schicken könnte.


    Und nur um das klarzustellen, wenn der AR selbst kooptiert ist das nicht vergleichbar. Denn die AR Mitglieder wurden wiederum von der MV gewählt. Der Fanbeirat ist durch nichts legitimiert.


    Der ganze Antrag von Mössner dient nur der Machtdemonstration und des Machterhalts.


    Dieser Antrag führt vor weshalb man im Profibereich ausgliedern muss.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Stellt jetzt jemand den Antrag den TOP vorzuziehen? Da ich befürchte gegen Ende der Veranstaltung geht der Mössner Antrag durch, das wäre wohl der Sargnagel was Thema Ausgliederung betrifft.

  • exakt das.

    Wenn umbro da seinen Chef zur Kooptierung nominiert: erfolgt das bestimmt von jemand der kein Clubmitglied ist. Und er vertritt ne Firma wo vlt 5% Clubmitglieder sind – optimistisch gesehen.

    Ok, eine Sichtweise der ich mich anschließen kann.

  • OK. Auch eine Sichtweise die sich mit meiner Meinung deckt. Hier muss einfach die Demokratie helfen! Ich bin gegen den Antrag von Herrn Mössner, sehe aber die Sache nach der Ausführung von Chris und anderen durchaus als Satzungsgemäs an.

  • emilou, die Demokratie verlangt dass man sich mit allen Strömungen beschäftigt. Die Fanszene ist durchaus wichtig. Dass sie über ein legitimes Mittel, die JHV versucht ihren Einfluss zu vergrößern, ist absolut in Ordnung. Den selben Fehler zu mache wie in der Realpolitik mit der AfD (alles mal als schlecht hinzustellen was von denen kommt) ist falsch. Antrag. wählen und hoffen dass man 25,1 % dagegen hat. Aber man muss auch bedenken, wenn mehr als 50% der Anwesenden das wollen, ist das ein Mehrheitswille.

  • emilou: falsch, es sind alle 9 Vereinsmitglieder, ich habe nur ein theoretisches Beispiel durch gespielt. Stell das bitte nicht als Tatsache hin.


    Mitglieder dieses Gremiums sind auch in die Kommission zur Ausgliederung genommen worden!

    D.h. es ist ok wenn ein nicht legitimiertes Gremium (s.o.) an den zukünftigen Geschäftmodellen des Vereins mitbestimmt (obwohl diese Diskutanten ja nicht unbedingt Vereinsmitglieder sind), darf aber keinen AR nominieren.

    Da muss ich mir grade echt überlegen, ob ich nicht satzungsrechntlich die eVolution Arbeitsgruppe und deren Ergebnisse anfechte


    Zudem, der Antrag wird öffentlich begründet, jeder kann ihn nachlesen, diskutieren.

    Das es keine Satzungskommission gibt, liegt nicht an MCMV - da könnte der verein längst aktiv werden, gerade im Hinblick auf die anstehenden und geplanten Veränderungen.

    Der Antrag zielt nicht auf Machterhalt, sondern genau darauf, diese Diskussion anzustoßen.


    Er darf nicht früher veröffentlicht werden, das liegt an der Satzung. Genausowenig wie Kandidaten früher bekanntgegeben werden dürfen.


    Hier ist ein Problem der bestehenden Satzung, dass einigen sehr beliebten Verantwortlichen beim Verein längst bekannt ist, von deren Vorgesetzten aber nicht angegangen wird. Wenn wir die Frist für Anträge und Kandidatennominierung vorverlegen, dann statt 10 Tagen vlt 4 Wochen Zeit hat, um diese Ideen zu disktutieren, dann wäre das besser.

    Das wünsche ich mir ohnehin für die nächsten JHVs - hatte aber keine Zeit einen Änderungsantrag einzbringen, da ich im echten Leben einiges zu tun habe.


    Und zum Zeitplan der Abstimmung:

    Auch das liegt nicht an der Szene oder den Antragsstellern.

    Sondern daran, dass Entlastung, AR Wahl und Wahl des Wahlausschusses immer zuerst kommen.

    (Dafür hat man heuer früh angefangen). Schiebt man die nach hinten, passt es auch wieder nicht.


    Löst euch mal von der Person, und schaut auf die Sache.

    MCMV öffnet die Tür zum AR für Investoren und Sponsoren, ohne den Weg über die JHV. Etwas, was die Suche nach Geldgebern erheblich erleichtert.

    FCN ein Leben lang... und nicht nur in der 1. Liga


    Manchmal verliert man - und manchmal gewinnen die anderen.

  • Sorry, Chris, aber was sollen solche Nebelkerzen? Die Kommission zur Ausgliederung wurde vom Verein berufen und hatte höchstens empfehlende Funktion, wobei keine festgeschriebenen Ergebnisse bis heute bekannt sind. Dieses Gremium hätte eben nicht über die Ausgliederung entschieden und Mitgliederrechte beschnitten. Der Fanbeirat, dem eben auch Nichtmitglieder angehören können (!), soll einen AR bestimmen dürfen, den die Mitglieder dann bestenfalls wieder abwählen könnten. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • du hast recht, rein formal könnte es sein, dass ein Nichtmitglied im Fanbeirat sitzt oder mehrere. Damit wäre der Antrag aus formalen Gründen vlt angreifbar, ich bin kein Vereinsjurist.

    ....

    Altmeister:

    FCN ein Leben lang... und nicht nur in der 1. Liga


    Manchmal verliert man - und manchmal gewinnen die anderen.

  • Um meine Meinung nochmal zu verklaren: der Vereins-AR sollte für mich auch weiterhin nur von den Mitgliedern gewählt werden. Der AR einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft für den Profibetrieb sollte hälftig mit von Mitgliedern gewählten ARs und kooptiertes besetzt sein. Abberufungen stehen hier der Gesellschafterversammlung zu, die aus Vereins- und Investorenvertretern besteht. Die Vereinsvertreter hier bestehen aus dem Vereins-AR als Repräsentativorgan der Mitgliederversammlung.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Der Antrag darf nicht durchgehen und wenn es darum geht, dass ein AR-Kandidat vom Fanbeirat vorgeschlagen werden soll, dafür brauchen wir keine Satzungsänderung. Jemanden fragen, der kandidiert, fertig.

  • Sorry Chris, du bist zu intelligent um zu wissen, dass das nicht zu vergleichen ist.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Stellt jetzt jemand den Antrag den TOP vorzuziehen? Da ich befürchte gegen Ende der Veranstaltung geht der Mössner Antrag durch, das wäre wohl der Sargnagel was Thema Ausgliederung betrifft.

    Das hat damit nix zu tun, über die Ausgliederung wird irgendwann später die MV entscheiden müssen unabhängig ob im AR jemand vom Fanbeirat sitzt oder nicht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!