Damit ist die Kontrolle durch die MV obsolet
Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)
-
-
Naja, dann schnellstens
Boggerl Vorschlag aufgreifen und dem AR die Aufgabe geben eine Kontrollmöglichkeit für die MV zu installieren.
-
Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten
-
Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten
Die Geheimhaltungspflicht leiten AR nach meiner Kenntnis aus dem Aktiengesetz ab. Ich glaube 116 ABS. Irgendwas.
-
Ja und, wenn sie wollten könnten sie mehr Informationen geben.
-
Ich zitiere aus der Satzung §16:
Aus 12.
c) die Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung desVorstands, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung einer
soliden Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage;
d) die Zustimmung zu den in der Geschäftsordnung für den
Vorstand bezeichneten Geschäftsführungsmaßnahmen"7. Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu
bilden und deren Aufgaben und Befugnisse in einer Geschäfts-
ordnung festzusetzen. Ihnen können Aufgaben und Entschei-
dungsbefugnisse zugewiesen werden, soweit dies gesetzlich
zulässig ist."Man könnte schon, wenn man könnte/wüsste.
Aber das hat ja mit dem AR insgesamt zu tun und wir diskutieren hier bei einer Person daraus...
Punkt 7 ist so etwas wie die Bildung von internen Projektgruppen, um eine Zielvorgabe voranzubringen und den Fortschritt zur Erreichung hinsichtlich Qualität, Termin und Kosten zu überwachen.
Dann kann auch eine zielgerichtete Kontrollfunktion stattfinden.
Das bedeuten aber als AR proaktiv strategisch zu handeln und allgemein Aktivität zu entwickeln mit entsprechendem Zeiteinsatz, eine Agenda die unabhängig von der AR-Zusammensetzung verfolgt wird.
Einfach neben dem Beruf zeitsparend und passiv aweng AR sein und mal schauen was so passiert und wenn man mal muss stimmt man halt einstimmig ab... oder so.... dann kann der Punkt 7 nicht geleistet werden.
Kann man als MV hier darauf einwirken, dass der AR diesbezüglich leisten muss?
-
Nur eine Frage, wissen alle, wer im AR ist? Zur finanziellen Aufsicht, im AR sitzen 2 Unternehmer, ein Vorstandsmitglied, ein ehemaliger Finanzvorstand, jetzt Finanzberater, ein ehemaliger Kämmerer und späterer Oberbürgermeister von Nürnberg, brauchen wir da noch einen Steuerberater? Zum NLZ, ist das unser Problem? Nach Bornemann und Köllner kam Wiesinger: Shuranov, Vonic, Uzun, Nischalke, Brown, Breuning, Hofmann, Kayo, habe ich jemand vergessen? Natürlich wird nicht jeder es schaffen Stammspieler bei uns zu werden, nur frage ich mich, was noch besser werden soll seit Wiesinger. Was Hätte Chess noch besser bewirken können in beiden Themen (Finanzen, NLZ). Denkt mal daran, der AR bekommt für seine Reisen keine Spesen, kein km Geld oder ähnliches, auch wenn ChrisN immer wieder meint, er müsste mit Vermutungen, an denen nichts dran ist, immer wieder zündeln.
-
Ich zitiere aus der Satzung §16:
Aus 12.
c) die Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung desVorstands, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung einer
soliden Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage;
d) die Zustimmung zu den in der Geschäftsordnung für den
Vorstand bezeichneten Geschäftsführungsmaßnahmen"7. Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu
bilden und deren Aufgaben und Befugnisse in einer Geschäfts-
ordnung festzusetzen. Ihnen können Aufgaben und Entschei-
dungsbefugnisse zugewiesen werden, soweit dies gesetzlich
zulässig ist."Man könnte schon, wenn man könnte/wüsste.
Aber das hat ja mit dem AR insgesamt zu tun und wir diskutieren hier bei einer Person daraus...
Punkt 7 ist so etwas wie die Bildung von internen Projektgruppen, um eine Zielvorgabe voranzubringen und den Fortschritt zur Erreichung hinsichtlich Qualität, Termin und Kosten zu überwachen.
Dann kann auch eine zielgerichtete Kontrollfunktion stattfinden.
Das bedeuten aber als AR proaktiv strategisch zu handeln und allgemein Aktivität zu entwickeln mit entsprechendem Zeiteinsatz, eine Agenda die unabhängig von der AR-Zusammensetzung verfolgt wird.
Einfach neben dem Beruf zeitsparend und passiv aweng AR sein und mal schauen was so passiert und wenn man mal muss stimmt man halt einstimmig ab... oder so.... dann kann der Punkt 7 nicht geleistet werden.
Kann man als MV hier darauf einwirken, dass der AR diesbezüglich leisten muss?
Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt
-
Punkt 7 ist so etwas wie die Bildung von internen Projektgruppen, um eine Zielvorgabe voranzubringen und den Fortschritt zur Erreichung hinsichtlich Qualität, Termin und Kosten zu überwachen.
Dann kann auch eine zielgerichtete Kontrollfunktion stattfinden.
Das bedeuten aber als AR proaktiv strategisch zu handeln und allgemein Aktivität zu entwickeln mit entsprechendem Zeiteinsatz, eine Agenda die unabhängig von der AR-Zusammensetzung verfolgt wird.
Einfach neben dem Beruf zeitsparend und passiv aweng AR sein und mal schauen was so passiert und wenn man mal muss stimmt man halt einstimmig ab... oder so.... dann kann der Punkt 7 nicht geleistet werden.
Kann man als MV hier darauf einwirken, dass der AR diesbezüglich leisten muss?
Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt
Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.
-
Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt
Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.
Falsches Gleis.
Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.
Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.
-
Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt
Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.
Na ja, die MV muss ja dem AR mindestens nahelegen was von ihm strukturell erwartet wird
Eine Diskussion zum Thema kann aber stattfinden und der AR sollte hier transparent seine Arbeitsweise und Systematik besser kommunizieren.
Am Ende entlastet man ja salopp gesagt nur nach dem Motto Mannschaft spielt gut, AR subba, Mannschaft spielt schlecht, AR ist Schuld.
Das kanns nicht sein.
Im Bericht des AR müsste mehr formal festgelegte Inhalte dessen Arbeit kommuniziert werden, so dass man diese besser bewerten und dann entlasten kann.
Das kann man verlangen, evtl per Satzungsergänzungen
-
Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.
Falsches Gleis.
Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.
Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.
Im Prinzip ja, in der Regel nicht. So falsch ist mein Gleis nicht. Das was du schreibst (MV schreibt dem AR etwas vor) gibt die Satzung nicht her.
-
Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten
Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!
-
Falsches Gleis.
Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.
Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.
Im Prinzip ja, in der Regel nicht. So falsch ist mein Gleis nicht. Das was du schreibst (MV schreibt dem AR etwas vor) gibt die Satzung nicht her.
Bitte zeig mir das in der Satzung.
-
"Zeig mir, wo das nicht steht!" ?
-
Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten
Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!
Es geht doch nicht um Betriebsgeheimnisse sogar vor Gericht erfährt man mit wie vielen Stimmen das Urteil gefällt wurde. Es gäbe sehr viel Raum das Wirken transparenter zu machen
-
Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.
Falsches Gleis.
Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.
Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.
Danke
-
Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!
Zwischen "man veröffentlicht Abstimmungsergebnisse und die Stimmen dazu" und "man plaudert Betriebsgeheimnisse aus die gegen eine Verschwiegenheitspflicht verstoßen besteht aber schon ein gwisser Handlungsspielraum den man als e.V. nutzen könnte wenn man der Arbeit des Gremiums mehr Transparenz verleihen wollte.
Das will man aber schlicht nicht.
-
Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten
Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!
Ja. Das ist absolut richtig. Die Frage ist doch was unter die Verschwiegenheitspflicht fällt.
Würde nun beispielsweise über die Entlassung Heckings abgestimmt und eine Entscheidung mit 5:4 pro Entlassung gefällt, wäre es erlaubt sich zu äußern. Man kann ganz klar sagen: "Ich war dagegen!" oder "Ich war dafür!". Was man nicht darf, sagen wer von den anderen AR wie gestimmt hat.
Man darf lediglich keine Internas zu Verträgen und Geschäften bekannt geben, also beispielsweise: "Ich war dagegen Hecking anzustellen weil er im Jahr 400 000 Euro verdient." Strittig sind Äußerungen bei eindeutigen Abstimmungsergebnissen wie einem x:0 oder x:1.
Sollte nun die MV beschließen, dem AR die Aufgabe zu geben eine Struktur, beispielsweise beim Marketing zu geben (Keine Geschäftszahlen, sondern Organisation) oder in unserem Fall eine Ausgliederung des Profisports vorzubereiten, besteht nach Ansicht vieler Juristen sogar eine Informationspflicht, auf jeden Fall aber ein Informationsrecht. In diesem Fall könnte man sich wahrscheinlich sogar über die Kosten, beispielsweise für eine juristische Beratung, nennen lassen.
-
Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner, soweit die Entscheidung nicht anderen Organen des Vereins übertragen ist und soweit sie nicht die laufende Geschäftsführung betreffen, über Anträge, die ihr zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
So steht es geschrieben.
Und genau darum geht es. Die Mitglieder übertragen die Entscheidung den Organen des Vereins.
Also sowohl dem AR als auch der Mitgliederversammlung (höchstes Organ).
Dies wird in der Satzung manifestiert.
Und hier beißt es sich wieder.
Allen Entscheidungen hinsichtlich Veränderungen, wie gravierend sie auch sein mögen, müssen mind. 75% der Mitglieder tragen.
Sowas muss verständlich und ordentlich vorbereitet werden.
Wie hier andere User schon geschrieben haben, kann auch m.E. ein ehrenamtlicher Aufsichtsrat sowas nicht leisten.
Auch ein einzelnes Mitglied würde hier wohl kläglich scheitern.
Also, müsste und das jetzt rein hypothetisch, der AR (mit dem Ohr am Puls der Mitglieder) zB den Vorstand beauftragen einen Berater einzustellen, der eine strukturelle Analyse durchführt und darauf basierend ein Zukunftskonzept erarbeitet.
Ähnliches geschah ja bereits mit Einstellung des Leiters Stabsstelle "Stadionentwicklung".