• Zitat von Shakezpeare

    Also da bin ich mir wirklich nicht so sicher, ob wir gegen die Option intervenieren können...

    Wir haben Lücke gekauft und nicht geliehen.

    Der Spieler gehört uns und im Rahmen seiner Vertragslaufzeit kann uns keiner Zwingen den Spieler zu verkaufen wenn wir nicht wollen.

    Das hat doch Füllkrug ebenfalls bestätigt das er nur zu Bremen zurückgeht wenn er das will.

  • Da wir die Verträge nicht kennen, kann man schön spekulieren, ich denke eine RKO ist nicht nur ein Vorkaufsrecht, sondern Bremen kann sie ziehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • So ist es. Wenn Lücke sagt:

    Nein, ich will bei Werder keinen Vertrag unterschreiben!

    Dann können die nur eins machen - mit den Scheinen wedeln.


    Der Club hingegen kann bei 1,8 Mio oder 3 Mio das Angebot von Werder nicht ablehnen, da vertraglich geregelt. Das betrifft aber lediglich das Abkommen zwischen den beiden Vereinen, und hat nichts mit Füllkrug persönlich zu tun. Wenn er nicht will, dann hat Bremen nichts in der Hand.

  • Die Voraussetzungen sind eine Bereitschaft den Spieler abzugeben und die Bereitschaft des Spielers zu wechseln.

    Außerdem arbeitet Bremen gerade darauf hin nächstes Jahr nicht in der ersten Liga zu spielen und ich habe das Gefühl das wir uns wenn es um Füllkrug geht keine Sorgen um Bremen machen müssen.

  • Zitat von putzi

    Die Voraussetzungen sind eine Bereitschaft den Spieler abzugeben und die Bereitschaft des Spielers zu wechseln.

    Außerdem arbeitet Bremen gerade darauf hin nächstes Jahr nicht in der ersten Liga zu spielen und ich habe das Gefühl das wir uns wenn es um Füllkrug geht keine Sorgen um Bremen machen müssen.

    Ich glaube, dass die Bereitschaft ihn abzugeben kein Kriterium ist. Das ist ja der Sinn dieser Kaufoption. Sonst hätten wir glaube ich keine Diskussion, weil ich nicht annehme, dass seitens 1.FCN Interesse am Verkauf besteht. Diese Rückkaufoptionen setzen mMn nicht die Bereitschaft voraus, den Spieler auch wieder zu verkaufen, sondern genau das umgeht der abgebende Verein ja mit der vertraglich gesicherten Option.

    Anders ist es bei einem Vorkaufsrecht, wo sich der Verein die Möglichkeit sichert, den Spieler zu einem Betrag x zu transferieren, wenn der Verein abgeben will. Das wäre die von dir beschriebene Fall. Aus der Berichterstattung lese ich aber eher raus, dass es sich um eine Rückkaufklausel handelt.

    Übrigens bin ich auch eher dafür, dass Bremen ab- und wir aufsteigen, dann ist der Käse eh gegessen.

  • Zitat von Der Recke

    Hallo,

    Mich interessiert:
    Ist es sportlich und auch rechtlich (Statuten des Spielbetriebs von DFB bzw. DFL) zulässig, dass Füllkrug im Falle der Relegation gg Werder gar nicht spielen darf - so es denn dazu käme, weil Bremen das per Vertrag ausgeschlossen hat? Und wenn ja, wäre das zulässig ?

    Solange der Vertrag nicht gegen gültiges Recht verstößt, könnte das, rein rechtlich, natürlich ausgeschlossen werden. Verträge können so viele individuelle Klauseln enthalten wie die Parteien vereinbart haben, es spielt dabei keine Rolle welche Art Vertrag das ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass die Parteien damals so eine Klausel verankert haben, deswegen eher unwahrscheinlich :lol:


    Zitat von Der Recke


    Wenn nein - und Lücke würde trotzdem (quasi auf eigenen Wunsch) spielen, könnte dann Werder eine mglw verlorene Relegation anfechten?
    Weiß da wer was? Ich weiß, klingt momentan äußerst hypothetisch - aber auszuschließen ist es ja auch nicht...

    Ja, das könnten sie. Dann würde von Seiten des CLUBS eine "Pflichtverletzung" vorliegen, weil der Sieg mit unlauteren Mitteln erworben wurde. Das Ergebnis würde dann annuliert, bzw. am "grünen Tisch" für Bremen gewertet werden.

    Soviel zur Theorie.
    Wir hatten mal einen Erstsemestler namens Yorker in diesem Forum, der hätte dir jetzt bestimmt gerne sein Wissen dazu mitgeteilt :schaem:

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !

  • Alles eine Frage des Geldes.

    Rink hätte damals auch gegen LEV spielen dürfen, es hätte nur extra was gekostet.

    Ausschliessen, dass ein Spieler gegen einen bestimmten Verein nicht auflaufen darf, kann ein anderer Verein nicht.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Pepe


    Ausschliessen, dass ein Spieler gegen einen bestimmten Verein nicht auflaufen darf, kann ein anderer Verein nicht.

    Doch, kann man schon. Wir haben Vertragsfreiheit solange es nicht gegen die guten Sitten verstößt oder eine Partei unangemessen benachteiligt wird.
    Eine Klausel in der z.B. vereinbart wurde ein Eigentor gegen Verein xy zu schießen, fällt u.a. darunter

    ---ENDE--- :exclamation_mark:

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !

  • Ein Verein erteilt aber keine Spielgenehmigung für einen Lizenzspieler, die erteilt die DFL.

    Verein A (abgebender Verein) vereinbart mit Verein B (aufnehmender Verein), der Spieler C darf für das Spiel der Vereine A gegen B nicht auflaufen (und sonst nichts weiter).

    Wie will man das dann durchsetzen bzw. sanktionieren, wenn der Spieler in diesem Spiel dennoch aufläuft? Beschwerde bei der DFL/DFB gegen die Spielwertung? Die interessiert die Vereinbarung zwischen den Vereinen nicht, wenn der Spieler nach ihren Statuten für das Spiel spielberechtigt ist.

    Man kann zwischen den Vereinen mit Vertragsstrafen arbeiten, wenn der Spieler in dem Spiel eingesetzt wird. So wird es vermutlich auch im Fall Rink gewesen sein.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Vermutlich :lol: Entweder es war so oder es war anders ...
    Wer, was, wie durchsetzt und wer, was sanktioniert wenn eine Partei Vertragsbruch begeht ist nicht das Thema ! Es ging darum was ich vertraglich verankern kann und was nicht.
    Nochmal: Wir haben Abschluss -und Vertragsfreiheit :exclamation_mark: Natürlich kannst du den Vertrag brechen, wenn dann die Gegenpartei Klage erhebt entscheiden die Gerichte.

    Frag den Yorker, der hat bestimmt ein Fallbeispiel parat und zeigt dir ein vergleichbares Gerichsturteil. Ich bin jetzt da raus ...

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !

  • ich glaube aber, dass der DFB hier interveniert hat, weil es denen auch missfallen hat. Das ist glaube ich nicht mehr möglich! Außerdem widerspricht es in meinen Augen dem sportlichen Fairplay, seine Gegner sportlich durch solche Klauseln einzuschränken.

  • Zitat von sirtakimann

    Vermutlich :lol: Entweder es war so oder es war anders ...
    Wer, was, wie durchsetzt und wer, was sanktioniert wenn eine Partei Vertragsbruch begeht ist nicht das Thema ! Es ging darum was ich vertraglich verankern kann und was nicht.
    Nochmal: Wir haben Abschluss -und Vertragsfreiheit :exclamation_mark: Natürlich kannst du den Vertrag brechen, wenn dann die Gegenpartei Klage erhebt entscheiden die Gerichte.

    Danke für den Hinweis auf die Vertragsfreiheit, das wäre mir jetzt nicht eingefallen! :verehr:

    Wenn du den Vertragstext des Transfervertrages hast, als Rink damals von Bayer Leverkusen zum FCN transferiert wurde, immer her damit.

    Kann auch gerne jemand recherieren, wie das damals war. Ist mir jetzt zu blöde. Ich bin mir absolut sicher, dass Rink damals im besagten Spiel eingesetzt werden konnte, jedoch wäre ein hoher Nachschlag nach Leverkusen fällig geworden (den sich der Club VERMUTLICH nicht leisten konnte).

    Die Frage war, ob der Spieler eingesetzt werden kann oder nicht. Kann er, es kommt es für die Spielwertung einzig und allein darauf an, ob der Spieler eine Spielberechtigung der DFL hat oder nicht. Einzig die Sportgerichtsbarkeit kann die Spielberechtigung zurückziehen oder für bestimmte Spiele suspendieren, keine Vereinbarung zwischen den Vereinen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Die Sache mit Rink hat Calmund im Nachhinein mal als einen seiner größten Fehler bezeichnet. Stattdessen wurde ja damals ein Nobody namens Cacau aufgestellt und hat direkt zwei mal eingenetzt. Was uns unter´m Strich aber natürlich trotzdem nichts genutzt hat...

    Heute ist nicht dein Tag.

    Morgen leider auch nicht.

  • Zitat von putzi

    Die Voraussetzungen sind eine Bereitschaft den Spieler abzugeben und die Bereitschaft des Spielers zu wechseln.

    Außerdem arbeitet Bremen gerade darauf hin nächstes Jahr nicht in der ersten Liga zu spielen und ich habe das Gefühl das wir uns wenn es um Füllkrug geht keine Sorgen um Bremen machen müssen.

    Das kannst du gern noch mehrmals wiederholen - davon wird es nicht notwendigerweise wahr. :winking_face:

    1. Die RKO wird sicherlich von *BREMEN* angestrebt worden sein - keine andere Vertragspartei (Fülle, Glubb) hat ein nachvollziehbares Interesse daran, diesbezüglich irgendetwas preislich oder zeitlich im Voraus festzulegen.

    2. Wenn also Bremen sich diese RKO in den Vertrag hat schreiben lassen, muss diese sich ja FÜR BREMEN irgendwie auszahlen (natürlich unter gewissen Umständen).

    3. Auszahlen würde sich der "Fixpreis" für Bremen aber nur dann, wenn der Marktwert des Spielers im Lauf der Saison ansteigt (wie es ja nun der Fall ist).

    4. Nach deiner Interpretation soll jetzt aber der Glubb in dieser Situation einfach sagen können "wir verkaufen ihn aber ja gar nicht ätschibätsch"? Ist das nicht selbstverständlich, dass der Glubb [nach Bader(!)] einen Leistungsträger nicht einfach freiwillig abgibt, wenn es anders geht?

    Die Umstände, dass a) der Spieler mehr wert ist b) der Glubb ihn trotzdem abgeben möchte sind doch relativ schwierig zu vereinbaren. Selbst wenn man aus finanziellen Gründen gezwungen ist, einen eigentlichen Leistungsträger abzugeben.. dann müsste man von Glubbseite ja doch so klug sein können, das so dringend benötigte Geld durch einen anderen Verkauf reinzuholen und dann im darauffolgenden Winter oder Sommer (bei andauernder Geldknappheit) erst Fülle abzugeben (zu einem sicherlich höheren Preis, als die Vorabfestlegung in der RKO).

    Also, wenn einer mal, sich in einen Gedanken förmlich hineinverrennt, dann isser ja wie vernagelt, net!

  • Zitat von Pepe


    Danke für den Hinweis auf die Vertragsfreiheit, das wäre mir jetzt nicht eingefallen! :verehr: .

    War mir dann auch klar dass du davon noch nie was gehört hast- Spätestens als ich dein Posting zu Ende gelesen habe... :lol:

    Made my day :smiling_face_with_sunglasses:

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !

  • Zitat von sabu

    die Problematik hatten wir doch mal mit Brasilianer Rink und Leverkusen. Da sah der Leihvertrag dies vor. Ich meine mich aber ganz dunkel daran erinnern zu können, dass dies inzwischen auch durch den DFB verboten wurde

    Ich erinnere mich nur an Courtois (TW von Chelsea der von Atletico ausgeliehen war). Bei dem gab es so eine Klausel, die die UEFA allerdings als rechtswidrig aufgehoben hatte. Könnte mir vorstellen, dass der DFB da sowas ähnliches machen würde - falls es diese Klausel bei Lücke überhaupt gibt, was ich nicht glaube.

    :fcn-dh:

  • Zitat von sirtakimann

    War mir dann auch klar dass du davon noch nie was gehört hast- Spätestens als ich dein Posting zu Ende gelesen habe... :lol:

    Made my day :smiling_face_with_sunglasses:

    Wo bleibt jetzt eigentlich der Rink-Transfervertrag? VERMUTLICH hat Bayer aber einfach nur Mitleid mit dem Club gehabt. Oder der griechische Berater vom Cali hat wie du zuviel Ouzo gesoffen.

    Zitat


    "Die Nürnberger sind in ihrer sportlichen Entscheidung frei. Weder ich noch sonst jemand bei Bayer kann entscheiden, welchen Spieler Klaus Augenthaler aufstellt", betonte Calmund am Donnerstag. Es existiere keine von Nürnberg kolportierte Vertragsklausel, die einen Einsatz des vor gut zwei Wochen für 500.000 Mark (etwa 256.000 Euro) von Leverkusen zu den Franken transferierten Stürmers in dieser Partie ausschließe.

    Calmund berichtete vielmehr von einer "wirtschaftlichen Transfereinigung", in der unter anderem festgehalten sei, dass Nürnberg im Fall des Nicht-Abstiegs weitere 500 000 Mark an Bayer überweisen müsse. Auch das Mitwirken Rinks im Spiel gegen Leverkusen müsste Nürnberg extra bezahlen. Um welche Summe es sich dabei handelt, wollte Calmund nicht sagen: "Diese Details werden von uns vertrauensvoll behandelt und nicht in der Öffentlichkeit besprochen."

    Augenthaler hat diesen Sachverhalt am Donnerstag bestätigt, will aber dennoch auf den Einsatz von Rink beim Tabellenführer freiwillig verzichten. "Theoretisch dürften wir ihn einsetzen, aber das wollen wir uns nicht leisten", räumte der Trainer ein und widersprach damit der ursprünglichen Darstellung des Vereins.

    http://www.rp-online.de/sport/fussball…k-aid-1.1669097

    UNabhängig___Überparteilich

  • Das kannst du gern noch mehrmals wiederholen - davon wird es nicht notwendigerweise wahr. :winking_face:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!