Wer jetzt vor dem 31.12.2015 raus will hat nach Paragraph 10 Clubsatzung folgende Möglichkeiten:
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod – bei juristischen Personen mit deren Auflösung –, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. - Tod scheidet aus....
2. Der Austritt erfolgt durch Kündigung der Vereinsmitgliedschaft. Sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. - Manches Mitglied scheitert wohl am Schriftformerfordernis.... zu bierdimpflig
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
a) die ihm nach dieser Satzung obliegenden Verpflichtungen nachhaltig nicht erfüllt;
b) in der Beitragszahlung länger als sechs Monate mit dem Jahresbeitrag im Rückstand ist;
c) den Verein geschädigt oder sonst gegen seine Interessen schwerwiegend verstoßen hat;
d) sich durch Äußerungen rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung innerhalb oder außerhalb des Vereins, oder auf andere Weise unehrenhaft verhält;
e) sich eines groben unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht hat.
Also Leude, bei Rassismus geht es wohl am schnellsten.... aber was ist unehrenhaftes Verhalten und ist das Rufen von "Scheiß-Bayern" rassistisch?