Zitat von Clubberer_LarsNe, das führt entweder dazu, dass er eine der Tätigkeitsbeschreibung angemessene Aufgabe kriegt, oder bei einem Zeitvertrag, dass er ne fette Abfindung kriegt. Wär ja noch schöner, wenn man Mitarbeiter so los werden würde...
na ja, als arbeitgeber haste bzgl. der zu verrichtenden tätigkeiten schon anpassungsfreiheiten während dem vertragsverhältnis, wenn sich zudem die "geschäftliche lage" ändert, dann allemal. solange die vereinbarte vergütung weiterhin fließt und es durchaus zumutbare tätigkeiten sind, dann hätteste mal keine guten erfolgsaussichten vor gericht.