Zitat von ArgoTja aber so genau wissen wir es nicht und damit wird es nie fundierte Gründe geben
Welches schlimmen Folgen drohen denn den Mitgliedern lieber Yorker
Den Mitgliedern keine, aber dem Verein. Wird ein Organ nicht entlastet, dann müssen gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ist die Nichtentlastung nicht fundiert, sie kann der Nichtentlastete sofort eine neg. Feststellungsklage erwirken, das Gericht muss dann feststellen, ob es Gründe für eine Nichtentlastung gibt. Da diese vermutlich nicht fundiert sind, hat der Nichtentlastete seinerseits Schadensersatzansprüche an den Verein, da könnte eine stolze Summe zusammenkommen. Abgesehen davon steht dann das Thema Entlastung der Nichtentlasteten bei der nächsten JHV wieder auf der Tagesordnung.
Nichtentlastungen werden in aller Regel nur selten fundiert vorgetragen, sondern aus Wut, Frust und Enttäuschung geleistet. Deshalb mein Tipp: Fundiert vortragen und nach dem Rechenschaftsbericht einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.