Zitat von Clubi
Der Architekt des Frankenstadions ist vor ein paar Jahren verstorben, wenn ich das recht in Erinnerung habe, von daher ist nicht sicher, ob der damalige Architekt, noch berücksichtigt werden müsste.
Urheberrechte gelten bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Auch die Rechtsnachfolger können noch davon Gebrauch machen. Es ist aber natürlich sehr unwahrscheinlich dass das passiert.