• Im Übrigen verbietet der Club z. B. Leuten den Einlass ins Stadion, die Klamotten von Thor Stajnar tragen. Da könnte man sich auch auf die Meinungsfreiheit beziehen. Aber der Verein darf es trotzdem selbst entscheiden. Bei Arbeitgebern könnte das gewiss anders aussehen.

  • Die Größe spielt hier keine Rolle. Das ist nur ein vorgeschobenes Argument. Außerdem hat niemand meine Frage beantwortet. Ja oder nein?

    Soweit ich weis gibt es in Deutschland Gesetzte die Diskriminierung verbieten.

    Und was anderes als Diskriminierung wäre es nicht wenn du AfD Mitglieder aus einem Sportverein ausschließen willst, bzw. ihnen das eintreten verweigern willst.

  • Soweit ich weis gibt es in Deutschland Gesetzte die Diskriminierung verbieten.

    Und was anderes als Diskriminierung wäre es nicht wenn du AfD Mitglieder aus einem Sportverein ausschließen willst, bzw. ihnen das eintreten verweigern willst.

    Genau so isses. Und genau mit sowas spielt man der AFD bzw ihren Wählern in die Karten sofern man sie ausschliessen will.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Im Übrigen verbietet der Club z. B. Leuten den Einlass ins Stadion, die Klamotten von Thor Stajnar tragen. Da könnte man sich auch auf die Meinungsfreiheit beziehen. Aber der Verein darf es trotzdem selbst entscheiden. Bei Arbeitgebern könnte das gewiss anders aussehen.

    Na ja, der Club verbietet auch offensichtlich alkoholisierten Personen den Eintritt ins Stadion und ich hab schon öfter welche gesehen, die sich nur noch mit Hilfe zweier Kumpel auf den Füßen halten konnten. Das aber nur am Rande.

    Was ich nicht verstehe: Ein AG darf ein AfD-Mitglied, das sich weder im Betrieb noch strafrechtlich relevant etwas zu Schulden kommen ließ, nicht ausschliessen bzw. einfach so kündigen. Ein Verein aber soll das selbe Mitglied, welches sich gegenüber dem Verein und auch strafrechtlich relevant nichts hat zu Schulden kommen lassen so ohne weiteres ausschliessen können, weil es ein AfD-Parteibuch hat? Checkinet.

    Sowas würde die AfD doch noch mehr in den Märtyrer-Status hieven und Ihnen noch mehr Wähler zutreiben.

    Und Pepe hat auch eine gute Frage gestellt: Wie bitte will der HSV überhaupt an Daten kommen die belegen, wer Mitglied in der AfD ist, sofern diese Person nicht in der Öffentlichkeit steht?

    Einmal editiert, zuletzt von Karbbfm (24. Januar 2018 um 12:22)

  • Gut, dass die meisten das so sehen, wie ich auf der vorletzten Seite beschrieben habe.

    Wo fängt man da an, wo hört man auf?

    Bekommt dann das Kind eines AfD-Mitglieds beim Metzger keine Gelbwurst mehr??

    "Wir wollten noch einmal neue Leitplanken setzen."

  • 1. Gibt es Unterschiede zwischen Arbeitsrecht und Vereinsrecht

    2. Geht es doch nicht darum, mittels Stasimethoden die Mitgliedschaft zu ermitteln, sondern ein Zeichen zu setzen, dass man Leute, die offen Sympathien für die AFD hegen, nicht aufnehmen oder ausschließen will.

  • Sorry, hab aus Versehen putzis Beitrag gelikt. Dabei wollte ich nur darauf antworten.

    Doch, der Verein hat eben das Recht, jemanden zumindest nicht aufzunehmen. Beim Ausschluss gibt es eben schon eine Grenze. Der Verein hat sicher nicht das Recht, den Datenschutz zu umgehen, um an entsprechende Infos zu kommen.

  • Nenn mir einen Grund warum man ein AFD Mitglied ausschließe soll?

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

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  • Ich klinke mich jetzt aus. Ist mir zu blöd hier.

    No hard feelings.

    Wir sind uns doch einig, dass die AfD ein Übel ist. Uns unterscheidet halt, wie man mit ihr in diesem speziellen Fall umgehen soll.

    "Wir wollten noch einmal neue Leitplanken setzen."

  • Soweit ich weis gibt es in Deutschland Gesetzte die Diskriminierung verbieten.

    Und was anderes als Diskriminierung wäre es nicht wenn du AfD Mitglieder aus einem Sportverein ausschließen willst, bzw. ihnen das eintreten verweigern willst

    Was ich nicht verstehe: Ein AG darf ein AfD-Mitglied, das sich weder im Betrieb noch strafrechtlich relevant etwas zu Schulden kommen ließ, nicht ausschliessen bzw. einfach so kündigen. Ein Verein aber soll das selbe Mitglied, welches sich gegenüber dem Verein und auch strafrechtlich relevant nicht hat zu Schulden kommen lassen so ohne weiteres ausschliessen können, weil es ein AfD-Parteibuch hat? Checkinet.

    An einen Arbeitgeber werden nach geltendem Recht andere Anforderungen gestellt als an eine Vereinsmitgliedschaft.

    Das läuft in Deutschland unter dem sog. Antidiskriminierungsgesetz (eigentlich: AGG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html


    Eine Vereinsmitgliedschaft wird durch Beitritt erworben, das ist ein gewöhnlicher schuldrechtlicher Vertrag, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben. Dafür kommen nur die §§19ff AGG in Frage.

    Nun taucht der Begriff der "Weltanschauung" (§1 AGG) (darunter fällt wohl eine Zugehörigkeit zu einer Partei bzw. politische Meinungsäusserungen) in §§19ff AGG im Gegensatz zu den vorherigen Abschnitten nicht mehr auf.

    Zitat

    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer

    Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die

    1.typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder


    2.eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,


    ist unzulässig.

    Bei dem Kriterium "keine AfD-Mitglieder" handelt es sich weder um einen Grund, der mit der "Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters noch der sexuellen Identität in Zusammenhang steht. Es geht um eine Parteizugehörigkeit.

    Also ad hoc gesagt, steht das AGG dem Kriterium "Keine AfD-Mitglieder im Verein" nicht entgegen. Im Einzelfall können sich natürlich noch andere Problemstellungen ergeben.

    UNabhängig___Überparteilich

    Einmal editiert, zuletzt von Pepe (24. Januar 2018 um 13:07)

  • Frag mal in Leipzig nach wie restriktiv die bei der Aufnahme von Mitgliedern sind.

    Jetzt komm halt ned mit so am Schmarrn :roll: Als wenn Red Bull ein Verein wäre ...Da gehst doch um was völlig anderes

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !

  • Bekommt dann das Kind eines AfD-Mitglieds beim Metzger keine Gelbwurst mehr??

    Also ich würde mal sagen, daß das die Entscheidung des Metzgers ist, welchem Kind er Gelbwurst schenkt und welchem nicht. Und wenn er keine Lust hat dem Kind eines AfD Mitglieds Gelbwurst zu schenken... ist doch seine freie Entscheidung und das Kind hat keinen Anspruch auf Gelbwurst :grinning_face:

  • das Kind bekommt die Gelbwurst mit besten Wünschen und der Erklärung, warum es gut ist, wie wir hier leben :woohooo:, schon wieder jemanden auf die richtige Seite gezogen :winking_face_with_tongue:

    Das ist natürlich die smarte Variante eine solche Situation zu lösen :slightly_smiling_face: , aber mir ging es prinzipiell ja nur darum, ob der Metzger verpflichtet ist einem Kind Gelbwurst zu schenken bzw der Metzger (aus welchen Gründen auch immer) nicht zwischen den Kindern unterscheiden sollte :winking_face:

  • Nein, das sollte nur zeigen, wie abwegig dieser Vorschlag ist.

    Wir leben in einer Demokratie.

    Ja eben.

    Drum steht es jedem Verein frei zu versuchen Mitglieder die nicht mit den Vereinszielen übereinstimmen los zu werden.

    Ob das klappt und wie sagt dann der Rechtsstaat

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne