Zitat von Pepe
Der neue AR hat im März 2015 das Gehalt von Bader erhöht. Also steckt er genauso in dieser Misswirtschaft mit drin.
Da man aufgrund der gesamten Intransparenz nichts sagen kann, wer in diesem Gremium für was verantwortlich ist, bleibt als einzige Lösung ein Rücktritt aller Aufsichtsräte. Der gesamte Verein ist ein Sauhaufen, inklusive Aufsichtsrat.
Die Gehaltserhöhung ist in der Tat sehr fragwürdig.
Nur für diejenige die sich diesbzgl. nicht so gut auskennen.
Es gibt Leitlinien sogenannter "Guter Unternehmensführung" oder neudeutsch "Corporate Governance ".
In Deutschland wurde von einer Regierungskommission ein "Deutscher Corporate Governance Kodex" erstellt.
Dieser DCGK ist so etwas wie das Gebetbuch guter Unternehmensführung in Deutschland. Leicht zu lesen und zu verstehen.
Möchte eine Firma bspw. einen großen Kredit haben oder sucht sie Investoren etc pp - als Grundlage einer Unternehmensbewertung dienen diese Grundsätze, die sich so oder leicht verändert in jeder seriösen Volkswirtschaft wiederfinden lassen.
Nur so am Rande - dort findet man beispielsweise unter Punkt 4.2.1
Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.
Bzgl. Vorstands-Entlohnung lässt sich dort auch Grundlegendes finden.
Punkt 4.2.3 enthält unter anderem folgendes:
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass variable Vergütungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
Wie können die negativen sportlichen Entwicklungen des Clubs denn bitteschön eine Gehalterhöhung rechtfertigen?
Tut mir leid, aber das hat mit guter Unternehmensführung wahrscheinlich nicht sonderlich viel zu tun.
Ich bin kein Jurist, könnte mir aber gut vorstellen, dass sich der gesamte AR mit dieser Vorgehensweise im Bereich der persönlichen Haftung bewegt.
Es dürfte sehr schwer zu begründen sein, warum einem Vorstand, trotz katastrophaler Performance, eine Gehaltserhöhung zugestanden werden soll.
Nur um es klar zu sagen, es ist meiner Einschätzung nach schwer zu begründen aber nicht unmöglich.
Wen es interessiert, hier der Link:
http://www.dcgk.de/de/kodex/aktuelle-fassung/praeambel.html