Glubb - Merchandise

  • Manche haben den Unterschied zwischen einer Bestellbestätigung ("ich bestätige, dass du etwas / das hier zu folgenden Konditionen bestellt hast") und einer Auftragsbestätigung ("ich bestätige, dass ich den Auftrag angenommen habe") immer noch nicht verinnertlicht...

  • Nein... wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt...

    Kommt darauf ab WIE du sie formulierst


    Siehe Urteil OHG Nürnberg


    Zitat

    Formulierung der Bestellbestätigung wichtig

    Klargestellt wurde auch, dass die automatisch versandte Bestellbestätigung nach Absenden der Bestellung keine Annahmeerklärung darstellt, die ein Kaufvertrag zur Folge hätte. Händler sind daher gut beraten, in der Bestellbestätigung nicht von einer "Auftragsbestätigung" oder Ähnlichem zu sprechen. Der Internetverkäufer hatte ausdrücklich lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt. Oft benutzt wird die Formulierung "Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten." Eine durchaus nicht unkritische Formulierung. Die Rechtsprechung hatte beispielsweise die Formulierung in der Bestellbestätigungsmail "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell wie möglich ausführen werden." als Annahmeerklärung gewertet. Zudem darf man den Sinn der Bestellbestätigung nicht aus den Augen verlieren, die in § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.

    https://www.internetrecht-rost…/kaufvertrag-internet.htm

  • Manche haben den Unterschied zwischen einer Bestellbestätigung ("ich bestätige, dass du etwas / das hier zu folgenden Konditionen bestellt hast") und einer Auftragsbestätigung ("ich bestätige, dass ich den Auftrag angenommen habe") immer noch nicht verinnertlicht...

    Das meinte ich ja

  • Ziemlich egal, was du "meinst". Hier wurde gerade von einer Bestellbestätigung gesprochen. Du hast behauptet, das wäre eine verbindliche Auftragsannahme. Und dem ist nicht so.


    Nächstes Thema.

  • Ziemlich egal, was du "meinst". Hier wurde gerade von einer Bestellbestätigung gesprochen. Du hast behauptet, das wäre eine verbindliche Auftragsannahme. Und dem ist nicht so.


    Nächstes Thema.

    Zitat

    Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Antrages dar.

    FCN AGBs


    Was is das dann jetzt?


    Aber ja ich weiß das Bestellbestätigung nicht gleich Auftragsbestätigung ist.


    Ausser der Anbieter schreibt es in die AGBs

  • Moah, habt ihr es jetzt wieder? Juristerei ist nicht unser Thema!

    Naja einige machen sich Sorgen um Ihre Bestellung.

    Wollten ned einige das sogar melden?

    Da ist es schon hilfreich sowas abzuklären


    Die Gesetze ändern sich anscheinend auch dauernd. Hatte das von früher wirklich anders in Erinnerung :oops:

  • Hey, sportlich haben wir bald nichts mehr zu lachen. Also lass uns doch gleich wieder auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen?

  • Die Gesetze ändern sich anscheinend auch dauernd. Hatte das von früher wirklich anders in Erinnerung :oops:

    Dein Jurastudium ist schließlich schon ein Stück weit her :winking_face:

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • Jetzt sollte es doch langsam mal gut sein. Der Verein hat ja jetzt bereits zum zweiten mal was veröffentlicht das sie im Moment zwecks großer Nachfrage nicht hinterher kommen.

    Das Zauberwort heist Geduld.


    Ach und noch was, ständige E Mails und Anrufe beschleunigen die Arbeit in Fan Shops sicherlich nicht!

  • Dein Jurastudium ist schließlich schon ein Stück weit her :winking_face:

    Außerdem lässt sich die Gerichtsbarkeit im bolivianischen Hochland 1962 nur bedingt mit der bundesdeutschen Rechtsprechung der 2010er vergleichen.

  • Außerdem lässt sich die Gerichtsbarkeit im bolivianischen Hochland 1962 nur bedingt mit der bundesdeutschen Rechtsprechung der 2010er vergleichen.

    So schaut es aus

    War aber Nordkorea, ned Bolivien

  • Hab auch ne Mail bekommen das es morgen kommt. Glück gehabt, andernfalls hätte es gehörig gekracht am Valze.

    Und den Aufmacher vom Fanshop hätten sie schon ein paar Tage eher stellen dürfen, so ist das ganze doch ziemlich

    ziemlich spät.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

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