Weiss nicht, über welche Kenntnise du bzgl. Verfahrensablauf verfügst.
Hätte man damals den Einspruch gegen die Spielwertung nicht zurück genommen, wäre er angesichts des Ergebnisses der Ausländerbehörde zügigst durch das DFB-Sportgericht verworfen worden. Die Erfolgsaussichten tendierten davor schon gegen 0. Damals ermittelte auch keine Staatsanwaltschaft, weil noch nicht mal ein Anfangsverdacht gegeben war.
Kannst alles auch hier nachlesen.