Zitat von delinTja, wer hätts gedacht:
Wenn man ehrlich ist, geht das aber auch in Ordnung so. Selbst wenn man erahnen kann, dass Zidan eine Tätlichkeit begangen haben könnte, darf man einen Spieler nicht einfach auf Verdacht sperren. Da muss schon noch "im Zweifel für den Angeklagten" gelten.