Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)

  • Zitat von Glubberer_69

    @Karbffm, natürlich entlastet die MV den Vorstand!

    Entlastet sie auch zwei Vorstände, die gar nicht mehr da sind? Entschuldige, aber genau das war der Punkt und den bekomme ich nicht in meinen Kopf.

    Weder Woy noch Bader werden bei dieser JHV anwesend sein. Entlastung/Nichtentlastung also posthum?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

    Forenkicktipp-Sieger 2016/17 (2. Liga)

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  • Zitat von Veteran

    äähm, lieber Norbert nur mal SO viel zur zeitlichen Abfolge:

    Das der Club die Lizenz erhält wurde von der DFL selbst am 09.06.2015 bestätigt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte es die DFL keinen Furz mehr interessiert ob nun ein Interimsvorstand Sport beim Club tätig wird oder ob Bader weiter macht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der AR Bader ohne Probleme entlassen können.
    Dann wäre uns der Kirschbaum unter Umständen erspart geblieben
    Die Nachfolge von Woy war schon am 27.5. geregelt. Von diesem Datum ist die Meldung das Meeske zum 1. September sein Amt antritt.

    Es gab hier 2 Themen, die Lizenzierung und eine mögliche frühere Entlassung von Bader.
    Zum ersten Thema ist genug geschrieben worden. Bader war wichtig um die Lizenz zu bekommen, auch wenn hier einige meinen, dass das nicht so war, aber es war eben doch so.
    Zum 2. Thema, ja, theoretisch hätte man Bader Mitte Juni entlassen können, aber wer hätte dann den Interimsvorstand gemacht? Diese Frage habe ich hier schon einige Posts vorher gestellt. Den Vorschlag Wolfgang Wolf fand ich sehr schlecht. Bei Wolf hätte der Kader genau so ausgesehen, wenn seine Aussage in der Bild stimmt, dass der Kader wesentlich von ihm mit zusammengestellt wurde. Was die finanziell, für den FCN, günstigere Variante gewesen wäre sei noch dahingestellt.
    Auch habe ich schon darauf hingewiesen, dass es rechtlich wacklig wäre, mit 2 Interimsvorständen zu arbeiten, auch wenn Meeske schon feststand, er war aber noch bei St. Pauli im Amt.

  • Zitat von Karbbfm

    Entlastet sie auch zwei Vorstände, die gar nicht mehr da sind? Entschuldige, aber genau das war der Punkt und den bekomme ich nicht in meinen Kopf.

    Weder Woy noch Bader werden bei dieser JHV anwesend sein. Entlastung/Nichtentlastung also posthum?

    Wahrscheinlich sind sie nicht da, aber wenn sie noch Mitglieder sind, können sie erscheinen. Die Abstimmung über die Entlastung hat aber nichts mit ihrer Anwesenheit zu tun.

  • Zitat von Karbbfm

    Mei hast Du ein Geseier drauf. Beide vorherigen Vorstände, die das Geschäftsjahr 2014/15 betreffen, sind inzwischen weg. Und darum geht es auch hauptsächlicht bei der JHV - um das abgelaufene Geschäftsjahr.

    Die beiden neuen Vorstände betrifft das gar nicht, also können sie weder entlastet werden noch nichtentlastet. Ausserdem bin ich mir nicht so sicher, ob die Mitgliederversammlung den Vorstand überhaupt entlasten oder nichtentlasten kann, denn den wählt die Mitgliederversammlung ja nicht, sondern nur den Aufsichtsrat. Wenn der Aufsichtsrat also einen Vorstandposten fehlbesetzt, hat er dafür geradezustehen.

    Und falls Du jetzt eben diesen Aufsichtsrat meinst, wäre es ziemlich doof und einseitig, wenn Mitgliedern bei einer Nichtantlastung desselben rechtliche Folgen drohen würden, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats für die Betroffenen zwar unangenehm wäre, aber keine rechtlichen Folgen hätte.

    Also erklär mir mal Dei Gschmarri bitte.

    Du schreibst was von Geseier und dokumentierst selbst deine Ahnungslosigkeit. Wer wen entlastet steht in der Satzung. Dass du sie nicht kennst hast du hier selbst bestätigt. Dass von den jetzigen Vorständen nicht gesprochen wird, hast du gar nicht mitbekommen. Wer hier ein Gschmarri ablässt ist eindeutig.
    Kann mir jetzt schon deine Antwort vorstellen, nichts zur Sache aber zu meiner Person.

  • Zitat von Norbert

    Wahrscheinlich sind sie nicht da, aber wenn sie noch Mitglieder sind, können sie erscheinen. Die Abstimmung über die Entlastung hat aber nichts mit ihrer Anwesenheit zu tun.

    Endlich sehe ich, dass Du nicht lesen kannst. Mit "nicht da" war keinesfalls die körperliche Anwesenheit gemeint, sondern das inzwischen aufgelöste Vertragsverhältnis. Das sollte man schon erkennen - auch wenn ich "anwesend" geschrieben habe. Wieso sollten sie auch, wenn sie zum Zeitpunkt der JHV keinen gültigen Vertrag mit dem FCN mehr haben.

    Und daher auch meine Frage: kann man jemanden, der kein Arbeitsverhältnis mit dem Verein mehr hat, überhaupt entlasten oder nichtentlasten? Und damit zurück zur Kernfrage: wieso sollten Mitgliedern, die Bader & Woy die Entlastung verweigern, rechtliche Konsequenzen drohen, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung für die beiden genannten Herren keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen würde?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Zitat von Glubberer_69

    ...vor allem... welcher Schaden entsteht einem Vorstand wenn er nicht entlastet wird?

    Einer (-)Fst-Klage kann man auch mit einer Widerklage begegnen... :wink:

    Der Schaden entsteht, weil nach einer Nichtentlastung der Schaden eingetrieben werden müssen und zwar bei den Nichtentlasteten. Sie haften nach unserer Satzung kollektiv. Gibt es keinen Schaden, dann kann auch nichts eingeklagt werden, dann haben die Nichtentlasteten einen beruflichen Imageschaden und dieser wird wiederum als Schadensersatz eingeklagt. Wie gesagt: Nichtentlastung ist kein Problem, einer muss eben einen fundierten Antrag stellen. ES geht auch so: Antrag Nichtentlastung mit gleichzeitigem Antrag auf Nichtverfolgung des Schadensersatzes.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • An Karbfm:
    Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen frage Yorker, ich habe davon nichts geschrieben (zum Thema lesen können). Nach meinem Rechtsverständnis bedeuete eine Entlastung, dass sie dann kaum mehr belangt werden können. Aber jeder Vorstand, ob noch im Amt oder auch nicht muss zur Abstimmung kommen. Eventuell könnte der Antrag gestellt werden, dass die Abstimmung darüber verschoben wird, um alles erst mal aufzuarbeiten.
    So ähnlich war es mal bei einem früheren Präsidenten, er wurde meines Wissens erst später entlastet.

  • Interessant. Dann werden also Deiner Meinung nach sowohl Woy als auch Bader anwesend sein müssen? Was, wenn Bader keinen Urlaubsschein von seinem neuen Boss bekommt?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Für eine Entlastung bzw. Nichtentlastung muss der betreffende Vorstand nicht auf der Mitgliederversammlung anwesend sein.

    M.E. ist die ganze Diskussion für die Katz. Weil auch eine mehrheitliche Nichtentlastung (allein das ist schon schwer vorstellbar, wenn man die letzten JHVs verfolgt hat) nichts mit der Frage zu hat, ob dem Verein durch das Handeln der beiden Ex-Vorstände ein kausaler Schaden im juristischen Sinn entstanden ist. Derartiges ist äussert schwierig nachweisbar.

    Kann sein, dass prozentual im Vergleich zu früher mehr Mitglieder für Nichtentlastung stimmen werden, aber mehr als 30% werden das sicher nicht sein.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Karbbfm

    Interessant. Dann werden also Deiner Meinung nach sowohl Woy als auch Bader anwesend sein müssen? Was, wenn Bader keinen Urlaubsschein von seinem neuen Boss bekommt?

    Die zur Entlastung stehenden müssen nicht anwesend sein. Beide sind aber noch bis Ende des Jahres Mitglieder, sie können also jederzeit kommen, müssen aber nicht.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Pepe

    Für eine Entlastung bzw. Nichtentlastung muss der betreffende Vorstand nicht auf der Mitgliederversammlung anwesend sein.

    M.E. ist die ganze Diskussion für die Katz. Weil auch eine mehrheitliche Nichtentlastung (allein das ist schon schwer vorstellbar, wenn man die letzten JHVs verfolgt hat) nichts mit der Frage zu hat, ob dem Verein durch das Handeln der beiden Ex-Vorstände ein kausaler Schaden im juristischen Sinn entstanden ist. Derartiges ist äussert schwierig nachweisbar.

    Kann sein, dass prozentual im Vergleich zu früher mehr Mitglieder für Nichtentlastung stimmen werden, aber mehr als 30% werden das sicher nicht sein.

    Was nicht heißt, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch Ansprüche gegen die Vorstände eingeklagt werden können, da die Entlastung nur für Bekanntes gilt und die Vorstände nach Satzung für ihre Amtszeit eh haften.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Die zur Entlastung stehenden müssen nicht anwesend sein. Beide sind aber noch bis Ende des Jahres Mitglieder, sie können also jederzeit kommen, müssen aber nicht.

    Dei Freind Norbert sagt aber in seinem obigen Beitrag etwas Anderes aus. Er sagt: Anwesenheitspflicht!

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Zitat von Karbbfm

    Dei Freind Norbert sagt aber in seinem obigen Beitrag etwas Anderes aus. Er sagt: Anwesenheitspflicht!

    Da ich ihn nicht kenne, kann er auch nicht mein Freund sein. Seine Aussage ist korrekt bei amtierenden Vorständen, aber Woy/Bader amtieren ja beide nicht mehr.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Norbert

    An Karbfm:
    Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen frage Yorker, ich habe davon nichts geschrieben (zum Thema lesen können). Nach meinem Rechtsverständnis bedeuete eine Entlastung, dass sie dann kaum mehr belangt werden können. Aber jeder Vorstand, ob noch im Amt oder auch nicht muss zur Abstimmung kommen. Eventuell könnte der Antrag gestellt werden, dass die Abstimmung darüber verschoben wird, um alles erst mal aufzuarbeiten.
    So ähnlich war es mal bei einem früheren Präsidenten, er wurde meines Wissens erst später entlastet.

    Das war Dein Post: Jeder Vorstand, ob noch im Amt oder auch nicht, MUSS zur Abstimmung kommen. Oder nicht?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

    Forenkicktipp-Sieger 2016/17 (2. Liga)

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  • Zitat von Yorker

    Da ich ihn nicht kenne, kann er auch nicht mein Freund sein. Seine Aussage ist korrekt bei amtierenden Vorständen, aber Woy/Bader amtieren ja beide nicht mehr.

    Was meinst Du denn zur Aussage vom Norbert, die Du einen Post weiter oben findest? Wer hat denn nun recht?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

    Forenkicktipp-Sieger 2016/17 (2. Liga)

    Forenkicktipp-Sieger 2023/24 (1. Liga)

  • Zitat von Karbbfm

    Was meinst Du denn zur Aussage vom Norbert, die Du einen Post weiter oben findest? Wer hat denn nun recht?

    Ich.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Und überhaupt interessiert mich das (vereinsrechtliche) Geschwurbsel irgendwelcher Rechtsverdreher immer weniger.

    Wie issn des überhaupt, wenn dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert wird? Entlastunsverweigerer sollen ja anscheinend rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Aber wer vom AR darf sich dann schuldig fühlen, wenn die Entlastung dem gesamten AR verweigert werden würde? Und Schadensersatz fordern? Müsste dann nicht die Entlastung für jeden einzelnen Vorstand UND Aufsichtsrat erfolgen? Oder kann sich der gesamte AR kollektiv vor der Verantwortung drücken, indem er das Versagen Einzelner unter den Teppich kehrt? Und den Nichtentlastern drohen dann strafrechtliche Untersucheungen wegen unbegründeter Nichtentlastung?

    Das escheint mir ziemlich fragwürdig, wenn das zahlende Mitglied noch nicht einmal über die Aufgabe des jeweiligen Aufsichtsratsmitglied informiert ist. Transparenz sieht anders aus! Und wenn das so ist, dann gehört die Satzung aber dringend überarbeitet und angepasst. Denn dann wäre sie nur ein weiteres Instrument derer, die schon da drinnen sitzen (und - durch das Aussscheiden anderer - neu hineingewählt werden), um sich ihrer Verantwortlichkeit für den Verein zu entziehen, wenn es den Bach hinunter geht.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Zitat von Karbbfm

    Und überhaupt interessiert mich das (vereinsrechtliche) Geschwurbsel irgendwelcher Rechtsverdreher immer weniger.

    Wie issn des überhaupt, wenn dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert wird? Entlastunsverweigerer sollen ja anscheinend rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Aber wer vom AR darf sich dann schuldig fühlen, wenn die Entlastung dem gesamten AR verweigert werden würde? Und Schadensersatz fordern? Müsste dann nicht die Entlastung für jeden einzelnen Vorstand UND Aufsichtsrat erfolgen? Oder kann sich der gesamte AR kollektiv vor der Verantwortung drücken, indem er das Versagen Einzelner unter den Teppich kehrt? Und den Nichtentlastern drohen dann strafrechtliche Untersucheungen wegen unbegründeter Nichtentlastung?

    Das escheint mir ziemlich fragwürdig, wenn das zahlende Mitglied noch nicht einmal über die Aufgabe des jeweiligen Aufsichtsratsmitglied informiert ist. Transparenz sieht anders aus! Und wenn das so ist, dann gehört die Satzung aber dringend überarbeitet und angepasst. Denn dann wäre sie nur ein weiteres Instrument derer, die schon da drinnen sitzen (und - durch das Aussscheiden anderer - neu hineingewählt werden), um sich ihrer Verantwortlichkeit für den Verein zu entziehen, wenn es den Bach hinunter geht.

    Weshalb sollte ich dir eine Antwort schicken, wenn dich das vereinsrechtliche "Geschwurbel" eh immer weniger interessiert?

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

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