Zitat von terrorhamsterIch finds immer wieder großartig, und deinen Beitrag zitiere ich dafür einfach mal exemplarisch. Ist jemand gegen das wofür man selbst ist isses die "Kinderfraktion". Die "Bierdimpfl". Die Deppen halt, die man eigentlich eh nicht ernstnehmen kann.
Auf keinen Fall kann man einfach mal akzeptieren dass einfach die Mehrheit der Vereinsmitglieder sich dagegen aussprechen (sofern das Votum dann so ausfällt). Mehrheitsverhältnisse, Demokratie. Verstehste?Wenn dir ein Vorschlag nicht passt und du bedenken hast dass er trotzdem eine Mehrheit findet (oder umgekehrt), dann stimme dagegen, mach mobil, finde Leute die du auch von deiner Meinung überzeugen kannst (bestenfalls ohne sich zu beleidigen wenn es dir nicht gelingt). Wenn dir das nicht gelingt und die Mehrheit der Mitglieder sich für den Vorschlag ausspricht kannst du es ja immer noch scheiße finden, aber: Deal with it!
Das Problem das ich sehe ist folgendes: Die Mehrzahl der Mitglieder die auf die JHV kommen sind NICHT organisiert. Viele davon werden so überhaupt nicht begreifen um was es eigentlich gehen wird, sofern dieser Antrag gestellt wird. Das kann Meeske so gut verkaufe wie er will. Wenn die Ultra-Fraktion geschlossen auftritt, in bewährter Weise die "Pro"-Wortbeiträge durch Pfiffe und Buhrufe boykottiert und selbst genug eigene Wortmeldungen mit entsprechender Unterstützung (Das Bullshit-Bingo mit Begriffen auf der Kiste wie "Tradition" gegen Kommerz" usw. erspare ich mir jetzt) generieren kann, dann glaube ich sehr wohl das man mit 150 Leuten eine Versammlung mit 1500 Leuten in seinem Sinn beeinflussen kann.
Und solange ich das Konzept nicht kenne ist es wesentlich einfacher zu sagen:
"Bin aus Prinzip dagegen"
als Argumente und Fürsprecher für eine Sache zu finden von der ich nicht weiß wie sie aussehen soll, welche Chancen und Risiken sie birgt.
Nein, unser Verein ist durch die Änderung der Satzung die bei Anträgen zur Satzungsänderung eine 75%-ige Zustimmung erfordert geknebelt ohne Ende.
Wenn man überlegt das für eine Änderung des deutschen Grundgesetzes eine 2/3-Mehrheit ausreicht dann erkennt man eventuell den Schwachsinn dieser Regelung in unserer Satzung.
Normalerweise müsste man diesbezüglich einen Antrag auf Satzungsänderung stellen um diesen Irrsinn zu beenden.