• Zitat von rheinfire


    Da muss ich dem Bader aber mal ein wohltuend unaufgeregtes Vorgehen zugestehen. In diesem Fall absolut korrektes Verhalten und kluge Aussagen in einer nicht einfachen Situation.

    Ja sehr klug einen Verurteilten zu beschäftigen. Tolles Vorbild für die Jugend so ein Spieler. Aber bei uns ist ja sowieso alles scheiß egal geworden im Verein. Der Verein steht wieder am Anfang und ist im Arsch. Wir füttern also weiterhin einen Spieler durch, der nur durch Verletzungen und Schlägerein auffällt. Toller Verein, ganz toll.

  • Zitat von Portobello

    Der kleine Unterschied: Reus HÄTTE jemand überfahren können - Gebhart HAT ne Frau gewürgt!


    Reus IST mehrfach ohne Führerschein gefahren und hat sich nachweislich nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Das ist eine Straftat, für die es bei einem harten Richter auch bis zu einem Jahr geben kann, insbesondere wenn er, wie geschehen, von mehreren Personen bereits zuvor auf den Straftatbestand hingewiesen wurde. Reus ist aber ein Weltstar und hat deshalb von einem wohlwollenden Richter nur den Zeigefinger gezeigt bekommen. Gebhart ist dagegen nur ein Provinzproll der nicht schlecht Fußball spielt und sich mit besoffenem Kopp daneben benimmt. Das sind die kleinen Unterschiede.
    Ernsthaft zu Schaden gekommen ist weder bei Reus noch bei Gebhart jemand, sonst wären beide Geschichten auch nicht so glimpflich ausgegangen.

    Bader:„Ständig rauf und runter – da kann sich nichts entwickeln“

  • Reus spielt nicht beim Club und ist mit wurscht. Der Promi-Bonus kotz mich auch an.
    Bei Gebhart ist eine Frau zu Schaden gekommen und es steht uns nicht zu, die Ernsthaftigkeit zu beurteilen. Wie lange die Frau darunter zu knappern hat kannst weder Du noch ich beurteilen.
    Aus eigener Erfahrung: Ich wurde vor ein paar Jahren in Edinburgh nachts auf dem Heimweg von einem Junkie (in etwa Gebhards Figur) überfallen und hatte echt ne zeitlang Angst davor bei Dunkelheit alleine nach hause zu gehen.

  • Zitat von rheinfire


    Reus IST mehrfach ohne Führerschein gefahren und hat sich nachweislich nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Das ist eine Straftat, für die es bei einem harten Richter auch bis zu einem Jahr geben kann, insbesondere wenn er, wie geschehen, von mehreren Personen bereits zuvor auf den Straftatbestand hingewiesen wurde. Reus ist aber ein Weltstar und hat deshalb von einem wohlwollenden Richter nur den Zeigefinger gezeigt bekommen. Gebhart ist dagegen nur ein Provinzproll der nicht schlecht Fußball spielt und sich mit besoffenem Kopp daneben benimmt. Das sind die kleinen Unterschiede.
    Ernsthaft zu Schaden gekommen ist weder bei Reus noch bei Gebhart jemand, sonst wären beide Geschichten auch nicht so glimpflich ausgegangen.


    Du weist scheinbar nicht was Körperverletzung bedeutet,dein Vergleich mit einem Verkehrsdelikt ist lächerlich.

  • Zitat von HCP8


    Du weist scheinbar nicht was Körperverletzung bedeutet,dein Vergleich mit einem Verkehrsdelikt ist lächerlich.


    Und du weißt anscheinend nicht, dass es sich bei Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht um ein Verkehrsdelikt sondern um einen Straftatbestand handelt.

    Bader:„Ständig rauf und runter – da kann sich nichts entwickeln“

  • Zitat von Portobello

    Diese ganze Wortglauberei ist so erbärmlich.

    Einige hier tun so, als hätte es Tuğçe A. nie gegeben.


    Genau! Denn erst seit Tuğçe weiß ich, wie ich über Gewalt gegen Frauen denken soll.

    Rapid Wien und FCN

  • Hier werden Vergleiche angestellt :schaem:

    Nochmal: Gebhart hat privat in einer Disco eine Straftat begangen. Dafür ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden von der staatlichen Gerichtsbarkeit.

    Mit seinem Vertrag als Lizenzspieler hat das erstmal rein gar nichts zu tun. Er kann seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit ohne Einschränkungen nachgehen. Man kann daraus arbeitsrechtlich keinen Kündigungsgrund konstruieren.

    Man könnte natürlich die harte Tour fahren und sagen, wir kündigen trotzdem ausserordentlich wegen des Urteils. Vor dem Arbeitsgericht würde man allerdings schön auffliegen damit. Neue Negativschlagzeilen für den Verein wären garantiert.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von rheinfire


    Mit Verlaub, Fahren ohne Führerschein mit einem 300 PS Auto ist lebensgefährlich, vor allem für die anderen Verkehrsteilnehmer. Vor allem war Reus dazu Wiederholungstäter. Aber genau dieser Bezug zum Können, zeigt wie heuchlerisch hier diskutiert wird. Wenn Timo auch ein Weltklassefußballer wie Reus wäre, dann dürfte er Mädchen schlagen ? Nein, darf er eben in keinem Fall und deshalb muss die Strafe völlig losgelöst vom fußballerischen Können oder der Verletzungsanfälligkeit diskutiert werden.

    Ey sorry du wirst mir nicht weis machen wollen das du genau so fährst wie du es irgendwann mal in der Fahrschule gelernt hast.
    Also macht es denke ich für jemanden der schon seit Jahren im Straßenverkehr fährt keinen großen Unterschied ob er jetzt nen Schein hat oder nicht.
    Ich hab mit 13 ohne Führerschein meine Schlepper wohl schon sicherer Bedient als es ein nicht Landwirt der meint er macht jetzt da den Führerschein jemals kann.
    Wenn man dir jetzt den Führerschein zwickt dann darfst du zwar vom Gesetzgeber aus nicht fahren, würdest aber wenn du es tust für die Öffentlichkeit wohl keine andere Gefährdung darstellen als wenn du den Schein hast.

    Und Reus hätte einen Unfall bauen können, genauso wie du und ich auch, hat er aber nicht. Gebhart hat etwas getan und das ist der große Unterschied und hat nichts mit heucheln zu tun.
    Und die Anmerkung das Reus Welt- und Gebhart Nicht Weltklasse ist sollte nur zeigen das der BvB bei einem Kaderfüller wohl anders reagiert hätte als er es bei einem seiner Topspieler getan hat.

    Wenn jemand wegen Körperverletzung verurteilt wird hat das für mich gerade bei einem Sportverein der ja für Fair Play und Miteinander stehen soll einen anderen Geschmack als wenn jemand ohne Schein autofährt.

  • Zitat von Pepe

    Hier werden Vergleiche angestellt :schaem:

    Nochmal: Gebhart hat privat in einer Disco eine Straftat begangen. Dafür ist er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden von der staatlichen Gerichtsbarkeit.

    Mit seinem Vertrag als Lizenzspieler hat das erstmal rein gar nichts zu tun. Er kann seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit ohne Einschränkungen nachgehen. Man kann daraus arbeitsrechtlich keinen Kündigungsgrund konstruieren.

    Man könnte natürlich die harte Tour fahren und sagen, wir kündigen trotzdem ausserordentlich wegen des Urteils. Vor dem Arbeitsgericht würde man allerdings schön auffliegen damit. Neue Negativschlagzeilen für den Verein wären garantiert.

    Doch selbstverständlich hat das etwas damit zu tun.

    Als Vertragsspieler des 1. FC Nürnberg fällt dieses Verhalten auch auf seinen Verein zurück und das kann sich schädlich auswirken. Vor einem Arbeitsgericht wären die Chancen definitiv nicht so schlecht wie du es jetzt darstellst.

    Zumal Gebhart bereits mehrfach auffällig geworden ist und der Verein da immer zu ihm gestanden ist.

  • Zitat von putzi

    Doch selbstverständlich hat das etwas damit zu tun.

    Als Vertragsspieler des 1. FC Nürnberg fällt dieses Verhalten auch auf seinen Verein zurück und das kann sich schädlich auswirken. Vor einem Arbeitsgericht wären die Chancen definitiv nicht so schlecht wie du es jetzt darstellst.

    Zumal Gebhart bereits mehrfach auffällig geworden ist und der Verein da immer zu ihm gestanden ist.

    :schaem:

    Ein Bankmitarbeiter schlägt in der Disco eine Frau. Er wird deswegen zu einer Bewährungsstrafe wie Gebhart verurteilt.

    Meinst die Bank kann deswegen dem Mitarbeiter kündigen, weil es ja auf das Ansehen der Bank zurückfällt? :lol:

    Im Kündigungsschutzprozess zählen vorherige Verhaltensweisen eines Mitarbeiters rein gar nichts, solange deswegen nicht abgemahnt wurde. Da hilft dann auch ein "Bad Boy" Image von Gebahrt nichts.

    Beschäftige dich mal mit Arbeitsrecht und dann reden wir weiter.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Als wenn ein Arbeitgeber heute nicht am längeren Heben sitzen würde. Irgendwas finden die immer. Wenn man einen loswerden will, wird der Arbeitgeber das heute auch schaffen. Arbeitsrecht hin oder her.

  • Das beschäftigen mit dem Arbeitsrecht würde ich dir auch mal empfehlen.

    Und das der FCN Gebhart nicht abgemahnt hat weist du weil es nicht in der Bild stand?

  • Zitat von hattrick

    Als wenn ein Arbeitgeber heute nicht am längeren Heben sitzen würde. Irgendwas finden die immer. Wenn man einen loswerden will, wird der Arbeitgeber das heute auch schaffen. Arbeitsrecht hin oder her.

    Ja, kann man.

    Aber nicht durch eine ausserordentliche Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht sitzt der Arbeitnehmer nämlich deutlich am längeren Hebel.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Fakt ist doch, das er durch das Urteil ein Straffälliger geworden ist. Und das er Bockmist gebaut hat zeigt ja auch das Urteil, sonst hätten sie ihn nicht verurteilt. Aufgrund seiner Semiprofessionellen Einstellung zu seinem Job, dazu zig Eskapaden wäre das beste eine zeitnahe Vertragsauflösung. Ganz ehrlich, ich will so einen nicht sehen der im Clubtrikot rumrennt. Zweite Chance hin oder her, er hatte genug.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • wenn arbeitsrechtlich nichts machbar ist, hoff ich wenigstens, dass weiler soviel schneid hat und diesen frauen würgenden vollassi links liegen lässt.

    "Ich hoffe, dass ich 90 Jahre alt werde. Dann kann ich sagen, ich hätte 100 werden können. Aber ich habe in Nürnberg gearbeitet." G. Verbeek

    90+6

  • Zitat von putzi

    Das beschäftigen mit dem Arbeitsrecht würde ich dir auch mal empfehlen.

    Und das der FCN Gebhart nicht abgemahnt hat weist du weil es nicht in der Bild stand?

    :lol:

    Abgemahnt wofür? Ich habe bereits geschrieben, dass es möglich ist, dass er wegen des Discovorfalls abgemahnt wurde. In diese Richtung hat sich Bader geäussert. Das ist dann die arbeitsrechtliche Sanktion und damit kann ich wegen dieses Verhaltens nicht mehr ausserordentlich kündigen.

    Bader weiter: "Uns hat das Thema vor allem vor 2 Jahren beschäftigt, damals haben wir das auch sanktioniert. Seitdem ist Timo Gebhart nicht mehr auffällig geworden."

    Was soll denn jetzt der Kündigungsgrund für eine ausserordentliche Kündigung sein? Dass er eine Bewährungsstrafe bekommen hat und deswegen in der Presse darüber berichtet wurde? Da lacht dich der Arbeitsrichter schön aus.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Unsere Diskussion ist ja eh fiktiv weil ich nicht denke das der Club über eine Kündigung nachdenkt können wir ja schön weiter spinnen.

    Wenn ich Gebhart loswerden will ruf ich einen unserer Sponsoren an mit dem ich gut kann, bitte ihn mir einen Schrieb zu schicken in dem steht das aufgrund von Gebharts Verurteilung der Sponsor sein Engagement bei uns nicht mehr ausweiten will weil er nicht will das sein Produkt mit einem Frauenschläger in Verbindung steht und schon lacht der Arbeitsrichter nimmer.
    Dann ist dem Arbeitgeber durch das Verhalten seines Angestellten ein finanzieller Schaden entstanden und dann hast du deinen Kündigungsgrund.

  • Zitat von putzi

    Unsere Diskussion ist ja eh fiktiv weil ich nicht denke das der Club über eine Kündigung nachdenkt können wir ja schön weiter spinnen.

    Wenn ich Gebhart loswerden will ruf ich einen unserer Sponsoren an mit dem ich gut kann, bitte ihn mir einen Schrieb zu schicken in dem steht das aufgrund von Gebharts Verurteilung der Sponsor sein Engagement bei uns nicht mehr ausweiten will weil er nicht will das sein Produkt mit einem Frauenschläger in Verbindung steht und schon lacht der Arbeitsrichter nimmer.
    Dann ist dem Arbeitgeber durch das Verhalten seines Angestellten ein finanzieller Schaden entstanden und dann hast du deinen Kündigungsgrund.

    Welche juristische Krabbelgruppe hat du denn besucht?

    UNabhängig___Überparteilich

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!