• Ich denke um die 4 Mio wird keiner für ihn zahlen - ausser vll. ein englischer Zweitligist.
    Um das von einem deutschen Erstligisten zu kriegen fehlt noch der Nachweis der Erstligatauglichkeit.
    So hoch werden wenige spekulieren und die die Geld haben greifen lieber höher ins Regal.

    Und Bremen will ihn ja nicht für den eigenen Kader holen.

    Also zahlen die nur die 3 Mio. wenn es auch einen Interessenten gibt u. mit dem muss Fülle auch noch einverstanden sein .

    So ein Scheissgekicke kann sich doch kein normaler Mensch antun...

  • Zitat von sabu

    Das was man über BL verträge so liest, dann müsste man jeden Bundesligavertrag sofort zerreissen, weil das Arbeitsrecht teilweise doch recht merkwürdig in den DFL Statuten und BL Verträgen behandelt wird. Mich wundert es immer wieder, dass noch keiner sich wie Bosman getraut hat gegen den Rotz zu klagen.

    Es gab vor 3-4 Jahren mal im Kicker einen Artikel, in dem stand, dass man diese ganzen
    festgeschriebenen Ablösesummen in den Verträgen seitens der EU generell verbieten wollte. Daraus ist offensichtlich nichts geworden.

  • Die Frage ist, ob Fülle zurück muss, nur wen Werder die RKO zieht,
    oder ob er auch mit dem Wechsel nach Bremen einverstanden sein muss.

    Soll heißen, wenn er beim Club bleiben will, ist die RKO sinnfrei.

  • Zitat von Altmeister


    So einen Arbeitsvertrag, der quasi erst nach 2 Jahren in Kraft tritt, dürfte es nach DFL-Statuten doch gar nicht geben, oder? Lücke ist von uns nicht aus Bremen geliehen, sondern damals gekauft worden und hat als Arbeitnehmer nur mit dem FCN einen Vertrag. Absichtserklärungen sind da was anderes, aber arbeitsrechtlich auch nicht unbedingt wasserdicht.

    Ähm, sorry, aber wieso sollte der Vertrag nicht möglich sein. Es müsste doch so ablaufen, dass Lücke einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, als der Wechsel zu uns klar war. In diesem Vertrag wird stehen, dass wenn er laut § xy im Transfervertrag zwischen Werder Bremen und dem Glubb wieder in die Dienste von Werder eintritt, der alte Arbeitsvertrag wieder auflebt oder eben irgendwas mit neuen Konditonen... Im Prinzip ist das doch nicht anderes wie der Bauarbeiter, der jedes Jahr im November entlassen wird aber gleichzeitig wieder ne Aussicht auf Wiedereinstellung im März hat... Nur, dass es eben hier ein längerer Zeitraum ist und es eben keine Kündigung ist...

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Zitat von k-m-b

    Die Frage ist, ob Fülle zurück muss, nur wen Werder die RKO zieht,
    oder ob er auch mit dem Wechsel nach Bremen einverstanden sein muss.

    Soll heißen, wenn er beim Club bleiben will, ist die RKO sinnfrei.

    Das glaub ich nicht, dass er noch zustimmen muss. Das wird schon alles so vertraglich verankert sein.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass man zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung noch nicht unbedingt erwartete,
    dass Füllkrug wirklich mal so viel „wert“ sein könnte. Vor einem Jahr hätte man noch darüber gelacht.

  • Zitat von Remember68

    Ähm, sorry, aber wieso sollte der Vertrag nicht möglich sein. Es müsste doch so ablaufen, dass Lücke einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, als der Wechsel zu uns klar war. In diesem Vertrag wird stehen, dass wenn er laut § xy im Transfervertrag zwischen Werder Bremen und dem Glubb wieder in die Dienste von Werder eintritt, der alte Arbeitsvertrag wieder auflebt oder eben irgendwas mit neuen Konditonen... Im Prinzip ist das doch nicht anderes wie der Bauarbeiter, der jedes Jahr im November entlassen wird aber gleichzeitig wieder ne Aussicht auf Wiedereinstellung im März hat... Nur, dass es eben hier ein längerer Zeitraum ist und es eben keine Kündigung ist...

    Beim Bauarbeiter geht's ja um Saison Arbeit, da es eben auf dem Bau auch Zeiten gibt, bei denen man nicht eingesetzt werden kann und sich arbeitslos melden muss. würde so ein vertrag nicht bestehen, müsste der Bauarbeiter auf Jobsuche gehen. Die Bundesliga ist ja nicht wie die NFL, wo nur 4 Monate gespielt werden und sonst das ganze Jahr nix is. Da könnte ich mir solche Verträge vorstellen. aber das was mit Fußballspielern gemacht wird, das hört man nur von Bordsteinschwalben die von Luden zu Luden wandern

  • Zitat von sirtakimann

    Damit folgst du auf jeden Fall einer gewissen Logik. :hoch: Das haben die alten Griechen in der Philosophenschule auch schon immer gesagt :lol:

    Eigentlich können im heutigen Fußball nur Real, Barcelona oder die Bayern begehrte Spieler halten.
    Selbst Man United oder Liverpool waren gezwungen Ronaldo oder Suarez abzugeben, wenn die Transfersumme stimmt.
    Das Gleiche passiert natürlich auch mit dem Club.....nur im kleineren Rahmen.
    Es gibt immer größere Fische die zuschnappen können.
    Insofern hatten dein Sokrates, Plato oder Aristoteles, mit Blick auf den Transfermarkt, schon recht. :wink:

    Neu interessant könnte die ganze Geschichte jedoch werden, wenn evtl. der Brexit erfolgt.
    Dann gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zu EU und kann ausländische Spieler nicht mehr so einfach transferieren wie jetzt, denn dann greift ein anderes Arbeitsrecht....da die Freizügigkeit des europäischen Binnenmarktes wegfällt !
    Könnte in Zukunft spannend werden auf dem Transfermarkt. :wink:

  • Hallo,

    ich bin neu hier im Forum, daher bitte ich um Nachsicht, falls ich einen Thread dazu übersehen bzw. zum falschen Topic gepostet habe.

    Mich interessiert:
    Ist es sportlich und auch rechtlich (Statuten des Spielbetriebs von DFB bzw. DFL) zulässig, dass Füllkrug im Falle der Relegation gg Werder gar nicht spielen darf - so es denn dazu käme, weil Bremen das per Vertrag ausgeschlossen hat? Und wenn ja, wäre das zulässig?
    Wenn nein - und Lücke würde trotzdem (quasi auf eigenen Wunsch) spielen, könnte dann Werder eine mglw verlorene Relegation anfechten?

    Weiß da wer was? Ich weiß, klingt momentan äußerst hypothetisch - aber auszuschließen ist es ja auch nicht...

  • Zitat von Der Recke

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum, daher bitte ich um Nachsicht, falls ich einen Thread dazu übersehen bzw. zum falschen Topic gepostet habe.

    Mich interessiert:
    Ist es sportlich und auch rechtlich (Statuten des Spielbetriebs von DFB bzw. DFL) zulässig, dass Füllkrug im Falle der Relegation gg Werder gar nicht spielen darf - so es denn dazu käme, weil Bremen das per Vertrag ausgeschlossen hat? Und wenn ja, wäre das zulässig?
    Wenn nein - und Lücke würde trotzdem (quasi auf eigenen Wunsch) spielen, könnte dann Werder eine mglw verlorene Relegation anfechten?

    Weiß da wer was? Ich weiß, klingt momentan äußerst hypothetisch - aber auszuschließen ist es ja auch nicht...

    Servus,

    Solche Klauseln sind durchaus möglich, werden aber soweit ich weiß, nicht angewandt.

    Kann mich nur an einen Fall erinnern, als Paolo Rink damals nicht mit dem Glubb gegen Leverkusen spielen durfte,
    als er von denen ausgeliehen wurde.

  • Solche Klauseln sind - nehme ich an - nur bei Leihverträgen möglich.

    Füllkrug ist aber nicht ausgeliehen, sondern gehört uns. Bremen hat nur eine Rückkaufklausel und das heißt meiner Meinung nach auch nicht, dass Füllkrug dort bereits einen Anschlussvertrag haben muss.
    Und auch für die spekulierten 1,8 Mios einkaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen geht nur dann, wenn Füllkrug zu dem Verein möchte, der die gewünschte Summe bietet. Zumindest meinem Verständnis nach.

  • Zitat von Shakezpeare

    Solche Klauseln sind - nehme ich an - nur bei Leihverträgen möglich.

    Füllkrug ist aber nicht ausgeliehen, sondern gehört uns. Bremen hat nur eine Rückkaufklausel und das heißt meiner Meinung nach auch nicht, dass Füllkrug dort bereits einen Anschlussvertrag haben muss.
    Und auch für die spekulierten 1,8 Mios einkaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen geht nur dann, wenn Füllkrug zu dem Verein möchte, der die gewünschte Summe bietet. Zumindest meinem Verständnis nach.

    Genauso isses.
    Man muss Bremen vorher fragen, sollte ein anderer Verein mitbieten.
    Voraussetzung ist aber, dass der Verein ihn abgeben, bzw. der Spieler überhaupt weg, oder dahin will.


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  • die Problematik hatten wir doch mal mit Brasilianer Rink und Leverkusen. Da sah der Leihvertrag dies vor. Ich meine mich aber ganz dunkel daran erinnern zu können, dass dies inzwischen auch durch den DFB verboten wurde

  • Zitat von bogoahlsiega2007

    Genauso isses.
    Man muss Bremen vorher fragen, sollte ein anderer Verein mitbieten.
    Voraussetzung ist aber, dass der Verein ihn abgeben, bzw. der Spieler überhaupt weg, oder dahin will.

    Irre ich mich, oder drehen wir uns im Kreis? So weit waren wir doch vor ein zwei Wochen auch schon. Man kann halt nur leider nicht sicher sein, dass Füllkrug nicht dem Geld nachrennt.. die Erfahrung lehrt ja eher das Gegenteil. :face_with_tongue:

    Also, wenn einer mal, sich in einen Gedanken förmlich hineinverrennt, dann isser ja wie vernagelt, net!

  • Zitat von k-m-b

    Die Frage ist, ob Fülle zurück muss, nur wen Werder die RKO zieht,
    oder ob er auch mit dem Wechsel nach Bremen einverstanden sein muss.

    Soll heißen, wenn er beim Club bleiben will, ist die RKO sinnfrei.

    Richtig.

    Nur da Füllkrug erste Liga spielen will und der Verein bei dem er das tut anscheinend zweitrangig ist dürfte klar sein Bremen ihn zurückkauft wenn sie nicht absteigen.

  • Zitat von Vv00t

    Irre ich mich, oder drehen wir uns im Kreis? So weit waren wir doch vor ein zwei Wochen auch schon. Man kann halt nur leider nicht sicher sein, dass Füllkrug nicht dem Geld nachrennt.. die Erfahrung lehrt ja eher das Gegenteil. :face_with_tongue:

    Der rennt sicher auch dem Geld nach.

    Nur wenn wir ihn nicht abgeben wollen dann spielt er nächstes Jahr bei uns und zwar egal in welcher Liga, das wir uns das nicht leisten können und es deshalb so nicht kommen wird ist etwas anderes.
    Aber im Moment ist Lücke ein Spieler des FCN mit Vertrag bis 2017.

    Die RKO sagt nur das Bremen ein Vorkaufsrecht zu Preis X hat falls der FCN verkaufen will und Lücke auch gehen will.
    Will Lücke bleiben können wir ihn nicht zwingen zu wechseln.
    Und wollen wir ihn behalten muss er bleiben.

  • spannend ist ja auch die Höhe der Rückkaufoption.

    Da gibt es ja zwei Quellen die zwei höchst unterschiedliche Beträge nennen.

    Während die 1,8 Mio vergleichsweise als Taschengeld durchgehen weil sie uns nicht viel nützen, so wären 3 Mio schon ein schöner Batzen weil hier ja keine Berater mit dran verdienen.

    Sollte Lücke uns verlassen dann wären die 3 Mio schon ein sehr ordentliches Schmerzensgeld.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von putzi

    Nur wenn wir ihn nicht abgeben wollen dann spielt er nächstes Jahr bei uns und zwar egal in welcher Liga, das wir uns das nicht leisten können und es deshalb so nicht kommen wird ist etwas anderes.
    Aber im Moment ist Lücke ein Spieler des FCN mit Vertrag bis 2017.

    Die RKO sagt nur das Bremen ein Vorkaufsrecht zu Preis X hat falls der FCN verkaufen will und Lücke auch gehen will.
    Will Lücke bleiben können wir ihn nicht zwingen zu wechseln.
    Und wollen wir ihn behalten muss er bleiben.

    Also da bin ich mir wirklich nicht so sicher, ob wir gegen die Option intervenieren können...

  • Die Diskussion dreht sich wirklich im Kreis. Die einen sagen,dass der Spieler am längeren Hebel sitzt,die anderen dass Werder der Verein ist,der das entscheidet. Warten wir halt mal ab, in welcher Liga die beiden Vereine spielen.

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