Zitat von sitzplatzFANATIKEREine Satzungsänderung ist mir noch aufgefallen:
9.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung soll nicht mehr bei mindestens 500 stimmberechtigten Mitgliedern einberufen werden können sondern erst bei mind. 1/10 der stimmb. Mitglieder.
Ergo: Aktuell würden für eine Einberufung aMv keine 500 Stimmen genügen, sondern 1550 (15500 : 10), somit hat man die Stimmen-Hürde verdreifacht und bei steigenden Mitgliederzahlen wird es noch schwieriger, die Grenze zu erreichen.
Wer hat sich das ausgedacht?
Von den 15.500 von dir genannten Mitglieder sind aber nicht alle stimmberechtigt.