• isso... und ich denke wenn das "würgen" nachweisbar gewesen wäre, dann hätts auch keinen deal gegeben!

    :fahne: Section South East Asia

  • In einer früheren Tätigkeit hatte ich oft Einblick in Strafverfahren. Und anschließend die Betroffenen dazu angehört.
    In vielen Fällen fanden Absprachen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung statt: Wenn der Angeklagte seine Schuld einräumt, dann fällt das Urteil milder aus und der Fall ist abgeschlossen. Andernfalls kann die Bestrafung viel schlimmer werden.
    Oft haben dann Angeklagte eine Tat gestanden, die sie gar nicht verübt hatten.
    Für mich war das immer unverständlich. Aber ich war auch noch nie selbst in einer solchen Situation.

    Einmal editiert, zuletzt von Haribo (9. Januar 2015 um 15:39)

  • Zitat von Portobello

    Sorry, aber Du hast ja voll einen an der Klatsche!! Er hat gestanden und Du zweifelst immernoch und willst Beweise???? Dass ein austrainierter Kampfsportler einen Würgegriff ansetzen kann hälst Du für ausgeschlossen?? Das die Frau kein ärztliches Attest hat kann ja auch daran liegen, dass sie Gebhart erst angezeigt hat, nachdem sie von einem bekannten Personenschützer eingeschüchtert wurde.
    Sportlich brauchen wir ihn nicht entsorgen da er eh kaum fit war. Menschlich müssen wir uns von ihm trennen da er ja auchden Verein repräsentiert.
    Ich bin selbst eine Frau und ja..manchmal auch raffiniert. Aber wenigstens bin ich kein zurückgebliebener Primat!


    einfach mal anschauen wie es gelaufen ist bzw. was von anfang an im raum stand: ihm wurde angeboten, daß anklage nummer zwei fallengelassen wird, wenn er vorwurf nummer eins zugibt. war dies am anfang noch kein thema (man kann also davon ausgehen, daß es eventuell gar nicht so lief wie vorgeworfen, schließlich gab es bei diesem vorfall durchaus unterschiedliche versionen, darauf lassen auch zeugenaussagen schließen usw.), so gibt er diesen nun plötzlich zu. man könnte meinen, daß es absehbar wurde, daß bei vorfall nummer zwei die lage wohl ein wenig eindeutiger und sicherlich auch kritischer war, so daß ihm von anwaltsseite sicherlich geraten wurde den deal einzugehen. davon würde ich, nachdem wie es gelaufen ist, mal stark ausgehen.

  • Ja, das Leitbild. Schöne idealistische, abstrakte Wunschvorstellungen.

    Daraus kann man aber für eine ausserordentliche Kündigung nichts konkretes ableiten und das Kündigungsschutzrecht eines Arbeitnehmers aushebeln. Als Arbeitgeber braucht man einen ausserordentlichen Kündigungsgrund.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Pepe

    Nein, eben nicht.

    Er wird damals mit der Heimschickaktion zu Mutti nach Memmeningen evtl. eine Abmahnung bekommen haben. Damit wäre die arbeitsrechtliche Sanktionierng seines Verhaltens aber bereits erfolgt.

    Sein straffälliges Verhalten in der Disco steht ausserdem nicht automatisch in Bezug zu seiner arbeitsvertragsvertraglichen Leistungserbringung, das sind Training und Fussball spielen.

    Niemand kann man einfach kündigen, weil er privat straffällig geworden ist. Bei einer Freiheitsstrafe ist es was anderes, da er mit Haftantritt seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Gebhart hat aber Bewährung bekommen.

    Ja ok, aber wir kennen ja nicht die genauen Vertragsdetails. Kann ja sein, dass es bestimmte Klauseln gibt,
    die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.

  • Zitat von missyblue

    Die vielen Wenn und Aber kann man sich doch sparen, wenn es eine Einigung gab. Wenn du im Privatleben nen Vergleich schließt, ist der Rest auch irrelevant.

    Schon klar. In irgendeinem Punkt hat er mächtig scheiße gebaut aber was wirklich war weiß doch keiner.
    Ich denke einfach Beschimpfungen sind unangebracht.

  • Ich kenn mich mit ja Recht null aus aber finde diesen "Deal or no Deal"-Quatsch ziemlich bescheuert. Was soll denn das? Einfach zu Ende verhandeln und die _gerechte_ Strafe für die nachweisbaren Taten aussprechen. Weil wie jetzt zu sehen gibt Gebhardt dann Sachen zu die er möglicherweise gar nicht gemacht hat wie die Fraaa zu würgen. Oder hat ers dochgemacht? Keine Ahnung, wie soll man da noch durchblicken? Gut vielleicht fällt damit etwas schlimmeres unterm Tisch...
    Finde des ganze zumindest äußerst fraglich.

  • Wenn er der Geschädigten Schmerzensgeld zahlt, ist das wohl der Punkt. Natürlich hört sich 5:1 schlimm an. Aber von den 5 waren Beleidigung und Bedrohung. Sowas wird ziemlich schnell eingestellt. Wenn noch der zweite Fall wegfällt, hast vll noch ne Körperverletzung, dann wird aus deinem 5:1 schnell mal ein 2:1 :winking_face: Aber wie gesagt, völlig schnuppe, es gab eine Einigung, die von seinen Verteidigern als positiv gesehen wurde.

    Der FCN, das sind nur WIR!

  • Dann eben eine Trainingsgruppe 3 bis 5. Die kann ja dann WoWo leiten und Bader muss sich eben seinen Kaffe selber holen.
    Das Gehaltsfortzahlung ist egal. Wir haben in der letzten Zeit schon so viel Geld für nix verbraten und das Meiste zahlt eh die Krankenkasse.

    Einmal editiert, zuletzt von Portobello (9. Januar 2015 um 15:58)

  • Nur nochmal zum mitschreiben:
    - Er hat etwas eingestanden um eine andere Tat nicht zur Verhandlung zu bringen
    - er hat eine Strafe akzeptiert um eine andere Tat nicht zur Verhandlung zu bringen

    Auf so etwas lassen sich die beteiligten Parteien nur ein, wenn beide etwas gewinnen. Gebhart entgeht einer möglicherweise höheren Strafe, die Staatsanwaltschaft hat ihren Fall abgeschlossen.

  • Zitat von wikinger

    Ja ok, aber wir kennen ja nicht die genauen Vertragsdetails. Kann ja sein, dass es bestimmte Klauseln gibt,
    die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen.

    Ja, das wäre die einzige Möglichkeit, irgendwelche Richtlinien zum Verhalten in der Öffentlichkeit im Arbeitsvertrag. Denke aber selbst dann wäre es schwierig.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Haribo

    In einer früheren Tätigkeit hatte ich oft Einblick in Strafverfahren. Und anschließend die Betroffenen dazu angehört.
    In vielen Fällen fanden Absprachen zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidigung statt: Wenn der Angeklagte seine Schuld einräumt, dann fällt das Urteil milder aus und der Fall ist abgeschlossen. Andernfalls kann die Bestrafung viel schlimmer werden.
    Oft haben dann Angeklagte eine Tat gestanden, die sie gar nicht verübt hatten.
    Für mich war das immer unverständlich. Aber ich war auch noch nie selbst in einer solchen Situation.

    Absprachen gibt es in Deutschland nicht. Sagt auch jeder Richter das es so was nicht gibt. Auch keinen "Deal".

    Es gibt eine verkürzende Verständigung (im Richterzimmer) mit Richter, Staatsanwalt und Verteidigern in dem klar wird wo die Reise hingehen wird (anhand von beweisen, zeugen und vor allem der gesetzeslage) und solltest du ein Geständnis ablegen und damit verkürzen rechnet man dir das an. Da wird dann halt schon klar wo der Richter anhand der Beweise steht. Solltest du dann wissen das du keine großen Argumente mehr einbringen kannst läuft die Tendenz in die Richtung das zu akzeptieren.

    Eine Tat gestehen die du nicht verübt hast, darf und kann der Richter nicht akzeptieren - daher wird auch (sehr verkürzt) Verhandelt, sowie Zeugen/Beweise gesichtet selbst wenn du ein Geständnis abgelegt hast. Auch das erklärt dir der Richter da er nicht da ist dich schuldig zu sprechen sondern auch verhindern MUSS das du dich etwas bezichtigst was du nicht getan hast. Sei es zum Schutz für jemand anderen oder um lieber eine einfache Strafe zu akzeptieren. Hat er dann z.B. den Eindruck das es nicht stimmen KANN, muss er verhandeln.

    Quelle: Betroffener Ich. Deswegen leichte irritation wenn du das sogar in Tätigkeit anders erlebt haben solltest.

    In diesem Fall wird es also so sein das seine Aussagen zu "würgen" zu denen passen die der Richter vorliegen hat bzw. diese als glaubwürdig ansieht. Einfach "ja" sagen geht so in Deutschland auch nicht :wink:

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • Zitat von missyblue

    Wenn er der Geschädigten Schmerzensgeld zahlt, ist das wohl der Punkt. Natürlich hört sich 5:1 schlimm an. Aber von den 5 waren Beleidigung und Bedrohung. Sowas wird ziemlich schnell eingestellt. Wenn noch der zweite Fall wegfällt, hast vll noch ne Körperverletzung, dann wird aus deinem 5:1 schnell mal ein 2:1 :winking_face: Aber wie gesagt, völlig schnuppe, es gab eine Einigung, die von seinen Verteidigern als positiv gesehen wurde.

    Das muss er zahlen weil er das zugegeben hat. Mehr sagt das nicht aus!

  • Zitat von kop

    Absprachen gibt es in Deutschland nicht. Sagt auch jeder Richter das es so was nicht gibt. Auch keinen "Deal".

    Es gibt eine verkürzende Verständigung (im Richterzimmer) mit Richter, Staatsanwalt und Verteidigern in dem klar wird wo die Reise hingehen wird (anhand von beweisen, zeugen und vor allem der gesetzeslage) und solltest du ein Geständnis ablegen und damit verkürzen rechnet man dir das an. Da wird dann halt schon klar wo der Richter anhand der Beweise steht. Solltest du dann wissen das du keine großen Argumente mehr einbringen kannst läuft die Tendenz in die Richtung das zu akzeptieren.

    Eine Tat gestehen die du nicht verübt hast, darf und kann der Richter nicht akzeptieren - daher wird auch (sehr verkürzt) Verhandelt, sowie Zeugen/Beweise gesichtet selbst wenn du ein Geständnis abgelegt hast. Auch das erklärt dir der Richter da er nicht da ist dich schuldig zu sprechen sondern auch verhindern MUSS das du dich etwas bezichtigst was du nicht getan hast. Sei es zum Schutz für jemand anderen oder um lieber eine einfache Strafe zu akzeptieren. Hat er dann z.B. den Eindruck das es nicht stimmen KANN, muss er verhandeln.

    Quelle: Betroffener Ich. Deswegen leichte irritation wenn du das sogar in Tätigkeit anders erlebt haben solltest.

    In diesem Fall wird es also so sein das seine Aussagen zu "würgen" zu denen passen die der Richter vorliegen hat bzw. diese als glaubwürdig ansieht. Einfach "ja" sagen geht so in Deutschland auch nicht :wink:

    Sie hat ihn ja beschuldigt und er hat genau das jetzt zugegeben.
    Ich kenne das mit den Absprachen leider auch!

  • Versuchst du gerade wirklich, ihn als unschuldiges Justizopfer hinzustellen, weil da ja gar nichts dran war und man ihn zu einem Deal gezwungen hat? :wtf!:

  • Zitat von daylight


    Sie hat ihn ja beschuldigt und er hat genau das jetzt zugegeben.
    Ich kenne das mit den Absprachen leider auch!

    Es kann sehr gut sein das man die falschen Worte dafür benutzt. Aber Absprachen oder Deals wie man sie aus dem TV kennt, gibt es nicht - möglich ist es das man verkürzt das so bezeichnet aber es ist doch leicht etwas anderes. (auch wenn es wohl im Richterzimmer - in dem du als Angeklagter nicht dabei bist! - zugeht wie auf dem Basar :oops: )

    Und wie gesagt - einfach was zugeben ist in der Form nicht möglich. Nicht wenn der Richter bei Zeugen/Beweisen erkennen kann das es so gewesen sein kann/war!

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • Zitat von docfred

    Versuchst du gerade wirklich, ihn als unschuldiges Justizopfer hinzustellen, weil da ja gar nichts dran war und man ihn zu einem Deal gezwungen hat? :wtf!:


    Jep, manche konstruieren lieber wirre Theorien als die wahrscheinlichste aller Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Gebhart-Anwalt: "Von fünf Anklagepunkten ist einer übrig geblieben - im Fußball wäre ein 5:1 ein gutes Ergebnis!"

    das ergibt ja mal gar keinen sinn... und außerdem wäre es wenn dann ein 4:1

  • Zitat von Sanaki

    Gebhart-Anwalt: "Von fünf Anklagepunkten ist einer übrig geblieben - im Fußball wäre ein 5:1 ein gutes Ergebnis!"

    das ergibt ja mal gar keinen sinn... und außerdem wäre es wenn dann ein 4:1

    Dann reicht der Staatsanwaltschaft ja ein 3:0 im Rückspiel (Revision) :lol: