Zitat von kop
Eine Tat gestehen die du nicht verübt hast, darf und kann der Richter nicht akzeptieren
eine tat von der der richter überzeugt ist daß du sie begangen hast (auch mit nicht ausreichenden beweisen bzw. sich widersprechenden zeugen) wird der richter akzeptieren. der beschuldigte stimmt zu um eine höhere strafe zu verhindern. auch wenn er die tat nicht betgangen hat.
quelle? eigenes erleben