Naja, nach den Regeln ist alles ok was wir da machen. Und wenn man die NLZ-Mütze auf hat auch.
ABER auch ich finde es mehr als fragwürdig wenn ich ehrlich bin.
Steht der o.g. Punkt 3 oder sonst irgendeine Reglementierung in den Statuten des BFV?
Auszug aus der DFB-Jugendordnung
§ 28a
Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Junioren-
Bundesliga für A- oder B-Junioren in darunter befindlichen Spielklassen
1. Stammspieler einer A-Junioren-Bundesliga-Mannschaft sind für eine
Mannschaft ihres Vereins in der Spielklasse unterhalb der A-Junioren-Bun
desliga nicht spielberechtigt. Stammspieler ist, wer nach dem vierten Meisterschaftsspiel
der A-Junioren-Bundesliga-Mannschaft zum jeweiligen
Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen Meisterschaftsspiele
der A-Junioren-Bundesliga-Mannschaft seines Vereins, für
die er spielberechtigt gewesen wäre, eingesetzt worden ist, unabhängig
von der Dauer des Einsatzes.
2. Ein Spieler verliert seine Stammspieler-Eigenschaft dadurch, dass er in
zwei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der A-Junioren-Bundesliga-
Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, obwohl er spielberechtigt
gewesen wäre.
Er wird dann wieder zum Stammspieler, wenn er nach einem erneuten
Einsatz
in der A-Junioren-Bundesliga-Mannschaft in mehr als der Hälfte
der bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Meisterschaftsspiele der
A-Junioren-Bundesliga-Mannschaft seines Vereins, für die er spielberechtigt
gewesen wäre, zum Einsatz gekommen ist, unabhängig von der Dauer
des Einsatzes.
3. Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer A-Junioren-Bundesliga-
Mannschaft ist ein Spieler, der nicht Stammspieler ist, erst nach
einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für andere Junioren-Mannschaften
seines Vereins spielberechtigt.
4. Anders lautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbände sind
unbeachtlich,
soweit sie die A-Junioren-Bundesliga und die jeweils nächst
tiefere Spielklasse betreffen.
5. Die DFB-Mitgliedsverbände können für die letzten vier Spieltage sowie für
nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse
und Pokalspiele in diesem Zeitraum anders lautende Festspielregelungen
erlassen.
6. Einsätze eines B-Junioren-Spielers in einer A-Junioren-Mannschaft seines
Vereins lassen eine Spielberechtigung bei den B-Junioren unberührt.
Anderslautende
Bestimmungen der Mitgliedsverbände kommen nicht zur
Anwendung.
7. Die Nrn. 1. bis 6. gelten für die B-Junioren-Bundesliga entsprechend.
8. Eine Sperrstrafe ist vorab zu verbüßen.
9. Diese Vorschrift gilt nur für die jeweilige Saison.