Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)

  • Zitat von Argo

    Tja aber so genau wissen wir es nicht und damit wird es nie fundierte Gründe geben :woohooo:

    Welches schlimmen Folgen drohen denn den Mitgliedern lieber Yorker :sherlock:

    Den Mitgliedern keine, aber dem Verein. Wird ein Organ nicht entlastet, dann müssen gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ist die Nichtentlastung nicht fundiert, sie kann der Nichtentlastete sofort eine neg. Feststellungsklage erwirken, das Gericht muss dann feststellen, ob es Gründe für eine Nichtentlastung gibt. Da diese vermutlich nicht fundiert sind, hat der Nichtentlastete seinerseits Schadensersatzansprüche an den Verein, da könnte eine stolze Summe zusammenkommen. Abgesehen davon steht dann das Thema Entlastung der Nichtentlasteten bei der nächsten JHV wieder auf der Tagesordnung.

    Nichtentlastungen werden in aller Regel nur selten fundiert vorgetragen, sondern aus Wut, Frust und Enttäuschung geleistet. Deshalb mein Tipp: Fundiert vortragen und nach dem Rechenschaftsbericht einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Karbbfm

    Mei hast Du ein Geseier drauf. Beide vorherigen Vorstände, die das Geschäftsjahr 2014/15 betreffen, sind inzwischen weg. Und darum geht es auch hauptsächlicht bei der JHV - um das abgelaufene Geschäftsjahr.

    Die beiden neuen Vorstände betrifft das gar nicht, also können sie weder entlastet werden noch nichtentlastet. Ausserdem bin ich mir nicht so sicher, ob die Mitgliederversammlung den Vorstand überhaupt entlasten oder nichtentlasten kann, denn den wählt die Mitgliederversammlung ja nicht, sondern nur den Aufsichtsrat. Wenn der Aufsichtsrat also einen Vorstandposten fehlbesetzt, hat er dafür geradezustehen.

    Und falls Du jetzt eben diesen Aufsichtsrat meinst, wäre es ziemlich doof und einseitig, wenn Mitgliedern bei einer Nichtantlastung desselben rechtliche Folgen drohen würden, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats für die Betroffenen zwar unangenehm wäre, aber keine rechtlichen Folgen hätte.

    Also erklär mir mal Dei Gschmarri bitte.

    Les doch einfach die Einladung zu JHV, falls du Mitglied bist! Dann könntest du sehen, dass die Versammlung die damaligen Vorstände für das Geschäftsjahr entlasten muss.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Den Mitgliedern keine, aber dem Verein. Wird ein Organ nicht entlastet, dann müssen gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ist die Nichtentlastung nicht fundiert, sie kann der Nichtentlastete sofort eine neg. Feststellungsklage erwirken, das Gericht muss dann feststellen, ob es Gründe für eine Nichtentlastung gibt. Da diese vermutlich nicht fundiert sind, hat der Nichtentlastete seinerseits Schadensersatzansprüche an den Verein, da könnte eine stolze Summe zusammenkommen. Abgesehen davon steht dann das Thema Entlastung der Nichtentlasteten bei der nächsten JHV wieder auf der Tagesordnung.

    Nichtentlastungen werden in aller Regel nur selten fundiert vorgetragen, sondern aus Wut, Frust und Enttäuschung geleistet. Deshalb mein Tipp: Fundiert vortragen und nach dem Rechenschaftsbericht einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.

    hmmm

    Zitat von Yorker

    Wenn er ganz schlau ist, dann empfiehlt er den Mitgliedern die Entlastung des Vorstandes und weist die Mitglieder darauf hin, welche rechtliche Folgen eine Nichtentlastung ohne fundierte Gründe für eine solche bedeuten kann.

    aha eine solche = Verein

    Welche schlimmen Folgen drohen denn dem Verein :sherlock:

    BTW ohh Herr Dr. Grethlein Herr Bader verhandelte schon seit Monaten mit Hannover, :heul: , schon gemein ne

  • Zitat von Argo

    Tja aber so genau wissen wir es nicht und damit wird es nie fundierte Gründe geben :woohooo:

    Welches schlimmen Folgen drohen denn den Mitgliedern lieber Yorker :sherlock:

    Keine Argo. Es gibt keinen Anspruch auf Entlastung, dies hat der BGH bereits in den 80ern festgestellt. Den Gesellschaftern (in unserem Fall Vereinsmitgliedern) steht laut irgendeinem OLG, ich glaube Ddorf ein sehr weites Ermessen zu. Warum Yorker das nicht weis oder anführt?

  • Zitat von Glubberer_69

    @Karbffm, natürlich entlastet die MV den Vorstand!

    Entlastet sie auch zwei Vorstände, die gar nicht mehr da sind? Entschuldige, aber genau das war der Punkt und den bekomme ich nicht in meinen Kopf.

    Weder Woy noch Bader werden bei dieser JHV anwesend sein. Entlastung/Nichtentlastung also posthum?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Zitat von Veteran

    äähm, lieber Norbert nur mal SO viel zur zeitlichen Abfolge:

    Das der Club die Lizenz erhält wurde von der DFL selbst am 09.06.2015 bestätigt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte es die DFL keinen Furz mehr interessiert ob nun ein Interimsvorstand Sport beim Club tätig wird oder ob Bader weiter macht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der AR Bader ohne Probleme entlassen können.
    Dann wäre uns der Kirschbaum unter Umständen erspart geblieben
    Die Nachfolge von Woy war schon am 27.5. geregelt. Von diesem Datum ist die Meldung das Meeske zum 1. September sein Amt antritt.

    Es gab hier 2 Themen, die Lizenzierung und eine mögliche frühere Entlassung von Bader.
    Zum ersten Thema ist genug geschrieben worden. Bader war wichtig um die Lizenz zu bekommen, auch wenn hier einige meinen, dass das nicht so war, aber es war eben doch so.
    Zum 2. Thema, ja, theoretisch hätte man Bader Mitte Juni entlassen können, aber wer hätte dann den Interimsvorstand gemacht? Diese Frage habe ich hier schon einige Posts vorher gestellt. Den Vorschlag Wolfgang Wolf fand ich sehr schlecht. Bei Wolf hätte der Kader genau so ausgesehen, wenn seine Aussage in der Bild stimmt, dass der Kader wesentlich von ihm mit zusammengestellt wurde. Was die finanziell, für den FCN, günstigere Variante gewesen wäre sei noch dahingestellt.
    Auch habe ich schon darauf hingewiesen, dass es rechtlich wacklig wäre, mit 2 Interimsvorständen zu arbeiten, auch wenn Meeske schon feststand, er war aber noch bei St. Pauli im Amt.

  • Zitat von Karbbfm

    Entlastet sie auch zwei Vorstände, die gar nicht mehr da sind? Entschuldige, aber genau das war der Punkt und den bekomme ich nicht in meinen Kopf.

    Weder Woy noch Bader werden bei dieser JHV anwesend sein. Entlastung/Nichtentlastung also posthum?

    Wahrscheinlich sind sie nicht da, aber wenn sie noch Mitglieder sind, können sie erscheinen. Die Abstimmung über die Entlastung hat aber nichts mit ihrer Anwesenheit zu tun.

  • Zitat von Karbbfm

    Mei hast Du ein Geseier drauf. Beide vorherigen Vorstände, die das Geschäftsjahr 2014/15 betreffen, sind inzwischen weg. Und darum geht es auch hauptsächlicht bei der JHV - um das abgelaufene Geschäftsjahr.

    Die beiden neuen Vorstände betrifft das gar nicht, also können sie weder entlastet werden noch nichtentlastet. Ausserdem bin ich mir nicht so sicher, ob die Mitgliederversammlung den Vorstand überhaupt entlasten oder nichtentlasten kann, denn den wählt die Mitgliederversammlung ja nicht, sondern nur den Aufsichtsrat. Wenn der Aufsichtsrat also einen Vorstandposten fehlbesetzt, hat er dafür geradezustehen.

    Und falls Du jetzt eben diesen Aufsichtsrat meinst, wäre es ziemlich doof und einseitig, wenn Mitgliedern bei einer Nichtantlastung desselben rechtliche Folgen drohen würden, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats für die Betroffenen zwar unangenehm wäre, aber keine rechtlichen Folgen hätte.

    Also erklär mir mal Dei Gschmarri bitte.

    Du schreibst was von Geseier und dokumentierst selbst deine Ahnungslosigkeit. Wer wen entlastet steht in der Satzung. Dass du sie nicht kennst hast du hier selbst bestätigt. Dass von den jetzigen Vorständen nicht gesprochen wird, hast du gar nicht mitbekommen. Wer hier ein Gschmarri ablässt ist eindeutig.
    Kann mir jetzt schon deine Antwort vorstellen, nichts zur Sache aber zu meiner Person.

  • Zitat von Norbert

    Wahrscheinlich sind sie nicht da, aber wenn sie noch Mitglieder sind, können sie erscheinen. Die Abstimmung über die Entlastung hat aber nichts mit ihrer Anwesenheit zu tun.

    Endlich sehe ich, dass Du nicht lesen kannst. Mit "nicht da" war keinesfalls die körperliche Anwesenheit gemeint, sondern das inzwischen aufgelöste Vertragsverhältnis. Das sollte man schon erkennen - auch wenn ich "anwesend" geschrieben habe. Wieso sollten sie auch, wenn sie zum Zeitpunkt der JHV keinen gültigen Vertrag mit dem FCN mehr haben.

    Und daher auch meine Frage: kann man jemanden, der kein Arbeitsverhältnis mit dem Verein mehr hat, überhaupt entlasten oder nichtentlasten? Und damit zurück zur Kernfrage: wieso sollten Mitgliedern, die Bader & Woy die Entlastung verweigern, rechtliche Konsequenzen drohen, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung für die beiden genannten Herren keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen würde?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Zitat von Glubberer_69

    ...vor allem... welcher Schaden entsteht einem Vorstand wenn er nicht entlastet wird?

    Einer (-)Fst-Klage kann man auch mit einer Widerklage begegnen... :wink:

    Der Schaden entsteht, weil nach einer Nichtentlastung der Schaden eingetrieben werden müssen und zwar bei den Nichtentlasteten. Sie haften nach unserer Satzung kollektiv. Gibt es keinen Schaden, dann kann auch nichts eingeklagt werden, dann haben die Nichtentlasteten einen beruflichen Imageschaden und dieser wird wiederum als Schadensersatz eingeklagt. Wie gesagt: Nichtentlastung ist kein Problem, einer muss eben einen fundierten Antrag stellen. ES geht auch so: Antrag Nichtentlastung mit gleichzeitigem Antrag auf Nichtverfolgung des Schadensersatzes.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • An Karbfm:
    Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen frage Yorker, ich habe davon nichts geschrieben (zum Thema lesen können). Nach meinem Rechtsverständnis bedeuete eine Entlastung, dass sie dann kaum mehr belangt werden können. Aber jeder Vorstand, ob noch im Amt oder auch nicht muss zur Abstimmung kommen. Eventuell könnte der Antrag gestellt werden, dass die Abstimmung darüber verschoben wird, um alles erst mal aufzuarbeiten.
    So ähnlich war es mal bei einem früheren Präsidenten, er wurde meines Wissens erst später entlastet.

  • Interessant. Dann werden also Deiner Meinung nach sowohl Woy als auch Bader anwesend sein müssen? Was, wenn Bader keinen Urlaubsschein von seinem neuen Boss bekommt?

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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  • Zitat von Karbbfm


    Und daher auch meine Frage: kann man jemanden, der kein Arbeitsverhältnis mit dem Verein mehr hat, überhaupt entlasten oder nichtentlasten? Und damit zurück zur Kernfrage: wieso sollten Mitgliedern, die Bader & Woy die Entlastung verweigern, rechtliche Konsequenzen drohen, wenn gleichzeitig eine Nichtentlastung für die beiden genannten Herren keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen würde?

    Es könnten trotzdem Schadensersatzansprüche für deren Amtsführung im vergangenen Geschäftsjahr geltend gemacht werden oder auch nicht. Die Entlastung der damals verantwortlichen Vorstände ist mit ihrer Ablösung nicht obsolet geworden.

  • Für eine Entlastung bzw. Nichtentlastung muss der betreffende Vorstand nicht auf der Mitgliederversammlung anwesend sein.

    M.E. ist die ganze Diskussion für die Katz. Weil auch eine mehrheitliche Nichtentlastung (allein das ist schon schwer vorstellbar, wenn man die letzten JHVs verfolgt hat) nichts mit der Frage zu hat, ob dem Verein durch das Handeln der beiden Ex-Vorstände ein kausaler Schaden im juristischen Sinn entstanden ist. Derartiges ist äussert schwierig nachweisbar.

    Kann sein, dass prozentual im Vergleich zu früher mehr Mitglieder für Nichtentlastung stimmen werden, aber mehr als 30% werden das sicher nicht sein.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Karbbfm

    Interessant. Dann werden also Deiner Meinung nach sowohl Woy als auch Bader anwesend sein müssen? Was, wenn Bader keinen Urlaubsschein von seinem neuen Boss bekommt?

    Die zur Entlastung stehenden müssen nicht anwesend sein. Beide sind aber noch bis Ende des Jahres Mitglieder, sie können also jederzeit kommen, müssen aber nicht.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Pepe

    Für eine Entlastung bzw. Nichtentlastung muss der betreffende Vorstand nicht auf der Mitgliederversammlung anwesend sein.

    M.E. ist die ganze Diskussion für die Katz. Weil auch eine mehrheitliche Nichtentlastung (allein das ist schon schwer vorstellbar, wenn man die letzten JHVs verfolgt hat) nichts mit der Frage zu hat, ob dem Verein durch das Handeln der beiden Ex-Vorstände ein kausaler Schaden im juristischen Sinn entstanden ist. Derartiges ist äussert schwierig nachweisbar.

    Kann sein, dass prozentual im Vergleich zu früher mehr Mitglieder für Nichtentlastung stimmen werden, aber mehr als 30% werden das sicher nicht sein.

    Was nicht heißt, dass zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch Ansprüche gegen die Vorstände eingeklagt werden können, da die Entlastung nur für Bekanntes gilt und die Vorstände nach Satzung für ihre Amtszeit eh haften.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Die zur Entlastung stehenden müssen nicht anwesend sein. Beide sind aber noch bis Ende des Jahres Mitglieder, sie können also jederzeit kommen, müssen aber nicht.

    Dei Freind Norbert sagt aber in seinem obigen Beitrag etwas Anderes aus. Er sagt: Anwesenheitspflicht!

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

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