Jahreshauptversammlung 2014

  • Ich empfinde heoschlers Vorschlag weiterhin fuer machbar. Zu den beiden Hauptgegenargumenten:
    Rechtliches und Aufwand, Kosten:
    papahippie, dein letztes Beispiel zielt allgemein auf die Beschlussfassung. Vollkommen richtig ist, dass es wohl unmoeglich ist alle Beschluesse und Abstimmungen auf der MV auch briefwahltauglich zu machen. Das ware auch Unsinn (warum habe ich bereits erwaehnt)
    Also zurueck zur AR Wahl. Ich denke ein zusaetzlicher Passus, dass ein Mitglied bis zu einer Frist von x Wochen vor der Wahl aktiv einen Briefwahlantrag stellen kann muesste machbar sein, und wuerde auch den Aufwand fuer den Verein deutlich reduzieren.
    Die Geschichte mit den zurueckgezogenen Kandidaten ist generell auch kein grosses Problem (sowas gab es ja auch schon in politischen Wahlen). Die Stimmen fallen dann tatsaechlich dem zurueckgezogenen Kandidaten zu, der dann aber logischer Weise die Wahl nicht annimmt. Das bedeutet, die Verhaelnisse bleiben verschoben, da die Stimmen nicht ungueltig sind (wichtig fuer Faelle in denen ein KAndidat zb die absolute Mehrheit braucht)
    Der Verein hat also den Aufwand, dass er grundsaetzlich Briefwahlunterlagen bereitstellen und auf Anfrage verschicken muss. Und die Stimmen auf der MV auszaehlen muss. Ich halte das fuer ueberschaubar.

    Ob es sich lohnt kann man erst wissen, wenn man weiss wieviele ueberhaupt den Antrag stellen wuerden.

    Die positiven Aspekte wurden ja bereits aufgezaehlt. Ich denke sie ueberwiegen, wenn 2 Dinge eingehalten werden:
    - aktiver Antrag des Mitglieds
    - nur erster Wahlgang der AR Wahl

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Ein Verfahren, bei dem im ersten Wahlausgang alle Mitglieder entscheiden können und in einem möglichen zweiten nur die Anwesenden, geht garantiert nicht. Wette ich jederzeit einen Fuffzger mit dir.

  • warum ist ne Vereinssatzung, keine Bundestagswahl. Wir koennten auch Wahlmaenner bestimmen

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Zitat von Zaphod

    warum ist ne Vereinssatzung, keine Bundestagswahl. Wir koennten auch Wahlmaenner bestimmen

    Genau deswegen glaub ich das eben nicht. Und nebenbei haben wir schon Wahlmänner bestimmt, nämlich den Aufsichtsrat, der statt der im Vereinsrecht vorgesehenen Mitgliederversammlung den Vorstand wählt. Und diese Wahlmänner lassen wir dann von Wahlmännern wählen - willkommen in Absurdistan.

  • Zitat von papahippie

    Genau deswegen glaub ich das eben nicht. Und nebenbei haben wir schon Wahlmänner bestimmt, nämlich den Aufsichtsrat, der statt der im Vereinsrecht vorgesehenen Mitgliederversammlung den Vorstand wählt. Und diese Wahlmänner lassen wir dann von Wahlmännern wählen - willkommen in Absurdistan.


    ne, die waehlen keinen Vorstand. Wo ist da bitte eine Wahl im Spiel? Verdreh das doch bitte nicht
    wir wahlen die AR Mitglieder anstatt eines Vorstandes, weil das so in der Satzung steht. Stuende da drin, dass zu dieser Wahl auch die Wahl per Brief zulaessig ist, so wuerde das meiner Einschaetzung nach vollkommen in Ordnung sein. Und wo ist jetzt Absurdistan?

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Ich nehme an, daß der AR den § 30 als Grundlage hat.

    Zitat

    § 30 Besondere Vertreter
    Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt.

    Was da aber jetzt an der doch eher weniger bedeutenden Frage der Briefwahl des AR für Grundsatzdiskussionen hochgezogen werden, versteh ich langsam nicht mehr. Als obs nicht haufenweise wesentlicher wichtigere Fragen gäbe, die man intensiv diskutieren sollte.

  • Ich glaube es begann aufgrund der etwas wenig fundierten Aussage "Briefwahl muss unbedingt verhindert werden".
    Ja, gibt Relevanteres. Trotzdem spannend ein Meinungsbild einzufangen, welches über diese etwas stumpfe Aussage hinausgeht.

  • Zitat von papahippie

    Ich nehme an, daß der AR den § 30 als Grundlage hat.


    Was da aber jetzt an der doch eher weniger bedeutenden Frage der Briefwahl des AR für Grundsatzdiskussionen hochgezogen werden, versteh ich langsam nicht mehr. Als obs nicht haufenweise wesentlicher wichtigere Fragen gäbe, die man intensiv diskutieren sollte.


    es ist dennoch eine interessante Frage. und dass Fass hast Du schon auch mitaufgemacht, indem Du Probleme heir anhand von Beispielen zu belegen versuchst. die so wohl nicht ganz stimmen koennen (nebenbei steht da oben "neben" passt also auch nciht ganz)
    Die Briefwahl waere wohl eher ein kleiner Satzungszusatz, den sich natuerlich noch ein Notar ansehen muesste. Ich sehe da weder ein grosses Fass, noch ein sehr grosses Problem, dass man das, sodenn gewollt ueberpruefen laesst. Denn die Abstimmung koennte ja nur bedeuten, lasst uns pruefen und probieren, ob wir eine Briefwahl einbauen koennen, oder nicht.
    Ich denke, aber dass es abgelehnt werden wird (egal wie formuliert)
    Mich stoert nur der Hauptgrund dafuer (neben den von Sicko Chaos und Co gelieferten Gruende): Lieber so lassen, zu viel Aufwand, eh nicht machbar, ach lass mers besser. Das koennte fuer ganz andere, wichtigere Dinge ein echtes Problem werden, wenn das die Grundeinstellung der 1000 bis 1500 Anwesenden ist

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

    Einmal editiert, zuletzt von Zaphod (4. September 2014 um 18:48)

  • Zitat von docfred

    Kein Mensch "braucht unbedingt" die Briefwahl. Wir haben wahrlich drängendere Probleme.

    Im Raum stand jedoch die einfach unhaltbare Aussage, man müsse sie "unbedingt verhindern". Und DAFÜR gibt es immer noch keinen einzigen Grund.

    Aber warum muß es denn so grundsätzlich sein, warum gehts denn nicht pragmatisch?

    Ich bin, wie gesagt, kein Jurist, aber ein altgedienter Vereinsmeier, und als solcher finde ich die Satzung des FCN für die Größe und die Komplexität des Vereins relativ schlank, relativ verständlich und recht gut abgewogen zwischen demokratischer Mitsprache und praktischer Handlungsfähigkeit.

    Wenn jetzt jemand per Antrag den AR beauftragt, mal zu prüfen, wie sich eine Briefwahl satzungsmäßig umsetzen läßt, dann ist das ok. Aber das als Arbeits- und Umsetzungsauftrag zu beschließen auf die Gefahr hin, eine einigermaßen mitgliederfreundliche Satzung durch gigantische Verkomplizierungen praktisch in Schutt und Asche zu legen, dann fehlt mir dafür einfach das Verständnis.

  • @Vereinsmeier: Nur aus Interesse, erklaere mir bitte, wo ich so falsch liege, wenn ich der Meinung bin, dass es keine ausserordentliche Verkomplexierung der Satzung zur Folge haette, wenn man, wie ich beschrieben habe gewisse Grenzen (Einschraenkungen) setzt. Ich denke ein recht schlanker Zusatz wuerde da genuegen.
    Mir ist klar, dass das richtig formuliert werden muss (hab auch ein paar Jahre in kleineren Vereinen hinter mir, inklusive kompletter Verlegung eines Vereins).

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Zitat von Zaphod

    @Vereinsmeier: Nur aus Interesse, erklaere mir bitte, wo ich so falsch liege, wenn ich der Meinung bin, dass es keine ausserordentliche Verkomplexierung der Satzung zur Folge haette, wenn man, wie ich beschrieben habe gewisse Grenzen (Einschraenkungen) setzt. Ich denke ein recht schlanker Zusatz wuerde da genuegen.
    Mir ist klar, dass das richtig formuliert werden muss (hab auch ein paar Jahre in kleineren Vereinen hinter mir, inklusive kompletter Verlegung eines Vereins).

    Ob ein relativer schlanker Zusatz genügt, bezweifle ich eben. Das wird dir schlußendlich nur ein im Vereinsrecht erfahrener und bewanderter Jurist sagen können, am besten holt man mehrere qualifizierte Fachmeinungen ein. Deshalb sage ich doch, ein Prüfauftrag bzw. ein Auftrag an der AR, hierüber auf der nächsten MV einen Bericht vorzulegen, wäre angemessen.

  • Zitat von papahippie

    Ob ein relativer schlanker Zusatz genügt, bezweifle ich eben. Das wird dir schlußendlich nur ein im Vereinsrecht erfahrener und bewanderter Jurist sagen können, am besten holt man mehrere qualifizierte Fachmeinungen ein. Deshalb sage ich doch, ein Prüfauftrag bzw. ein Auftrag an der AR, hierüber auf der nächsten MV einen Bericht vorzulegen, wäre angemessen.


    Das waere ein Weg, den man bei allen Satzungsaenderungen gehen sollte oder eigentlich muss. Solche Vereinsgeschichten sind nunmal langwierig, ich weiss.
    Das wir aendern heute die Satzung geht nicht, das sollte jeder Antragsteller beachten.

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Zitat von chesserio

    Der erste Punkt, wo man ansetzen müsste, ist die Uhrzeit der AR-Wahl.

    Würde man fruehzeitg wählen, hätte man eine statistische Auswahl von 1500 zu 15.000, die sich normalerweise bei groesserer Auswahl nur um ein paar Prozentpünktchen nach oben oder unten verschieben würde.
    Wenn du wie bei der letzten Wahl geschehen einen Siggi Schneider anhand ein paar hundert Verbliebener wählst, wird's schon problematischer.


    Dringlichkeitsantrag stellen?
    Es ist echt Schade bzw ein Gschmarii das die Wahl erst am Schluss statt findet. 90% der anwesenden müssen am nächsten Tag arbeiten da hat keiner Bock bis 1 Uhr bei der JHV zu hocken.
    Ich zumindest nicht wenn ich um 6 wieder raus muss.

  • Am Anfang wird über die Tagesordnung abgestimmt, einfach einen Tausch der TOPs beantragen.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Mit jeder Tagesordnungsänderung gibt es noch mal eine halbstündige Diskussion warum das jetzt blöd oder gut oder vereinsschädigend ist. Dann labert der Adrian wieder 10 Minuten um den heißen Brei rum, usw. Ich bin mir einigermaßen sicher, dass wir am schnellsten zu den interessanten Punkten der TO kommen, wenn wir die TOPs schnell absegnen. Es würde mMn auch wenig Sinn machen, wenn die Wahlen vor den Reden von Vorstand und "Dangge, Dangge"-Schramm stattfänden. BITTE überlegt euch, ob euer Antrag zur Umstellung der TOPs wirklich wichtig ist, denn mit jedem Antrag verschiebt sich die Veranstaltung nach hinten. :wink:

    "Resist - Peace!"

  • Eine Satzungsänderung ist mir noch aufgefallen:

    9.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung soll nicht mehr bei mindestens 500 stimmberechtigten Mitgliedern einberufen werden können sondern erst bei mind. 1/10 der stimmb. Mitglieder.

    Ergo: Aktuell würden für eine Einberufung aMv keine 500 Stimmen genügen, sondern 1550 (15500 : 10), somit hat man die Stimmen-Hürde verdreifacht und bei steigenden Mitgliederzahlen wird es noch schwieriger, die Grenze zu erreichen.

    Wer hat sich das ausgedacht?

    pro neues Stadion - weg mit dem alten Kasten!