Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)

  • Zitat von Norbert

    Wenn er schlau ist gar keine. Denn jedes Wort hiezu würde wieder von Presse und Forum hier zerpflückt. Bader ist weg, Bornemann da und gut ist es.


    Die Wahl hat er nicht! Laut der aktuellen Satzung des 1.FC Nürnberg e.V.

    Zitat

    "§16 Aufsichtsrat

    ...
    14. Der Aufsichtsrat ist zur Berichterstattung in der Mitgliederversammlung über seine Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins und der Vorstandstätigkeit verpflichtet. Ferner gibt der Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstands gegenüber der Mitgliederversammlung ab."

    2 Mal editiert, zuletzt von Glubberer_69 (27. September 2015 um 19:39)

  • Zitat von Glubberer_69

    Wolfgang Wolf. Ohne Probleme.

    Eine Frage meinerseits dazu: Was hätte oder besser: was hat die DFL dazu gesagt, wenn beide Vorstände inmitten des Lizenzverfahrens nur interimistisch eingesetzt gewesen wären?

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Eine Frage meinerseits dazu: Was hätte oder besser: was hat die DFL dazu gesagt, wenn beide Vorstände inmitten des Lizenzverfahrens nur interimistisch eingesetzt gewesen wären?

    Vorstand ist Vorstand. Ob "kommissarisch" oder einer mit nem 5Jahresvertrag.

    In der Satzung gibt es auch keinen "echten" oder nur "kommisarischen" Vorstand. Entweder ist einer vom AR zum Vorstand berufen worden oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Glubberer_69 (27. September 2015 um 19:40)

  • Zitat von Glubberer_69

    Wolfgang Wolf. Ohne Probleme.

    Ist das dein Ernst? Ich bin froh, dass er weg ist. Wir hätten denh selben Kader, denn er hat ja ausgeführt, dass der Kader von ihm wesentlich zusammengestellt wurde. Jetzt hätten wir ihn dann auch nicht losgekriegt ohne einen immensen Imageschaden.

  • Zitat von hoeschler

    Nichts hätte die DFL gesagt. Da das Lizenzierungsverfahren von den handelnden Personen unabhängig ist. Aber das solltest du ja wissen

    Warum müssen dann die Vereinen einen Bogen ausfüllen mit den Daten der Verantwortlichen (Geschäftsführer/Vorstände)? Nur mal als Frage!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von hoeschler

    Nichts hätte die DFL gesagt. Da das Lizenzierungsverfahren von den handelnden Personen unabhängig ist. Aber das solltest du ja wissen

    Wenn es von den handelnden Personen unabhängig ist, warum mussten wir erheblich nachbessern? Auch wenn es fast jeder hier besser weiß, aber dazu brauchte man Bader.

  • Zitat von Glubberer_69

    Vorstand ist Vorstand. Ob "kommissarisch" oder einer mit nem 5Jahresvertrag.

    In der Satzung gibt es auch keinen "echten" oder nur "kommisarischen" Vorstand. Entweder ist einer vom AR zum Vorstand berufen worden oder nicht.


    Da liegst du ein bischen schief:
    "Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Die Amtszeit kann nur in begründeten Ausnahmefällen drei Jahre unterschreiten."
    So leicht ist das also nicht. Dr. Hamm war von vorne herein als kommisarisch bestimmt als Interimslösung. Glaubst du, dass da die DFL nicht nachgefragt hat? Ich glaube schon.

    Einmal editiert, zuletzt von Norbert (27. September 2015 um 19:52)

  • äähm, lieber Norbert nur mal SO viel zur zeitlichen Abfolge:

    Das der Club die Lizenz erhält wurde von der DFL selbst am 09.06.2015 bestätigt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte es die DFL keinen Furz mehr interessiert ob nun ein Interimsvorstand Sport beim Club tätig wird oder ob Bader weiter macht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der AR Bader ohne Probleme entlassen können.
    Dann wäre uns der Kirschbaum unter Umständen erspart geblieben
    Die Nachfolge von Woy war schon am 27.5. geregelt. Von diesem Datum ist die Meldung das Meeske zum 1. September sein Amt antritt.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Yorker

    Wenn er ganz schlau ist, dann empfiehlt er den Mitgliedern die Entlastung des Vorstandes und weist die Mitglieder darauf hin, welche rechtliche Folgen eine Nichtentlastung ohne fundierte Gründe für eine solche bedeuten kann.

    Reichen offensichtliche Lügen als Grund aus??

    Ich verweise hier nochmals auf die Rede von Martin Bader auf der letzten JHV als er gesagt hat wir haben die Lizenz ohne Auflagen und Probleme erhalten, während Dr. Grethlein bezüglich der Auflagen und Bedingungen von einem ganz normalen Vorgang beim Club sprach und das dies schon immer so war??

    Woy versprach ein gut bestelltes Feld für seinen Nachfolger und erwartete eine schwarze Null für die Bilanz 2014/15. Das ganze wohlgemerkt wohlgemerkt Anfang Februar 2015. Er wird sich im Nachhinein kaum hinstellen und die Behauptung aufstellen, das zu diesem Zeitpunkt noch alles im Lot war.

    Es ist wohl eher ein umgepflügter Rübenacker und ein schwarzes Loch das uns der feine Herr hinterlassen hat.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Veteran

    Reichen offensichtliche Lügen als Grund aus??

    Ich verweise hier nochmals auf die Rede von Martin Bader auf der letzten JHV als er gesagt hat wir haben die Lizenz ohne Auflagen und Probleme erhalten, während Dr. Grethlein bezüglich der Auflagen und Bedingungen von einem ganz normalen Vorgang beim Club sprach und das dies schon immer so war??

    Woy versprach ein gut bestelltes Feld für seinen Nachfolger und erwartete eine schwarze Null für die Bilanz 2014/15. Das ganze wohlgemerkt wohlgemerkt Anfang Februar 2015. Er wird sich im Nachhinein kaum hinstellen und die Behauptung aufstellen, das zu diesem Zeitpunkt noch alles im Lot war.

    Es ist wohl eher ein umgepflügter Rübenacker und ein schwarzes Loch das uns der feine Herr hinterlassen hat.


    :hoch:

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Zitat von Yorker

    Wenn er ganz schlau ist, dann empfiehlt er den Mitgliedern die Entlastung des Vorstandes und weist die Mitglieder darauf hin, welche rechtliche Folgen eine Nichtentlastung ohne fundierte Gründe für eine solche bedeuten kann.


    Dr. Grethlein kann hier nicht allein entscheiden. Laut Satzung gibt der Aufsichtsrat die Empfehlung ab. Also wird es wohl hierfür einen Beschluss benötigen. Denn der AR besteht aktuell aus 7 Personen, nicht nur aus Dr. Grethlein.

  • Zitat von hoeschler

    Auch hier: Was genau soll der Formalismus begründen? Es ist schön, dass die DFL wissen möchte, wer gerade den Verein vertritt. Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das Lizenzierungsverfahren einen anderen Verlauf nimmt, wenn der Verein plötzlich einen neuen Geschäftsführer hat?

    ich glaube ernsthaft, es hätte das Lizenzverfahren für den FCN massiv gefährden können, hätte der AR zwei Vorstände als Übergangslösung eingesetzt.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    ich glaube ernsthaft, es hätte das Lizenzverfahren für den FCN massiv gefährden können, hätte der AR zwei Vorstände als Übergangslösung eingesetzt.

    auch für dich nochmal die Info:

    Wir haben die Lizenz am 09.06. erhalten weil wir die Bedingungen erfüllt haben. Bader hätte also am 10.06. entlassen werden können.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Veteran

    auch für dich nochmal die Info:

    Wir haben die Lizenz am 09.06. erhalten weil wir die Bedingungen erfüllt haben. Bader hätte also am 10.06. entlassen werden können.

    Um dann wen einzusetzen?

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Wenn er ganz schlau ist, dann empfiehlt er den Mitgliedern die Entlastung des Vorstandes und weist die Mitglieder darauf hin, welche rechtliche Folgen eine Nichtentlastung ohne fundierte Gründe für eine solche bedeuten kann.

    Mei hast Du ein Geseier drauf. Beide vorherigen Vorstände, die das Geschäftsjahr 2014/15 betreffen, sind inzwischen weg. Und darum geht es auch hauptsächlicht bei der JHV - um das abgelaufene Geschäftsjahr.

    Die beiden neuen Vorstände betrifft das gar nicht, also können sie weder entlastet werden noch nichtentlastet. Ausserdem bin ich mir nicht so sicher, ob die Mitgliederversammlung den Vorstand überhaupt entlasten oder nichtentlasten kann, denn den wählt die Mitgliederversammlung ja nicht, sondern nur den Aufsichtsrat. Wenn der Aufsichtsrat also einen Vorstandposten fehlbesetzt, hat er dafür geradezustehen.

    Und falls Du jetzt eben diesen Aufsichtsrat meinst, wäre es ziemlich doof und einseitig, wenn Mitgliedern bei einer Nichtantlastung desselben rechtliche Folgen drohen würden, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats für die Betroffenen zwar unangenehm wäre, aber keine rechtlichen Folgen hätte.

    Also erklär mir mal Dei Gschmarri bitte.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

    Forenkicktipp-Sieger 2016/17 (2. Liga)

    Forenkicktipp-Sieger 2023/24 (1. Liga)

  • Zitat

    Tagesordnung der ordentlichen MV 2015

    ....

    6. Entlastung für das Geschäftsjahr 2014/2015

    a) Entlastung des Vorstands

    b) Entlastung des Aufsichtsrates


    @Karbffm, natürlich entlastet die MV den Vorstand!

  • Zitat von Argo

    Tja aber so genau wissen wir es nicht und damit wird es nie fundierte Gründe geben :woohooo:

    Welches schlimmen Folgen drohen denn den Mitgliedern lieber Yorker :sherlock:

    Den Mitgliedern keine, aber dem Verein. Wird ein Organ nicht entlastet, dann müssen gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ist die Nichtentlastung nicht fundiert, sie kann der Nichtentlastete sofort eine neg. Feststellungsklage erwirken, das Gericht muss dann feststellen, ob es Gründe für eine Nichtentlastung gibt. Da diese vermutlich nicht fundiert sind, hat der Nichtentlastete seinerseits Schadensersatzansprüche an den Verein, da könnte eine stolze Summe zusammenkommen. Abgesehen davon steht dann das Thema Entlastung der Nichtentlasteten bei der nächsten JHV wieder auf der Tagesordnung.

    Nichtentlastungen werden in aller Regel nur selten fundiert vorgetragen, sondern aus Wut, Frust und Enttäuschung geleistet. Deshalb mein Tipp: Fundiert vortragen und nach dem Rechenschaftsbericht einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Karbbfm

    Mei hast Du ein Geseier drauf. Beide vorherigen Vorstände, die das Geschäftsjahr 2014/15 betreffen, sind inzwischen weg. Und darum geht es auch hauptsächlicht bei der JHV - um das abgelaufene Geschäftsjahr.

    Die beiden neuen Vorstände betrifft das gar nicht, also können sie weder entlastet werden noch nichtentlastet. Ausserdem bin ich mir nicht so sicher, ob die Mitgliederversammlung den Vorstand überhaupt entlasten oder nichtentlasten kann, denn den wählt die Mitgliederversammlung ja nicht, sondern nur den Aufsichtsrat. Wenn der Aufsichtsrat also einen Vorstandposten fehlbesetzt, hat er dafür geradezustehen.

    Und falls Du jetzt eben diesen Aufsichtsrat meinst, wäre es ziemlich doof und einseitig, wenn Mitgliedern bei einer Nichtantlastung desselben rechtliche Folgen drohen würden, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats für die Betroffenen zwar unangenehm wäre, aber keine rechtlichen Folgen hätte.

    Also erklär mir mal Dei Gschmarri bitte.

    Les doch einfach die Einladung zu JHV, falls du Mitglied bist! Dann könntest du sehen, dass die Versammlung die damaligen Vorstände für das Geschäftsjahr entlasten muss.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

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