Die Versammlung wird die größte Peinlichkeit in der Clubgeschichte
Mitgliederversammlung JETZT!!!
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Peinlicher als Bader, Woy und das senile Provinz Politbüro kann die Versammlung gar nicht werden!
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Zitat von Nuvolari
Hallo liebe Kameraden ich habe den Antrag sehr wohl begründet, nur hier nicht veröffentlicht. Damit keine allgemeine Abwehrstrategie entworfen werden kann. Außerdem ist der Antrag auch dazu gemeint möglichst vielen Mut zu machen auf der Versammlung den Stein ist Rollen zu bringen.
Will ja nicht reinreden, aber wenn man wirklich denkt Bader würde sich nicht DARAUF vorbereiten und nichts einfallen weil HIER nichts zu lesen ist ===> Wird bitter enttäuscht werden.
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Steht doch in der Einladung, das die Versammlung über den 23.6 hinnausgehn kann, und am 24.6 fortgesetzt wird falls noch nicht beendet!
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Zitat von Der Clubberer
Schon klar. Seinen eigentlichen Job macht er ja, wie immer, nicht!Seinen Job macht er, so fair musst sogar du sein.
Streiten können wir darüber ob er seinen Job gut macht, welche Fehler gemacht werden - wie diese ggf. zustande kommen und was davon in unseren Augen vermeidbar war/ist.
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Abbruch der Mitgliederversammlung
Durch die Entwicklungen der letzten Monate, könnte es dazu kommen, daß die Mitgliederversammlung aus dem Ruder läuft. Ich rede deutlich dagagen, aber durch laute Zwischenrufe, Pöbeleien, Tumulte etc., könnte eine reguläre AoMV nicht mehr durchgeführt werden.
In der Vereinssatzung finde ich diesen Außnahmefall nicht beschrieben bzw. geregelt.
Wer entscheidet so etwas ? Doch eigentlich nur die Mitglieder, aber wenn diese nicht zur Wahlentscheidung bereit sind (z.B. geschlossenes Verlassen der Versammlungsstätte)?
vereinswelt.de schreibt dazu:
Der Versammlungsleiter darf den Abbruch der Versammlung nicht anordnen. Er kann allenfalls feststellen, dass es nicht möglich ist, die Versammlung ordnungsgemäß fortzusetzen. Den vorzeitigen Abbruch beschließt die Mitgliederversammlung.
Nach Abbruch einer Mitgliederversammlung ist es erforderlich, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Dabei müssen die in der Vereinssatzung vorgeschriebenen Formen und Fristen eingehalten werden.Nochmals deutlich, es interessiert mich lediglich theoretisch, bitte nicht gleich verbal losgaloppieren !
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Zitat von Matthias77
Abbruch der Mitgliederversammlung
Durch die Entwicklungen der letzten Monate, könnte es dazu kommen, daß die Mitgliederversammlung aus dem Ruder läuft. Ich rede deutlich dagagen, aber durch laute Zwischrufe, Pöbeleien, Tumulte etc., könnte eine reguläre AoMV nicht mehr durchgeführt werden.
In der Vereinssatzung finde ich diesen Außnahmefall nicht beschrieben bzw. geregelt.
Wer entscheidet so etwas ? Doch eigentlich nur die Mitglieder, aber wenn diese nicht zur Wahlentscheidung bereit sind (z.B. geschlossenes Verlassen der Versammlungsstätte)?
vereinswelt.de schreibt dazu:
Der Versammlungsleiter darf den Abbruch der Versammlung nicht anordnen. Er kann allenfalls feststellen, dass es nicht möglich ist, die Versammlung ordnungsgemäß fortzusetzen. Den vorzeitigen Abbruch beschließt die Mitgliederversammlung.
Nach Abbruch einer Mitgliederversammlung ist es erforderlich, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Dabei müssen die in der Vereinssatzung vorgeschriebenen Formen und Fristen eingehalten werden.Nochmals deutlich, es interessiert mich lediglich theoretisch, bitte nicht gleich verbal losgaloppieren !
Ach komm jetzt hör auf. das mindeste was ich von jedem erwachsenen Fan erwarte, ist, daß er sich so benehmen kann, daß eine Versammlung, die von Fans initiiert wird dann auch erfolgreich abläuft.
Fans die sich nicht mal so weit unter Kontrolle haben, verhalten sich aus meiner Sicht vereinsschädigend und sollten ausgeschlossen werden. -
Zitat von Matthias77
Abbruch der Mitgliederversammlung
Durch die Entwicklungen der letzten Monate, könnte es dazu kommen, daß die Mitgliederversammlung aus dem Ruder läuft. Ich rede deutlich dagagen, aber durch laute Zwischenrufe, Pöbeleien, Tumulte etc., könnte eine reguläre AoMV nicht mehr durchgeführt werden.
In der Vereinssatzung finde ich diesen Außnahmefall nicht beschrieben bzw. geregelt.
Wer entscheidet so etwas ? Doch eigentlich nur die Mitglieder, aber wenn diese nicht zur Wahlentscheidung bereit sind (z.B. geschlossenes Verlassen der Versammlungsstätte)?
vereinswelt.de schreibt dazu:
Der Versammlungsleiter darf den Abbruch der Versammlung nicht anordnen. Er kann allenfalls feststellen, dass es nicht möglich ist, die Versammlung ordnungsgemäß fortzusetzen. Den vorzeitigen Abbruch beschließt die Mitgliederversammlung.
Nach Abbruch einer Mitgliederversammlung ist es erforderlich, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Dabei müssen die in der Vereinssatzung vorgeschriebenen Formen und Fristen eingehalten werden.Nochmals deutlich, es interessiert mich lediglich theoretisch, bitte nicht gleich verbal losgaloppieren !
Der Versammlungsleiter kann die Versammlung abbrechen wenn sie aus dem Ruder läuft.
Was bei solchen Versammlungen nicht unüblich ist wäre eine Begrenzung der Redezeit, dies liegt auch im ermessen des Versammlungsleiters, muss aber am Anfang festgelegt werden. -
Zitat von putzi
Ist denn ernsthaft mit soetwas zu rechnen? Hab da nur sowas im Hinterkopf auf Schalke, die Nummer mit der Ohrfeige.
Aber soweit wirds ja wohl nicht kommen. Glaubt ihr, bei einer AMV wird der Sicherheitsaufwand erhöht, aufgrund der explosiven Stimmungslage?Der Versammlungsleiter kann die Versammlung abbrechen wenn sie aus dem Ruder läuft.
Was bei solchen Versammlungen nicht unüblich ist wäre eine Begrenzung der Redezeit, dies liegt auch im ermessen des Versammlungsleiters, muss aber am Anfang festgelegt werden.Hm, da war der Post weg. Also nochmal.
Ist denn mit solchen Tumulten überhaupt zu rechnen? Ich glaube doch wohl eher nicht.
Auf Schalke gabs doch mal diese Ohrfeigenaktion,wenn ich mich recht erinnere.
Ist bei einer AMV der Sicherheitsaufwand eigentlich höher, aufgrund der explosiven Stimmungslage? -
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Ja, hast recht, Frankfurt meinte ich.
Wahnsinn, wenn man sich denkt, was da ablief! -
Zitat von pinbot
Dank Dir für den Hinweis...besagt er doch, daß ich nicht so ganz falsch liege. Denn wozu sonst der Vermerk?Ähm, nicht das jetzt ein Missverständnis entsteht. Mit diesen Absatz ist nur gemeint das die Versammlung über 0 Uhr hinausgehen kann. Man wird sicher nicht am 23.6. Mitternacht aufhören und am 24.6. Nachmittag weitermachen Die letzte Mitgliederversammlung ging z.B. bis kurz vor 1 Uhr.
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Zitat von Tim aus Buktu
Hm, da war der Post weg. Also nochmal.
Ist denn mit solchen Tumulten überhaupt zu rechnen? Ich glaube doch wohl eher nicht.
Auf Schalke gabs doch mal diese Ohrfeigenaktion,wenn ich mich recht erinnere.
Ist bei einer AMV der Sicherheitsaufwand eigentlich höher, aufgrund der explosiven Stimmungslage?tumulte bei uns? wegen ein, zwei kleinen abstiegen und anderen katastrophen? da muss ich laut lachen... ich bin schon froh, wenn einzelne redner mal etwas kritischer werden....
ich würds so machen:
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Zitat von KRÜGERS NBG.
tumulte bei uns? wegen ein, zwei kleinen abstiegen und anderen katastrophen? da muss ich laut lachen... ich bin schon froh, wenn einzelne redner mal etwas kritischer werden....
Die Stimmungslage ist nur im Forum so ernorm hoch.. Die Kids aus der Nordkurve feiern doch sogar ihre Mannschaft beim Abstieg