Zitat von YorkerLaut OLG Hamm nicht, da die Richter davon ausgehen, auch bei Wahlen mit Stimmzettel und Präsenz gibt es immer wieder Mitglieder, die es schaffen, ungültige Stimmzettel abzugeben. Interessant könnte es aber sein, ob das AG Nürnberg, das nicht gerade als innovativ gilt, eine Satzungsänderung mit neuen Medien durchgehen lässt.
nicht wählen können (i.s.v. geistig nicht fähig sein, einen gültigen zettel abzugeben - mal abgesehen von denen, die bewusst ungültige zettel abgeben) und nicht wählen können (i.s.v. ich habe zwar das recht, aber aus z b technischen gründen klappt es unverschuldet nicht),
kann durchaus unterschiedliche Bedeutung haben.
ich sehe das sehr kritisch. ein wichtiges recht eines mitglieds ist das abstimmungsrecht und es muss sichergestellt sein, dass es wahrgenommen werden kann, wenn das Mitglied seine stimme abgeben will.
mal angenommen, eine Entscheidung geht sehr sehr knapp aus und einzelne oder einzelne gruppen konnten ihre stimme wegen technischer Schwierigkeiten oder falsch vom Organisator herausgegebenen Passwörtern (wie auch immer, jedenfalls unverschuldet) nicht abgeben...
da ich aber selbst auf grund der Entfernung nicht auf die jhv gehen kann, aber grundsätzlich interessiert bin an Veränderungen/Mitbestimmung/Hintergründen, bin ich pro briefwahl, wie auch immer sie dann gestaltet sein sollte (stream + online-abstimmung, postalisch,...)