DFB gibt bekannt:
Wegen den Ausschreitungen beim Pokalspiel zwischen Magdeburg und der Eintracht sind aufgrund der nicht mehr zunehmenden Gewalt und der Bewährung, die beide Mannschaften derzeit unterliegen, zu folgenden drakonischen Strafen verurteil worden:
Magdeburg: Beim Heimspiel gegen Sonnenhof darf Magdeburg nicht beim einlaufen der Spieler die Vereins-Hymne abspielen. Kommentar vom DFB:“ Wir sind fest davon überzeugt, dass diese drastische Maßnahme dazu beitragen wird, dieses Hochsicherheitsspiel in ruhigen Bahnen zu lenken“.
Frankfurt: In einem Heimspiel im Winter 2016/2017 dürfen die Eintracht-Spieler bei maximal bei 28 Grad duschen. Das betreffende Datum dürfen sich die Verantwortlichen der Eintracht selber aussuchen und auch vorher Kontakt zum deutschen Wetterdienst aufnehmen. Kommentar vom DFB: „ Wir haben es uns mit dieser gravierenden Entscheidung nicht leicht gemacht, es gab in den Gremien kontroversen Diskussionen, ob diese Strafe nicht zu hoch ausfällt. Letztendlich haben wir uns zu dieser wirklich nachhaltigen Entscheidung durchgerungen, da wir ein deutliches Zeichen gegen den „Bundesliga-Randale-Meister“ setzen mussten.