Zitat von KönigDie Fragen beschäftigen mich auch. Ich kenn mich da leider noch nicht aus, aber wie ist das wenn ich eine Frage habe - dann muss ich einen Antrag stellen oder?
Wenn spezielle Fragen sind, die vielleicht auch im Vorfeld von den Verantwortlichen zu klären sind, sollten diese per Antrag gestellt werden. Z.B. welcher AR hat an wie oft an den Sitzungen teilgenommen oder wer hat bei welcher Entscheidung wie abgestimmt.
Zwei Wochen Frist beachten! Die Anträge müssen zwei Wochen VOR der MV beantragt werden. Danach geht es nur noch per Dringlichkeitsantrag (zur Annahme sind 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitgliederstimmen notwendig). Bei Anträgen zur Satzungsänderung gibt es keine Möglichkeit per Dringlichkeitsantrag! Also zwei Wochen vor der MV ist Ausschlussfrist!
Anträge zur Satzungsänderungen müssen den zu ändernden Passus und Alt- und Neuform beinhalten. Also muss vorher überlegt werden, wie man entsprechend diesen Passus im Wortlaut genau haben möchte...
Dank zurück Emilou! :hoch: