• Bitte diesem strafrechtlich verurteilten Frauenschläger außerordentlich kündigen.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Zitat von wikinger

    Wie gesagt: bin kein Jurist. Aber ist es nicht normal, dass man als Ersttäter bei sowas fast immer Bewährung bekommt?

    Das mit der Bewährung ist häufig so. Das Problem ist die gefährliche Körperverletzung (durchs Festhalten durch eine dritte Person wirds das), da ist ne Geldstrafe nicht mehr möglich.


    Die Frage ist ob man arbeitsrechtlich noch was machen kann. Man hat ja damals Maßnahmen ergriffen, die Frage ist was er dem Verein damals erzählt hat. Es muss ja nicht die "Schubserei"-Geschichte aus den Zeitungen sein. Vllt. wurde er ja vom Verein für das nun bekannte Vergehen schon belangt. Dann kannste kein zweites Mal so ohne weiteres tätig werden.

    Einmal editiert, zuletzt von hacklberry (9. Januar 2015 um 15:12)

  • aus dem Selbstverständnis der Fans:

    Wir setzen voraus, dass

    - jede Art von Diskriminierung abgelehnt und unterlassen wird. Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung, Behinderung oder sexueller Identität respektiert wird.
    - keinerlei Form von Gewalt von unseren Fans ausgeht und strikt abgelehnt wird.
    - für Stadien geltende Regeln (Stadionordnung, geltendes Recht, Weisungen des Ordnungsdienstes), insbesondere das Verbot zur Verwendung von Pyrotechnik, akzeptiert und respektiert werden.

    Wir wünschen uns, dass

    Fans und Verein sich übereinstimmend verhalten.

    Da erwarte ich bis spätestens Montag, dass der Vertrag mit Gebhart aufgelöst wird!
    Alles andere wäre eine Farce!


  • allmächd, allmächd, allmächd...

    "Ich hoffe, dass ich 90 Jahre alt werde. Dann kann ich sagen, ich hätte 100 werden können. Aber ich habe in Nürnberg gearbeitet." G. Verbeek

    90+6


  • Sorry, aber Du hast ja voll einen an der Klatsche!! Er hat gestanden und Du zweifelst immernoch und willst Beweise???? Dass ein austrainierter Kampfsportler einen Würgegriff ansetzen kann hälst Du für ausgeschlossen?? Das die Frau kein ärztliches Attest hat kann ja auch daran liegen, dass sie Gebhart erst angezeigt hat, nachdem sie von einem bekannten Personenschützer eingeschüchtert wurde.
    Sportlich brauchen wir ihn nicht entsorgen da er eh kaum fit war. Menschlich müssen wir uns von ihm trennen da er ja auchden Verein repräsentiert.
    Ich bin selbst eine Frau und ja..manchmal auch raffiniert. Aber wenigstens bin ich kein zurückgebliebener Primat!


  • Sorry, aber das hört sich nach einer ziemlichen Aluhut-Argumentation an. Klar muss man nicht alles glauben, was in der Zeitung steht,
    aber muss es wirklich gleich so eine abstruse Verschwörungstheorie sein?

  • Zitat von Portobello

    Sorry, aber Du hast ja voll einen an der Klatsche!! Er hat gestanden und Du zweifelst immernoch und willst Beweise???? Dass ein austrainierter Kampfsportler einen Würgegriff ansetzen kann hälst Du für ausgeschlossen?? Das die Frau kein ärztliches Attest hat kann ja auch daran liegen, dass sie Gebhart erst angezeigt hat, nachdem sie von einem bekannten Personenschützer eingeschüchtert wurde.
    Sportlich brauchen wir ihn nicht entsorgen da er eh kaum fit war. Menschlich müssen wir uns von ihm trennen da er ja auchden Verein repräsentiert.
    Ich bin selbst eine Frau und ja..manchmal auch raffiniert. Aber wenigstens bin ich kein zurückgebliebener Primat!


    Sonst sind wir ja nicht immer einer Meinung, aber hier vollste Unterstützung!!!

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Zitat von wikinger

    Trotzdem bin ich mir ziemlich sicher, dass dem FCN ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
    Ob man es dann ausführt, liegt am Verein selbst.

    Nein, eben nicht.

    Er wird damals mit der Heimschickaktion zu Mutti nach Memmeningen evtl. eine Abmahnung bekommen haben. Damit wäre die arbeitsrechtliche Sanktionierng seines Verhaltens aber bereits erfolgt.

    Sein straffälliges Verhalten in der Disco steht ausserdem nicht automatisch in Bezug zu seiner arbeitsvertragsvertraglichen Leistungserbringung, das sind Training und Fussball spielen.

    Niemand kann man einfach kündigen, weil er privat straffällig geworden ist. Bei einer Freiheitsstrafe ist es was anderes, da er mit Haftantritt seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Gebhart hat aber Bewährung bekommen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat

    Gebhart-Anwalt: "Von fünf Anklagepunkten ist einer übrig geblieben - im Fußball wäre ein 5:1 ein gutes Ergebnis!"

    Die Frage ist war der 1 Punkt wirklich der Würgegriff, da alle Zeugen aussagten er hat sie nicht gewürgt?
    Oder war es doch was schlimmeres und er wäre sonst in Knast gekommen (denn das hat die Richterin angedeutet, das es nach Knast aussah für ihn).

  • Zitat von Pepe

    Nein, eben nicht.

    Er wird damals mit der Heimschickaktion zu Mutti nach Memmeningen evtl. eine Abmahnung bekommen haben. Damit wäre die arbeitsrechtliche Sanktionierng seines Verhaltens aber bereits erfolgt.

    Sein straffälliges Verhalten in der Disco steht ausserdem nicht automatisch in Bezug zu seiner arbeitsvertragsvertraglichen Leistungserbringung, das sind Training und Fussball spielen.

    Niemand kann man einfach kündigen, weil er privat straffällig geworden ist. Bei einer Freiheitsstrafe ist es was anderes, da er mit Haftantritt seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Gebhart hat aber Bewährung bekommen.


    Leitbild des 1. FC Nürnberg

    6. Wertekultur
    Wir sind stolz auf unseren Club und fördern alles, was das Ansehen des Vereins als vorbildlichen Fußball-Club stärkt. Wir verhalten uns immer sportlich fair und behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten.

    7. Sozialkultur
    In der Club-Familie wird jedes Mitglied als Freund und Partner anerkannt und auch bei kritischer Meinung respektiert. Alle Cluberer arbeiten gemeinsam mit Willenskraft und Leidenschaft am großen Ziel künftiger sportlicher Erfolge.

    Who's next?

  • Zitat von daylight

    Die Frage ist war der 1 Punkt wirklich der Würgegriff, da alle Zeugen aussagten er hat sie nicht gewürgt?
    Oder war es doch was schlimmeres und er wäre sonst in Knast gekommen (denn das hat die Richterin angedeutet, das es nach Knast aussah für ihn).

    Die vielen Wenn und Aber kann man sich doch sparen, wenn es eine Einigung gab. Wenn du im Privatleben nen Vergleich schließt, ist der Rest auch irrelevant.

    Der FCN, das sind nur WIR!

  • isso... und ich denke wenn das "würgen" nachweisbar gewesen wäre, dann hätts auch keinen deal gegeben!

    :fahne: Section South East Asia

  • In einer früheren Tätigkeit hatte ich oft Einblick in Strafverfahren. Und anschließend die Betroffenen dazu angehört.
    In vielen Fällen fanden Absprachen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung statt: Wenn der Angeklagte seine Schuld einräumt, dann fällt das Urteil milder aus und der Fall ist abgeschlossen. Andernfalls kann die Bestrafung viel schlimmer werden.
    Oft haben dann Angeklagte eine Tat gestanden, die sie gar nicht verübt hatten.
    Für mich war das immer unverständlich. Aber ich war auch noch nie selbst in einer solchen Situation.

    Einmal editiert, zuletzt von Haribo (9. Januar 2015 um 15:39)

  • Zitat von Portobello

    Sorry, aber Du hast ja voll einen an der Klatsche!! Er hat gestanden und Du zweifelst immernoch und willst Beweise???? Dass ein austrainierter Kampfsportler einen Würgegriff ansetzen kann hälst Du für ausgeschlossen?? Das die Frau kein ärztliches Attest hat kann ja auch daran liegen, dass sie Gebhart erst angezeigt hat, nachdem sie von einem bekannten Personenschützer eingeschüchtert wurde.
    Sportlich brauchen wir ihn nicht entsorgen da er eh kaum fit war. Menschlich müssen wir uns von ihm trennen da er ja auchden Verein repräsentiert.
    Ich bin selbst eine Frau und ja..manchmal auch raffiniert. Aber wenigstens bin ich kein zurückgebliebener Primat!


    einfach mal anschauen wie es gelaufen ist bzw. was von anfang an im raum stand: ihm wurde angeboten, daß anklage nummer zwei fallengelassen wird, wenn er vorwurf nummer eins zugibt. war dies am anfang noch kein thema (man kann also davon ausgehen, daß es eventuell gar nicht so lief wie vorgeworfen, schließlich gab es bei diesem vorfall durchaus unterschiedliche versionen, darauf lassen auch zeugenaussagen schließen usw.), so gibt er diesen nun plötzlich zu. man könnte meinen, daß es absehbar wurde, daß bei vorfall nummer zwei die lage wohl ein wenig eindeutiger und sicherlich auch kritischer war, so daß ihm von anwaltsseite sicherlich geraten wurde den deal einzugehen. davon würde ich, nachdem wie es gelaufen ist, mal stark ausgehen.

  • Ja, das Leitbild. Schöne idealistische, abstrakte Wunschvorstellungen.

    Daraus kann man aber für eine ausserordentliche Kündigung nichts konkretes ableiten und das Kündigungsschutzrecht eines Arbeitnehmers aushebeln. Als Arbeitgeber braucht man einen ausserordentlichen Kündigungsgrund.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Pepe

    Nein, eben nicht.

    Er wird damals mit der Heimschickaktion zu Mutti nach Memmeningen evtl. eine Abmahnung bekommen haben. Damit wäre die arbeitsrechtliche Sanktionierng seines Verhaltens aber bereits erfolgt.

    Sein straffälliges Verhalten in der Disco steht ausserdem nicht automatisch in Bezug zu seiner arbeitsvertragsvertraglichen Leistungserbringung, das sind Training und Fussball spielen.

    Niemand kann man einfach kündigen, weil er privat straffällig geworden ist. Bei einer Freiheitsstrafe ist es was anderes, da er mit Haftantritt seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Gebhart hat aber Bewährung bekommen.

    Ja ok, aber wir kennen ja nicht die genauen Vertragsdetails. Kann ja sein, dass es bestimmte Klauseln gibt,
    die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.

  • Zitat von missyblue

    Die vielen Wenn und Aber kann man sich doch sparen, wenn es eine Einigung gab. Wenn du im Privatleben nen Vergleich schließt, ist der Rest auch irrelevant.

    Schon klar. In irgendeinem Punkt hat er mächtig scheiße gebaut aber was wirklich war weiß doch keiner.
    Ich denke einfach Beschimpfungen sind unangebracht.

  • Ich kenn mich mit ja Recht null aus aber finde diesen "Deal or no Deal"-Quatsch ziemlich bescheuert. Was soll denn das? Einfach zu Ende verhandeln und die _gerechte_ Strafe für die nachweisbaren Taten aussprechen. Weil wie jetzt zu sehen gibt Gebhardt dann Sachen zu die er möglicherweise gar nicht gemacht hat wie die Fraaa zu würgen. Oder hat ers dochgemacht? Keine Ahnung, wie soll man da noch durchblicken? Gut vielleicht fällt damit etwas schlimmeres unterm Tisch...
    Finde des ganze zumindest äußerst fraglich.