Zitat von MenneAnträge und sowas müssen 14 Tage vor der JHV eingereicht werden, und dann werden sie geprüft auf Recht und Richtigkeit,
also ist schon mal ne Woche rum, dann noch die Wahlunterlagen rausschicken und bis die dann wieder zurück kommen ist die JHV vorbei!
Und jeder der für den AR kandiert muss noch ne Einwilligung unterschreiben!
ist doch wohl selbstverständlich, das wenn eine briefwahl durch satzungsänderung eingeführt werden sollte, sich auch die fristen angepasst ändern müßen