Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)
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Zitat von Norbert
An Karbfm:
Die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen frage Yorker, ich habe davon nichts geschrieben (zum Thema lesen können). Nach meinem Rechtsverständnis bedeuete eine Entlastung, dass sie dann kaum mehr belangt werden können. Aber jeder Vorstand, ob noch im Amt oder auch nicht muss zur Abstimmung kommen. Eventuell könnte der Antrag gestellt werden, dass die Abstimmung darüber verschoben wird, um alles erst mal aufzuarbeiten.
So ähnlich war es mal bei einem früheren Präsidenten, er wurde meines Wissens erst später entlastet.Das war Dein Post: Jeder Vorstand, ob noch im Amt oder auch nicht, MUSS zur Abstimmung kommen. Oder nicht?
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Und überhaupt interessiert mich das (vereinsrechtliche) Geschwurbsel irgendwelcher Rechtsverdreher immer weniger.
Wie issn des überhaupt, wenn dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert wird? Entlastunsverweigerer sollen ja anscheinend rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Aber wer vom AR darf sich dann schuldig fühlen, wenn die Entlastung dem gesamten AR verweigert werden würde? Und Schadensersatz fordern? Müsste dann nicht die Entlastung für jeden einzelnen Vorstand UND Aufsichtsrat erfolgen? Oder kann sich der gesamte AR kollektiv vor der Verantwortung drücken, indem er das Versagen Einzelner unter den Teppich kehrt? Und den Nichtentlastern drohen dann strafrechtliche Untersucheungen wegen unbegründeter Nichtentlastung?
Das escheint mir ziemlich fragwürdig, wenn das zahlende Mitglied noch nicht einmal über die Aufgabe des jeweiligen Aufsichtsratsmitglied informiert ist. Transparenz sieht anders aus! Und wenn das so ist, dann gehört die Satzung aber dringend überarbeitet und angepasst. Denn dann wäre sie nur ein weiteres Instrument derer, die schon da drinnen sitzen (und - durch das Aussscheiden anderer - neu hineingewählt werden), um sich ihrer Verantwortlichkeit für den Verein zu entziehen, wenn es den Bach hinunter geht.
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Zitat von Karbbfm
Und überhaupt interessiert mich das (vereinsrechtliche) Geschwurbsel irgendwelcher Rechtsverdreher immer weniger.
Wie issn des überhaupt, wenn dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert wird? Entlastunsverweigerer sollen ja anscheinend rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Aber wer vom AR darf sich dann schuldig fühlen, wenn die Entlastung dem gesamten AR verweigert werden würde? Und Schadensersatz fordern? Müsste dann nicht die Entlastung für jeden einzelnen Vorstand UND Aufsichtsrat erfolgen? Oder kann sich der gesamte AR kollektiv vor der Verantwortung drücken, indem er das Versagen Einzelner unter den Teppich kehrt? Und den Nichtentlastern drohen dann strafrechtliche Untersucheungen wegen unbegründeter Nichtentlastung?
Das escheint mir ziemlich fragwürdig, wenn das zahlende Mitglied noch nicht einmal über die Aufgabe des jeweiligen Aufsichtsratsmitglied informiert ist. Transparenz sieht anders aus! Und wenn das so ist, dann gehört die Satzung aber dringend überarbeitet und angepasst. Denn dann wäre sie nur ein weiteres Instrument derer, die schon da drinnen sitzen (und - durch das Aussscheiden anderer - neu hineingewählt werden), um sich ihrer Verantwortlichkeit für den Verein zu entziehen, wenn es den Bach hinunter geht.
Weshalb sollte ich dir eine Antwort schicken, wenn dich das vereinsrechtliche "Geschwurbel" eh immer weniger interessiert?
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Thank you for your wisdom zenmaster!
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Die Frage was Grethlein eigentlich darstellt ist ja immer noch im Raum. Auch wenn man hier über die Entlastung Baders und Woy´s schreibt.
Ich hoffe mal er erledigt sich nun bald von selbst.
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"Wenn wir dieses Jahr nicht aufsteigen ... dann braucht man jemand, der mit kleiner Budgets operieren kann."
(bei BS)
Vielleicht erklärt er ja auf der JHV, wo das ganze Geld hingekommen ist, das wir hatten als Bader unseren Verein finanziell konsolidiert hatte. -
Zitat von emilou
"Wenn wir dieses Jahr nicht aufsteigen ... dann braucht man jemand, der mit kleiner Budgets operieren kann."
(bei BS)
Vielleicht erklärt er ja auf der JHV, wo das ganze Geld hingekommen ist, das wir hatten als Bader unseren Verein finanziell konsolidiert hatte.
Bornemann meinte doch, der Kader sei deutlich zu teuer. Deckt sich mit den KICKER-Berichten über unsere Gehaltszahlungen. -
Zitat von Altmeister
Bornemann meinte doch, der Kader sei deutlich zu teuer. Deckt sich mit den KICKER-Berichten über unsere Gehaltszahlungen.Wer sich den Etat der letzten Zweitligasaison angesehen hat (18 Mio) und in der Lage ist eins und eins zusammen zu zählen der weiß das wir uns einen völlig überteuerten Kader von Durchschnittskickern geleistet haben.
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Zitat von Veteran
Wer sich den Etat der letzten Zweitligasaison angesehen hat (18 Mio) und in der Lage ist eins und eins zusammen zu zählen der weiß das wir uns einen völlig überteuerten Kader von Durchschnittskickern geleistet haben.
Das war bereits letzte Saison klar, dass wir viel zu hohe Gehälter für Zweitligadurchschnitt zahlen. Wer es sehen wollte, der sah das auch.
Jetzt sagt es Bornemann und vielleicht geht doch einigen noch ein Licht auf
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Obbä ihr hobbd doch alle gsachd der Boder hadd uns grdd und schuldnfrei gmachd, wossn na edzerdla llous? Etz hädd i selbä hieschaua sulln!.
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Zitat von Karbbfm
Und überhaupt interessiert mich das (vereinsrechtliche) Geschwurbsel irgendwelcher Rechtsverdreher immer weniger.
Wie issn des überhaupt, wenn dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert wird? Entlastunsverweigerer sollen ja anscheinend rechtliche Konsequenzen befürchten müssen. Aber wer vom AR darf sich dann schuldig fühlen, wenn die Entlastung dem gesamten AR verweigert werden würde? Und Schadensersatz fordern? Müsste dann nicht die Entlastung für jeden einzelnen Vorstand UND Aufsichtsrat erfolgen? Oder kann sich der gesamte AR kollektiv vor der Verantwortung drücken, indem er das Versagen Einzelner unter den Teppich kehrt? Und den Nichtentlastern drohen dann strafrechtliche Untersucheungen wegen unbegründeter Nichtentlastung?
Das escheint mir ziemlich fragwürdig, wenn das zahlende Mitglied noch nicht einmal über die Aufgabe des jeweiligen Aufsichtsratsmitglied informiert ist. Transparenz sieht anders aus! Und wenn das so ist, dann gehört die Satzung aber dringend überarbeitet und angepasst. Denn dann wäre sie nur ein weiteres Instrument derer, die schon da drinnen sitzen (und - durch das Aussscheiden anderer - neu hineingewählt werden), um sich ihrer Verantwortlichkeit für den Verein zu entziehen, wenn es den Bach hinunter geht.
Also ich sehe das so:
Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats kann man schwerlich entlasten oder nicht entlasten, weil man ja nicht weiß, was sie jeweils getan oder nicht getan haben.
Man kann also nur den gesamten Aufsichtsrat entlasten oder auch nicht.
Im Übrigen bedeutet die Entlastung nur, dass der Verein keine Ansprüche (welcher art auch immer) gegen den Aufsichtsrat geltend machen wird, weil er mit der Entlastung sein Verhalten in der fraglichen Zeit billigt, bzw. nachträglich genehmigt.Und weil es da einigen Punkte gibt, z.B. Gehaltserhöhung von Bader, Sonderprämie für Lizenzerteilung etc. wird man ohne nähere Erläuterung des Aufsichtsrats kaum eine Entlastung befürworten können. Daher zunächst Verweigerung einer Entlastung
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Dow…publicationFile
Frau Leutheusser-Schnarrenberger (Hinweis S.43) meint dazu:
Ein Anspruch der Vorstandsmitglieder auf Entlastung besteht nicht.
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Zitat
In knapp zwei Wochen wird sich Club-Boss Thomas Grethlein (57) bei der Mitgliederversammlung (11. Oktober) vielen unangenehmen Fragen stellen müssen. Im Mittelpunkt steht dann sicher die finanzielle Schieflage des 1. FC Nürnberg. Der Anhang will wissen, warum der Club sportlich wie wirtschaftlich seinen Zielen so weit hinterher läuft.
Nürnbergs neuer Sportvorstand Andreas Bornemann (44) hat nach nur wenigen Tagen eine erste Antwort. In der BR-Sendung Blickpunkt Sport erklärte er: „Wir haben eine für die Liga und für die Region, in der wir uns befinden, zu teure Mannschaft. Das ist auch bekannt.“---
Schon vor Monaten hörte man aus dem Aufsichtsrat, dass der Club mit die höchsten Gehälter der 2. Liga bezahlen würde. 35 000 Euro Monatsgehalt soll auch für Ergänzungsspieler drin sein. Dabei wurden Topverdiener wie Jakub Sylvestr (26), Jan Polak (34), Even Hovland (26) oder Dave Bulthuis (25) erst nach dem Abstieg verpflichtet.
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Der langjährige Freiburg-Manager blieb schonungslos ehrlich: „Die Gehaltsstruktur, die der Club momentan hat, muss bei einem weiteren Jahr 2. Liga ganz sicher den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das jetzige Niveau können wir nicht halten.“
Heißt mit anderen Worten: Der Kader muss erneut radikal umgebaut werden, Spieler müssen finanzielle Abstriche machen und der Club wird mehr denn je wieder auf (eigene) Nachwuchsspieler setzen müssen.
http://www.bild.de/sport/fussball…55624.bild.html
Ganz toll, was man auch durch den Aufsichtsrat für Verträge durchgewunken hat. Der Verein geht finanziell am Krückstock und wir zahlen für Durchschnittskicker Zweitligaspitzengehälter. Sehr weitsichtiges Handeln! :hoch:
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mittlerweiler iss es so, dass mer grethlein hamm.
wolf iss freiglassn, bader musste leine ziehen und schüttet nun das kind aus.
neu sin meeske und bornemann.
wir wünschen, dass sie nie in den ruf von mies und borniert kommen mögen.