• Da stehen sich auf beiden Seiten gute Argumente gegenüber.

    Weil mir in den letzten Jahren aber generell zu viel und zu schnell zensiert und verboten und reglementiert wird, könnt ich AfD-Mitglieder beim Club noch eher aushalten als noch ein ein weiteres "Nogo" zu setzen.

    Außerdem sollte die Auseinandersetzung mit der AfD doch bitteschön in erster Linie politisch und nicht juristisch geführt werden.

  • Ich würde auf die Parteizugehörigkeit gar nicht abstellen. Wie schon gesagt, es gibt auch Gründe der Praktikabilität einer Regelung in der Satzung, unabhängig von ihrer rechtlichen Zulässigkeit. Grenzt man Mitglieder der AfD von vorneherein aus, trägt man zur Legendenbildung von Märtyrertum bei, liefert der AfD Schlagzeilen in den Medien, man pauschaliert etc.

    Es reicht grundsätzlich aus, was der FCN in § 10 Ziff. 3 seiner Satzung -Verlust der Mitgliedschaft- niedergelegt hat. Im Einzelfall kann man davon Gebrauch machen und bleibt flexibel.

    http://www.fcn.de/fileadmin/fcn/…atzung_2018.pdf

    UNabhängig___Überparteilich

  • Da stehen sich auf beiden Seiten gute Argumente gegenüber.

    Weil mir in den letzten Jahren aber generell zu viel und zu schnell zensiert und verboten und reglementiert wird, könnt ich AfD-Mitglieder beim Club noch eher aushalten als noch ein ein weiteres "Nogo" zu setzen.

    Außerdem sollte die Auseinandersetzung mit der AfD doch bitteschön in erster Linie politisch und nicht juristisch geführt werden.

    In erster Linie sollte man der AfD mit Argumenen entgegentreten und sie so auf demokratische Weise von ihrem Sockel holen anstatt ihre Mitglieder per Ausschlußverfahren zu Märtyrern machen, die weitere Parteieintritte, Wählerstimmen und Märtyrer produzieren,.

  • Danke, Pepe

    Diesen Passus zu suchen, sei es in der hiesigen, der Satzung des OFCs, in welcher auch immer, die Zeit hatte ich grad nicht. Daß es ihn praktisch überall gibt, war mir klar.

    Hiermit sollte den Kritikern der Offensive gegen AfD- Mitglieder klar sein, daß ein VereIn qua Satzung Menschen, die den hehren Grundsätzen eines Vereins nicht zustimmen, weil sie an anderer Stelle diesen widersprechen, nicht Mitglieder eines solchen Vereins werden, sein oder bleiben können.

    Gern Widersprüche.

    Kann aber erst wieder ab 18:00

    It's a jungle out there.

  • Kein Widerspruch im eigentlichen Sinne.

    Aber meiner Meinung nach sollte Sport und Politik genauso getrennt werden,

    wie Politik und Religion.

    Wie gesagt, ist das aber nur meine persönliche Meinug.

  • Gibt es evtl. einen Passus, der die Freistellung bei neuem AG in eine Kündigung wandelt?

    Kommt auf den Individualvertrag an. Sicher könnte man so etwas paraphieren

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Danke, Pepe

    Diesen Passus zu suchen, sei es in der hiesigen, der Satzung des OFCs, in welcher auch immer, die Zeit hatte ich grad nicht. Daß es ihn praktisch überall gibt, war mir klar.

    Hiermit sollte den Kritikern der Offensive gegen AfD- Mitglieder klar sein, daß ein VereIn qua Satzung Menschen, die den hehren Grundsätzen eines Vereins nicht zustimmen, weil sie an anderer Stelle diesen widersprechen, nicht Mitglieder eines solchen Vereins werden, sein oder bleiben können.

    Gern Widersprüche.

    Kann aber erst wieder ab 18:00

    Dir ist aber schon bewusst dass es einen großen Unterschied macht ob ich mir als Verein die Möglichkeit schaffe Personen die gegen meine Grundstätze verstoßen auszuschließen oder erst gar nicht aufzunehmen oder ob ich Personen aufgrund einer Parteizugehörigkeit per se ausschließen will.

    Wohl gemerkt die AfD ist aktuell eine in Deutschland zugelassene Partei und stellt im Bundestag eine nicht kleine Fraktion, wir reden also nicht von Untergrundorganisationen oder ähnlichem.

    Das ich Einzelpersonen ausschließe die sich aufgrund von ihrem Verhalten als Nazis rausstellen finde ich legitim und wünschenswert.

    Personen die sich nichts zu schulden kommen haben lassen aufgrund eines Parteibuches ausschließen zu wollen halte ich für Gefährlich und von Grund auf Falsch.

  • Der AfD-Ausschluss ist gefährlich, weil er von heute auf morgen gegen jede andere Partei, Interessengruppe etc gewandelt werden kann. Aus meiner Sicht ist das auch rechtsstaatlich bedenklich. Der Ausschluss wg rassistischer/fremdenfeindlicher Meinung ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung und sollte so sein. Nur wegen einer Parteizugehörigkeit Menschen auszuschließen halte ich für falsch.

    :fcn-dh:

  • Noch immer begreifen die Gegner dieser Maßnahme nicht, daß es ein sehr einfaches Anwenden zweier fest stehender Fakten ist:

    Die weltoffene Haltung des Vereins, in der Satzung verankert, und

    Die dieser Haltung in diesem Punkt entgegen stehende ausdrückliche Haltung mancher Menschen und auch politischer Vereinigungen.

    Als Verein kann und muss man sich solches Gedankengut vom Hals halten.

    Wer das nicht versteht, den verstehe ICH nicht.

    It's a jungle out there.

  • Peter Fischer von der SGE hat seinen Standpunkt zur AFD übrigens sehr differenziert dargelegt. Vielleicht sollte sich jeder mal sein Statement anhören, bevor hier rumgepfopfert wird von wegen arme AFD, Opferrolle usw...