Fortuna Düsseldorf

  • JAH! (gross, immer GROSS schreiben!) guide and protec us all.


    alles hypothetisch. da gibts ka anleitung für. wennst sie im stadion umhaust, bist jedenfalls erstmal im loch. oooder du hast glück/an schnellen schuh + wechselklamotten.

    "Deine Augen sehen es, doch dein Verstand kann es nicht fassen"


    NORIMBERGA PER SEMPRE!

  • Gehn wir mal davon aus (unrealistisch) dass man in so einer Situation besonnen handelt, wie wäre es denn (ernsthaft gefragt)juristisch korrekt? Man muss die polizei rufen und die Täter festhalten, darf sie aber nicht wirklich agressiv behelligen, oder? Hm, ja da hat man viel Chancen wenn einer einem grad den Kopf eingetreten hat, der bleib bestimmt da und lässt sich festnehmen, wenn man ihn darum bittet und ihn leicht am Arm festhält.

  • Nee Sicko, da ist dann wohl der Tatbestand der Notwehr gegeben. Den darfst dann so bearbeiten dass er da bleibt.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Aber er haut noch nicht mich? Notwehr ises doch nur wenn er mich fotzt, oder? Und auch da: ich hab wenig Vertrauen, dass man dann nicht pauschal auch mitverurteilt wird. Fussballstadion + Faust = Terrorist, und das brauchen die auch für Ihren ZIS Bericht...

  • Du hattest ja nach dem rechtlichen gefragt, nicht wie es Team Green auslegen könnte. Und du darfst als Dritter so eingreifen, dass das Opfer nicht weiter geschädigt wird. Du gehst ja erst mal dazwischen, dann wird der Affe auf dich los gehen und ab dann ist es Notwehr.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Sicko das ist klar geregelt und zwar hier:


    § 127 StPO


    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.


    In diesem speziellen Fall hätte man aber auch einen Notruf wegen der verletzten Person absetzen müssen. Also festhalten ohne Notruf schwierig wenn keine zweite Person da ist.

    It was all a dream.

  • Naja da steht festhalten. Ich kann so jemanden aber nicht einfach festhalten, entweder ich latz ihn um oder er mich. Mit am Arm festhalten ist da nix, wenn er so aggro is.

  • Da steht festnehmen. Und jeder der schon mal festgenommen wurde, weiß dass das nicht immer zimperlich ist. Am Ende aber auch nicht unser Job. Zum Glück, sonst würde hier keiner mit mir sprechen. :heul:

    It was all a dream.

  • Das Jedermannsrecht (auch Jedermann-Festnahmerecht) dient im deutschen Strafprozessrecht der Strafverfolgung (Repression).


    Gemäß § 127 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung) gilt für jedermann (auch für Minderjährige):


    „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“


    Konkret heißt das:


    der Täter muss auf frischer Tat betroffen sein, also wenn die Tat mit der aktuellen Situation noch in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang steht,
    die Tat muss nach herrschender Meinung auch tatsächlich begangen worden sein,
    es muss eine Straftat vorliegen,
    der Täter muss entweder der Flucht verdächtig sein, oder
    sich weigern, seine Identität preiszugeben bzw. muss eine Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung bestehen,
    die Festnahme muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit stattfinden; d.h.
    die Mittel zur Festnahme müssen angemessen sein, die Flucht eines Straftäters darf also nicht durch Handlungen verhindert werden, die zu ernsthafteren Beschädigungen seiner Gesundheit oder unmittelbarer Gefährdung seines Lebens führen.
    Fesselungen und die Wegnahme von Sachen können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zur Verhinderung der Flucht rechtmäßig sein.

    Fanfreundschaft S04-1.FCN
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  • Zitat von Sickobilly

    Aber er haut noch nicht mich? Notwehr ises doch nur wenn er mich fotzt, oder? Und auch da: ich hab wenig Vertrauen, dass man dann nicht pauschal auch mitverurteilt wird. Fussballstadion + Faust = Terrorist, und das brauchen die auch für Ihren ZIS Bericht...


    § 32
    Notwehr


    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.


    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.




    Notwehr um einem anderen zu helfen, heisst Nothilfe und rechtfertigt ein Vorgehen gegen den oder die Angreifer. Natürlich nur so lange der Angriff unmottelbar bevorsteht oder andauert. Wenn die Angreifer bereits auf dem Boden liegen sollten, darf man natürlich nicht mehr reinstiefeln.

  • NotWEHR ist es schonmal gar nicht. Wenn du jemand hilfst, nennt sich das Nothilfe. EDIT...wurde ja schon beschrieben :winking_face:


    War erst vor gut 2 Jahren vor Gericht als Zeuge, weil jemand schnell gehandelt, einen Schlag abgefangen und dann dummerweise dabei selbst dem Angreifer den Kiefer zertrümmert hat. Wurde in erster Instanz zu ner Bewährung und ner dicken Geldstrafe verurteilt, in der Berufung dann freigesprochen, da man nicht sicher sagen konnte, ob noch Nothilfe vor lag (was einen Freispruch bedeutet) oder er "genug Zeit" gehabt hätte, um seinen eigenen Schlag zu überdenken.


    Was ich nie vergessen werde, war die Staatsanwältin damals. Eine Zeugin, die quasi zwischen dem Angreifer und dem Helfer stand (das war eine Sache von 2-3 Sekunden) sagte vor Gericht aus, da sie aufgrund der Tatsache, das es so schnell ging und sie mit dem Rücken zum Helfer stand nicht sagen kann, ob und wie er zugeschlagen hat. Darauf die Staatsanwältin: "Schauen Sie bei Schlägereien wohl immer weg?" Das Mädel hat fast das Flennen angefangen...

  • ausserdem nicht zu vernachlässigen: die verhältnismässigkeit, wie mir erklärt wurde. kam ich aber gut raus mit dem hinweis: "suchens mal, obs von mir eine akte gibt, und dann schauns mal seine an."

    "Deine Augen sehen es, doch dein Verstand kann es nicht fassen"


    NORIMBERGA PER SEMPRE!

  • Zitat von USK Schäuble

    ausserdem nicht zu vernachlässigen: die verhältnismässigkeit, wie mir erklärt wurde. kam ich aber gut raus mit dem hinweis: "suchens mal, obs von mir eine akte gibt, und dann schauns mal seine an."


    yup! ich denke mal, daß wenn du als unbescholtener in einer solchen situation einem am boden liegenden hilfst, auf den DREI leute eintreten, du nicht viel zu befürchten hast... auch wenn einer danach eine gebrochene nase, kiefer oder einer ein kaputtes knie hat. und normalerweise ist man ja auch nicht alleine im stadion unterwegs, somit werden sich auch sicherlich zeugen finden, die bestätigen können, daß man so gehandelt hat um dem eigentlichen opfer größeren schaden zu ersparen.


    winzie

  • Zitat von GLUBB


    Was ich nie vergessen werde, war die Staatsanwältin damals. Eine Zeugin, die quasi zwischen dem Angreifer und dem Helfer stand (das war eine Sache von 2-3 Sekunden) sagte vor Gericht aus, da sie aufgrund der Tatsache, das es so schnell ging und sie mit dem Rücken zum Helfer stand nicht sagen kann, ob und wie er zugeschlagen hat. Darauf die Staatsanwältin: "Schauen Sie bei Schlägereien wohl immer weg?" Das Mädel hat fast das Flennen angefangen...


    Das deutsche Schicksal: vor einem Schalter warten
    Das deutsche Ideal: hinter einem Schalter stehen

  • Weiß jemand ob es sich für Clubfans auch lohnt in Block 17 zu sitzen oder sind dort zu viele Düsseldorfer?
    Da gibts nämlich noch Karten :slightly_smiling_face:


    Blockplan-TK-1213.png


    Der Gästebereich geht ja eigentlich nur über die Kurve (20, 19, 130-125).

  • In Block 17 halten sich die harten Fortuna-Fans meist nur auf, wenn sie die gegnerischen verprügeln wollen. Dazu besteht bei Club-Anhängern zur Zeit kein Anlass. :grinning_face:


    Aber im Ernst, wer nach Düsseldorf fährt, muss mit Düsseldorfern rechnen.

    Die Nembercher hänga kann, wennsn net vorher erwischt hämm

  • Zitat von Plerchi

    :lol::hoch:


    Das ist mir klar, dass dort ein paar Heimfans sein werden, aber ich wollte ja eben wissen, ob ich nicht der einzige Clubberer bin :slightly_smiling_face:

  • Zitat von mnari

    Das ist mir klar, dass dort ein paar Heimfans sein werden, aber ich wollte ja eben wissen, ob ich nicht der einzige Clubberer bin :slightly_smiling_face:


    was machst du dir Gedanken über die toten Hosen aus Düsseldorf ?


    mit etwas Glück kannst du dich bei der Heimfahrt an einem Rastplatz mit kölner Hoolifans vergnügen

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