Club Finanzthread

  • Kann ich so aktzeptieren. Wobei ich erstmal nicht glaube, dass aufgrund des BGH-Urteils ein hiesiger Rechtspfleger auf die Idee kommen wird, beim örtlichen Profiverein ein großes Fass aufzumachen (ganz unjuristisch gesprochen).

    Könnte ja sein, dass der zuständige Rechtspfleger beim Nürnberger Amtsgericht ein Clubberer ist, der die Ausgliederung voranbringen will, und deshalb die Gemeinnützigkeit aberkennt. Muss nicht unbedingt in Nürnberg sein. Auch das Finanzamt könnte im Übrigen die Gemeinnützigkeit aberkennen.

  • Die galten mal als „Toptalente“. Und auch wenn das in Nürnberg noch nicht ankam... Toptalente lassen sich auch top bezahlen.


    Oder was meinst du, wo die Prollkarren der Intelligenzbestien Marke Gebhart herkamen ...

    Schalt mal dein Ironie - Radar an...

  • Könnte ja sein, dass der zuständige Rechtspfleger beim Nürnberger Amtsgericht ein Clubberer ist, der die Ausgliederung voranbringen will, und deshalb die Gemeinnützigkeit aberkennt. Muss nicht unbedingt in Nürnberg sein. Auch das Finanzamt könnte im Übrigen die Gemeinnützigkeit aberkennen.

    Ich müsste mich schon sehr täuschen, aber der Rechtspfleger kann die Gemeinnützigkeit nicht aberkennen. Das kann nur das Finanzamt...

  • Ich müsste mich schon sehr täuschen, aber der Rechtspfleger kann die Gemeinnützigkeit nicht aberkennen. Das kann nur das Finanzamt...

    Kann es sein dass das Finanzamt dies aus steuerlichen/finanziellen Dingen tut, der Rechtspfleger wenn er feststellt dass der Zweck der Gemeinnützigkeit nicht erreicht wird? Somit dies beide wären. Aber ich kenne mich damit nun nicht so aus.

  • Stimmt kann nur das Finanzamt.


    Das kann eigentlich geschehen, wenn du zuviel Geld angehäuft hast, aber auch andersrum.


    Bin da zB beim Glubb schon immer sehr verwundert, dass man mit einem Schuldenberg von über 15 Mio

    Euro, den man seit Jahren mitschleppt, noch gemeinnützig sein kann.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Der eV bekommt vom FA die Gemeinnützigkeit entzogen, wenn er zu viel Kohle scheffelt, das ist mir bekannt durch meine eigene Vereinsarbeit.

    Aber bei Schuldenanhäufung ist das auch der Fall?

    Bist Dir sicher, Boggerl?

    Kannst Du das evtl. anhand von ein paar Kennzahlen genauer definieren?

  • Ich müsste mich schon sehr täuschen, aber der Rechtspfleger kann die Gemeinnützigkeit nicht aberkennen. Das kann nur das Finanzamt...

    Bin mir ziemlich sicher, dass auch das Amtsgericht tätig werden kann, anderenfalls hätte die Angelegenheit in der von Dir zitierten Mainzer Fundstelle ja nicht beim BGH landen können. Letztlich spielt das aber keine Rolle, wer tätig werden kann, weil eine Stelle könnte es, wenn sie denn wollte.

  • Bin mir ziemlich sicher, dass auch das Amtsgericht tätig werden kann, anderenfalls hätte die Angelegenheit in der von Dir zitierten Mainzer Fundstelle ja nicht beim BGH landen können. Letztlich spielt das aber keine Rolle, wer tätig werden kann, weil eine Stelle könnte es, wenn sie denn wollte.

    Das AG wird evtl. tätig, wenn ihm bekannt wird, dass die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Aber die Zuständigkeit für die Entziehung der Gemeinnützigkeit liegt beim FA...


    Und einen Unterschied macht es schon insoweit, dass die sachliche Zuständigkeit der Gerichte natürlich anders ist (AG -> BGH bei Löschung aus Vereinsregister vs FG -> BFH bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit).

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