• Wenn er der Geschädigten Schmerzensgeld zahlt, ist das wohl der Punkt. Natürlich hört sich 5:1 schlimm an. Aber von den 5 waren Beleidigung und Bedrohung. Sowas wird ziemlich schnell eingestellt. Wenn noch der zweite Fall wegfällt, hast vll noch ne Körperverletzung, dann wird aus deinem 5:1 schnell mal ein 2:1 :winking_face: Aber wie gesagt, völlig schnuppe, es gab eine Einigung, die von seinen Verteidigern als positiv gesehen wurde.

    Der FCN, das sind nur WIR!

  • Dann eben eine Trainingsgruppe 3 bis 5. Die kann ja dann WoWo leiten und Bader muss sich eben seinen Kaffe selber holen.
    Das Gehaltsfortzahlung ist egal. Wir haben in der letzten Zeit schon so viel Geld für nix verbraten und das Meiste zahlt eh die Krankenkasse.

    Einmal editiert, zuletzt von Portobello (9. Januar 2015 um 15:58)

  • Zitat von wikinger

    Ja ok, aber wir kennen ja nicht die genauen Vertragsdetails. Kann ja sein, dass es bestimmte Klauseln gibt,
    die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.

    Ja, das wäre die einzige Möglichkeit, irgendwelche Richtlinien zum Verhalten in der Öffentlichkeit im Arbeitsvertrag. Denke aber selbst dann wäre es schwierig.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Haribo

    In einer früheren Tätigkeit hatte ich oft Einblick in Strafverfahren. Und anschließend die Betroffenen dazu angehört.
    In vielen Fällen fanden Absprachen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung statt: Wenn der Angeklagte seine Schuld einräumt, dann fällt das Urteil milder aus und der Fall ist abgeschlossen. Andernfalls kann die Bestrafung viel schlimmer werden.
    Oft haben dann Angeklagte eine Tat gestanden, die sie gar nicht verübt hatten.
    Für mich war das immer unverständlich. Aber ich war auch noch nie selbst in einer solchen Situation.

    Absprachen gibt es in Deutschland nicht. Sagt auch jeder Richter das es so was nicht gibt. Auch keinen "Deal".

    Es gibt eine verkürzende Verständigung (im Richterzimmer) mit Richter, Staatsanwalt und Verteidigern in dem klar wird wo die Reise hingehen wird (anhand von beweisen, zeugen und vor allem der gesetzeslage) und solltest du ein Geständnis ablegen und damit verkürzen rechnet man dir das an. Da wird dann halt schon klar wo der Richter anhand der Beweise steht. Solltest du dann wissen das du keine großen Argumente mehr einbringen kannst läuft die Tendenz in die Richtung das zu akzeptieren.

    Eine Tat gestehen die du nicht verübt hast, darf und kann der Richter nicht akzeptieren - daher wird auch (sehr verkürzt) Verhandelt, sowie Zeugen/Beweise gesichtet selbst wenn du ein Geständnis abgelegt hast. Auch das erklärt dir der Richter da er nicht da ist dich schuldig zu sprechen sondern auch verhindern MUSS das du dich etwas bezichtigst was du nicht getan hast. Sei es zum Schutz für jemand anderen oder um lieber eine einfache Strafe zu akzeptieren. Hat er dann z.B. den Eindruck das es nicht stimmen KANN, muss er verhandeln.

    Quelle: Betroffener Ich. Deswegen leichte irritation wenn du das sogar in Tätigkeit anders erlebt haben solltest.

    In diesem Fall wird es also so sein das seine Aussagen zu "würgen" zu denen passen die der Richter vorliegen hat bzw. diese als glaubwürdig ansieht. Einfach "ja" sagen geht so in Deutschland auch nicht :wink:

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • Zitat von missyblue

    Wenn er der Geschädigten Schmerzensgeld zahlt, ist das wohl der Punkt. Natürlich hört sich 5:1 schlimm an. Aber von den 5 waren Beleidigung und Bedrohung. Sowas wird ziemlich schnell eingestellt. Wenn noch der zweite Fall wegfällt, hast vll noch ne Körperverletzung, dann wird aus deinem 5:1 schnell mal ein 2:1 :winking_face: Aber wie gesagt, völlig schnuppe, es gab eine Einigung, die von seinen Verteidigern als positiv gesehen wurde.

    Das muss er zahlen weil er das zugegeben hat. Mehr sagt das nicht aus!

  • Zitat von kop

    Absprachen gibt es in Deutschland nicht. Sagt auch jeder Richter das es so was nicht gibt. Auch keinen "Deal".

    Es gibt eine verkürzende Verständigung (im Richterzimmer) mit Richter, Staatsanwalt und Verteidigern in dem klar wird wo die Reise hingehen wird (anhand von beweisen, zeugen und vor allem der gesetzeslage) und solltest du ein Geständnis ablegen und damit verkürzen rechnet man dir das an. Da wird dann halt schon klar wo der Richter anhand der Beweise steht. Solltest du dann wissen das du keine großen Argumente mehr einbringen kannst läuft die Tendenz in die Richtung das zu akzeptieren.

    Eine Tat gestehen die du nicht verübt hast, darf und kann der Richter nicht akzeptieren - daher wird auch (sehr verkürzt) Verhandelt, sowie Zeugen/Beweise gesichtet selbst wenn du ein Geständnis abgelegt hast. Auch das erklärt dir der Richter da er nicht da ist dich schuldig zu sprechen sondern auch verhindern MUSS das du dich etwas bezichtigst was du nicht getan hast. Sei es zum Schutz für jemand anderen oder um lieber eine einfache Strafe zu akzeptieren. Hat er dann z.B. den Eindruck das es nicht stimmen KANN, muss er verhandeln.

    Quelle: Betroffener Ich. Deswegen leichte irritation wenn du das sogar in Tätigkeit anders erlebt haben solltest.

    In diesem Fall wird es also so sein das seine Aussagen zu "würgen" zu denen passen die der Richter vorliegen hat bzw. diese als glaubwürdig ansieht. Einfach "ja" sagen geht so in Deutschland auch nicht :wink:

    Sie hat ihn ja beschuldigt und er hat genau das jetzt zugegeben.
    Ich kenne das mit den Absprachen leider auch!

  • Zitat von daylight


    Sie hat ihn ja beschuldigt und er hat genau das jetzt zugegeben.
    Ich kenne das mit den Absprachen leider auch!

    Es kann sehr gut sein das man die falschen Worte dafür benutzt. Aber Absprachen oder Deals wie man sie aus dem TV kennt, gibt es nicht - möglich ist es das man verkürzt das so bezeichnet aber es ist doch leicht etwas anderes. (auch wenn es wohl im Richterzimmer - in dem du als Angeklagter nicht dabei bist! - zugeht wie auf dem Basar :oops: )

    Und wie gesagt - einfach was zugeben ist in der Form nicht möglich. Nicht wenn der Richter bei Zeugen/Beweisen erkennen kann das es so gewesen sein kann/war!

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • Zitat von docfred

    Versuchst du gerade wirklich, ihn als unschuldiges Justizopfer hinzustellen, weil da ja gar nichts dran war und man ihn zu einem Deal gezwungen hat? :wtf!:


    Jep, manche konstruieren lieber wirre Theorien als die wahrscheinlichste aller Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Gebhart-Anwalt: "Von fünf Anklagepunkten ist einer übrig geblieben - im Fußball wäre ein 5:1 ein gutes Ergebnis!"

    das ergibt ja mal gar keinen sinn... und außerdem wäre es wenn dann ein 4:1

  • Zitat von Sanaki

    Gebhart-Anwalt: "Von fünf Anklagepunkten ist einer übrig geblieben - im Fußball wäre ein 5:1 ein gutes Ergebnis!"

    das ergibt ja mal gar keinen sinn... und außerdem wäre es wenn dann ein 4:1

    Dann reicht der Staatsanwaltschaft ja ein 3:0 im Rückspiel (Revision) :lol:

  • Zitat von kop


    Eine Tat gestehen die du nicht verübt hast, darf und kann der Richter nicht akzeptieren

    eine tat von der der richter überzeugt ist daß du sie begangen hast (auch mit nicht ausreichenden beweisen bzw. sich widersprechenden zeugen) wird der richter akzeptieren. der beschuldigte stimmt zu um eine höhere strafe zu verhindern. auch wenn er die tat nicht betgangen hat.
    quelle? eigenes erleben :wink:

    :fahne: Section South East Asia

  • Zitat von Sanaki

    Gebhart-Anwalt: "Von fünf Anklagepunkten ist einer übrig geblieben - im Fußball wäre ein 5:1 ein gutes Ergebnis!"

    das ergibt ja mal gar keinen sinn... und außerdem wäre es wenn dann ein 4:1

    Ist nur dumm wenn der schwerwiegensde Punkt überbleibt. Ich würde es eher mit Boxen vergleichen. 5 Schläge und nur einmal getroffen dafür gleich nen KO-Schlag.

  • Zitat von eintakter

    eine tat von der der richter überzeugt ist daß du sie begangen hast (auch mit nicht ausreichenden beweisen bzw. sich widersprechenden zeugen) wird der richter akzeptieren. der beschuldigte stimmt zu um eine höhere strafe zu verhindern. auch wenn er die tat nicht betgangen hat.
    quelle? eigenes erleben :wink:

    Pfui Herr Eintakter - ich habe das doch geschreiben :lol: Der Herr hohe Richter muss natürlich davon überzeugt sein (oder werden, durch Beweise/Zeugen). Wenn er sagt "neee neee, geht ja gar nicht das sie das waren" geht es halt ned :mrgreen:

    p.s.
    mir scheint wir könne dann jetzt beide zusammen mit Timo zum FC Bayern wechseln, wa? :mrgreen:

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • Es gibt zu dem Fall Gebhart nur noch eins zu sagen: Arrividerci! Ich will den hier nicht mehr sehen. Hoffentlich werden wir den im Winter noch los. Solche Straftäter sind es unwürdig die Farben zu tragen, die den FCN im öffentlichen Interesse zeigen. Ob eine Vertragsauflösung geht weiß ich nicht, vllt. wegen Vereinsschädigung. Aber der soll hier ganz schnell verschwinden. Ohne Worte echt :schaem:

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Zitat von kop

    Pfui Herr Eintakter - ich habe das doch geschreiben :lol: Der Herr hohe Richter muss natürlich davon überzeugt sein (oder werden, durch Beweise/Zeugen). Wenn er sagt "neee neee, geht ja gar nicht das sie das waren" geht es halt ned :mrgreen:

    p.s.
    mir scheint wir könne dann jetzt beide zusammen mit Timo zum FC Bayern wechseln, wa? :mrgreen:


    hahaha nur wenns uns soviel zahlen wie dem neuer...

    naja ein richter kann schon allein durch das auftreten des angeklagten überzeugt sein, bei mir warens damals lange haare und motorradfahrer. das genügt, auch wenns keine beweise gibt. ist mir sogar nochmal so passiert, da hat mir auch kein schwein was geglaubt bis dann der sachverständige beweise vorgelegt hat die eindeutig (!!!) für mich sprachen. will sagen, beim richter genügt oft die vorgefertigte meinung schon. damit will ich nicht sagen gebhardt ist unschuldig, aber ich will sehr wohl sagen dass für mich seine schuld nicht bewiesen ist. dass er allerdings ein absoluter volldepp ist dass hat er schon bewiesen.

    waren beidesmal verkehrsdelikte, bevor wieder irgendwelche vermutungen kommen :lol:

    :fahne: Section South East Asia

  • eintakter Verkehrdelikt klingt aber für mich schon noch mal anders. Ich vermute mal, du hast deshalb auch nicht 11 Monate auf Bewährung bekommen.
    Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, daß jemand gesteht, einen anderen gewürgt zu haben, wenn er es nicht getan hat.