Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)

  • Bei lieber habe ich einen Oechler habe ich das lesen aufgehört.

    Da kann man sich dann ausmalen was noch kommen wird.

    DEINE Alternative?

    Oechler ist für mich keine Alternative, zumindest nicht beim Club, was er mit seinen Finanzdienstleistungen bewerkstellig interessiert mich nicht, so lange er diese vom Verein fern hält.

    Für mich bringt er schlichtweg nichts mit was uns helfen könnte.

    Lieber stehend sterben, als kniend leben!

  • Was hat denn bei ihm alles nicht gestimmt?

    Beispiel, dass Dr. Grethlein eine Aufwandsentschädigung erhalten hat für den Besuch bei St. Pauli und dass er hauptsächlich Vorsitzender ist um seine maroden Firmen zu retten. Die Firmen waren und sind nicht marod. Das ist übelste Rufschädigung.

    Falsch Norbert!

    Chris hat behauptet dass Dr. Grethlein eine Spesenabrechnung in enormer Höhe abgerechnet hat. Dass der Mann Spesen abrechnet ist vollkommen OK. Was Chris unter enormer Höhe versteht sein Ding. Aber im Profifußball schläft kaum einer in der Jugendherberge. Deshalb kann ein Zimmer acuh mal 400 - 500 Euro kosten. Für mich nicht enorm, für andere durchaus.

    Chris hat auch nicht behauptet dass Dr. Grethlein NUR Vorsitzender ist um seine angeschlagenen Firmen zu retten sondern dass er seine Position auch dazu nutzt. Das ist etwas was man Neudeutsch Networking nennt und für mich durchaus ok.

    Die große Frage, die Firmen beschäftigen sich mit Marketing. Ich kenne eine Reihe von Marketingfirmen die es in diesen Zeiten schwer haben. WOHER weißt DU dass bei den Firmen von DR. Grethlein alles in Ordnung ist?

    Kannst du mir sagen wo ich dies nachlesen kann? Das würde mich wirklich interessieren.

  • Das sollte im Protokoll der MV drin stehen.

    Leider haben wir Mitglieder da keine Einsicht.

    Theoretisch steht dir gemäß Vereinsrecht die Einsichtnahme zu:

    "Enthält die Satzung keine einschlägigen Regelungen, besteht für einzelne Mitglieder ein Recht zur Einsichtnahme ins Protokoll nur bei berechtigtem Interesse. Das Einsichtsrecht umfasst auch die Anfertigung von Abschriften. Die Herausgabe oder gar Zusendung von Kopien kann ein Mitglied ohne entsprechende Satzungsvorschrift aber nicht verlangen."

    Der Knackpunkt in diesem Satz dürfte das "berechtigte Interesse" sein. Wer darüber entscheidet ob dein Interesse berechtigt ist oder nicht weiß ich leider nicht.

    Leider wurde der Antrag auf Satzungsänderung das jedem Mitglied das Protokoll der MV auf Antrag zugeschickt wird im letzen Jahr? abgelehnt.


    Als Ergänzung dazu müsste man auch klären welche Art Protokoll bei uns geführt wird, denn da gibt es zwei Arten:

    Aufbau des Protokolls

    Stellt die Satzung keine spezielleren Anforderungen (mir ist nichts derartiges bekannt) über die Form der Protokollführung auf, so liegt es im Ermessen des Protokollführers, ein Ereignisprotokoll oder Ablaufprotokoll der Mitgliederversammlung zu erstellen.

    Im Ereignisprotokoll werden neben den Mindestanforderungen

    Ort,
    Datum und
    Name des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin sowie des Protokollführers / der Protokollführerin
    die Ergebnisse der Beschlussfassungen bezüglich Annahme und Ablehnung aufgenommen.

    Ein Ablaufprotokoll gibt zusätzlich zu den Mindestanforderungen und Beschlussergebnissen auch Auskunft über

    Diskussionen,
    Anträge und
    Redebeiträge
    während der Mitgliederversammlung.

    Das macht natürlich deutlich mehr Arbeit.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Ich sehe uns in einer Sackgasse. Mit der augenblicklichen Satzung bekommen wir zu wenig gewünschte Kompetenz in den AR, da u. A. sich gute Kandidaten den Wahlprozess nicht antun.

    Eine Satzungsänderung ist wegen der nötigen Dreiviertelmehrheit sehr schwierig, man findet schnell eine Minderheit, die das Ganze blockiert. Ausnahme: extremer Leidensdruck, wie am Ende der abgelaufenen Saison.

    Den kann ich aber auch nicht erkennen: Aufbruchstimmung, neuer SpoVo, neuer Trainer, ein paar neue Spieler...

    Wenn jetzt noch die neue Saison einigermaßen akzeptabel startet, sagt die Mehrheit: "Läuft!"

    und genau da liegt der Hund begraben! Es entscheidet einzig und allein ein paar Minuten wohlwollende Parolen fürs Volk zu bringen und die Klatscher auf seiner Seite zu haben. Und so kann das nicht funktionieren!

    Ich zum Beispiel rege mich immernoch fürchterlich darüber auf, als zahlendes Mitglied außerhalb von Franken keine Möglichkeit zu haben bei dieser Entscheidung mitzuwirken. Man müsste das System grundlegend ändern, dass nicht 3 Minuten Podium entscheidend sind und dann 800 Anwesende, wovon die Hälfe wahrscheinlich nach Optik und Parolen entscheidet, über Wohl und Wehe des Vereins entscheiden. Und nein, kommt mir bitte nicht wieder mit dem Argument, man könne doch nach Nürnberg fahren...

    Würde man das System umbauen, dass auch für auswärtige Wahlen möglich sind, müsste man vermutlich den ganzen "Bewerbungsprozess" umgestalten. Eventuell würde dann mal gründlicheres rausspringen als bei den bisher, nachweislich nicht zielführenden, Vorstellungen.

    »Ob ein Platz gut oder schlecht ist, entscheide immer noch ich.« Michael Köllner zur Kritik an der Qualität des Platzes im Trainingslager in Valencia

  • Theoretisch steht dir gemäß Vereinsrecht die Einsichtnahme zu:


    "Enthält die Satzung keine einschlägigen Regelungen, besteht für einzelne Mitglieder ein Recht zur Einsichtnahme ins Protokoll nur bei berechtigtem Interesse. Das Einsichtsrecht umfasst auch die Anfertigung von Abschriften. Die Herausgabe oder gar Zusendung von Kopien kann ein Mitglied ohne entsprechende Satzungsvorschrift aber nicht verlangen."


    Der Knackpunkt in diesem Satz dürfte das "berechtigte Interesse" sein. Wer darüber entscheidet ob dein Interesse berechtigt ist oder nicht weiß ich leider nicht.


    Leider wurde der Antrag auf Satzungsänderung das jedem Mitglied das Protokoll der MV auf Antrag zugeschickt wird im letzen Jahr? abgelehnt.

    Zum "berechtigten Interesse" generell:

    Zitat

    Das berechtigte Interesse ist in der Rechtswissenschaft ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem in mehreren Rechtsgebieten das subjektive Recht eines Rechtssubjekts verstanden wird, ein durch die Sachlage gerechtfertigtes und verständiges Interesse für die Gestattung einer Rechtshandlung vorzubringen.

    Berechtigtes Interesse – Wikipedia


    Zum Vereinsrecht gibt es diverse Abhandlungen, wann einem Mitglied ein Auskunftsrecht ausserhalb der Mitgliederversammlung zusteht.

    Grundsätzlich: Auskunft wird in und gegenüber der Mitgliederversammlung erteilt. Ausserhalb davon ist ein "berechtigtes Interesse" des einzelnen Mitglieds erforderlich. Dass dies vorliegt, wird aber die Ausnahme darstellen.

    Mit Beispielen: Auskunftsrechte | Was Sie als Vorstand Ihren Vereinsmitgliedern mitteilen müssen unter "Auskunftsrechte Einzelner außerhalb der Versammlung".

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in der Satzung niedergelegt ist, dass jedes Mitglied eine Protokollabschrift verlangen kann.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Pepe Die Satzungsänderung wäre halt eine Chance auf mehr Transparenz gewesen.

    Die hat man meiner Meinung nach leichtfertig vertan.

    Trotzdem wäre es noch einmal einen Versuch wert, vor allem wenn es ein Ablaufprotokoll wäre.

    Dann könnte man einen gewählten AR zB. mit seiner Vorstellungsrede und seinen Zielen die er genannt hat konfrontieren.

    Recht viel mehr hört man dann ja während seiner Amtszeit in der Regel nicht mehr von ihm.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Trotzdem wäre es noch einmal einen Versuch wert, vor allem wenn es ein Ablaufprotokoll wäre.


    Dann könnte man einen gewählten AR zB. mit seiner Vorstellungsrede und seinen Zielen die er genannt hat konfrontieren.

    Recht viel mehr hört man dann ja während seiner Amtszeit in der Regel nicht mehr von ihm.

    In der Satzung ist zur Art des Protokolls nichts festgelegt.

    Zitat

    Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen,
    das vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Der Protokollführer wird vom Vorstand bestimmt.

    Dann gilt das:

    Zitat

    Stellt die Satzung keine spezielleren Anforderungen über die Form der Protokollführung auf, so liegt es im Ermessen des Protokollführers, ein Ereignisprotokoll oder Ablaufprotokoll der Mitgliederversammlung zu erstellen.

    Im Ereignisprotokoll werden neben den Mindestanforderungen

    • Ort,
    • Datum und
    • Name des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin sowie des Protokollführers / der Protokollführerin

    die Ergebnisse der Beschlussfassungen bezüglich Annahme und Ablehnung aufgenommen.

    Ein Ablaufprotokoll gibt zusätzlich zu den Mindestanforderungen und Beschlussergebnissen auch Auskunft über

    • Diskussionen,
    • Anträge und
    • Redebeiträge

    während der Mitgliederversammlung.

    Dr. Rafael Hörmann: Protokollführung im Verein | Vereinsrecht.de

    UNabhängig___Überparteilich

  • Nochmal zu Schamel.

    Er ist relativ kurzfristig mit einer Mannschaft und einem Konzept zur JHV angetreten mit der Ansage nur wenn seine Mannschaft auch reinkommt wird's was und er macht es.

    Das Konzept war entweder vorher gar nicht öffentlich oder erst kurz vor knapp.

    Doch das würde ich als taktisch unklug bezeichnen.

    Vor allem wenn ich unsere Strukturen und den Ablauf einer JHV kenne.

  • Schamel hat sich damals taktisch nicht gut verhalten.

    Er trat ja mit anderen Mitgliedern an, um Bader zu stürzen!

    Ich weiß noch ganz genau, wie Mitglieder (meiner Meinung nach aus dem UN Umfeld) jeden Kandidaten gefragt hatten, ob er zu Schamels Team gehöre.

    Das war ein richtiger Spießrutenlauf. Ende bekannt.

    Damals haben eben auch von der Bader Seite Mitglieder für den AR kandidiert und wurden fast jubelnd in das Gremium gewählt.

  • das waren auch meine Quellen.....

    Protokollführer ist Dr. Adrian?

    Also gilt es zunächst per Satzungsänderungsantrag festzulegen das zukünftig ein Ablaufprotokoll geführt wird.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Das stimmt, um das Konzept wurde ein ziemlich großes Geheimnis gemacht.

    Aber sein Team war auch nicht der Burner um es mal milde auszudrücken.

    Das war der wesentlich größere Knackpunkt in meinen Augen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Ich habe ja schon mal mein Konzept bzw. meine Vision dargelegt.....:winking_face:

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Dr. Adrian war immer Versammlungsleiter, siehe Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung des 1. Fußball-Club Nürnberg Verein für Leibesübungen e. V. (lt. § 15 Abs. 10 der Satzung).

    zu finden hier: Vereinssatzung-1FCN-01-2020.pdf

    Protokollführer ist der nicht. Das macht ein Anderer. Wer, weiss ich nicht mehr.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Meeske bzw. jetzt Rossow haben doch bei der Jhv immer Protokoll geführt

    Kann gut sein, dass es immer der Finanz-Vorstand gemacht hat.

    Ist aber nicht zwingend. Der Vorstand kann bestimmen, wer das macht.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Du denkst viel zu kompliziert und hörst nicht zu. Der AR hat sich gewünscht das ehemalige Clubberer zurück ins NLZ geholt werden. Machen im übrigen alle Vereine so zwecks der höheren Identifikation der Jungs im NLZ. Brauchst nur nach München schauen,

    Was mir aufgestoßen ist, ist daß Grethlein mit dieser Wunscherfüllung seine Zufriedenheit mit Palikucas Arbeit begründet.

    Hat er nicht! Er sagte klar, dass andere Bereiche stark "underperfomed" waren.

  • Zum Thema Spesen und Firmen, es ist falsch. ChrisN gibt keine Quellen an, ich auch nicht, denn es sind vertrauliche Auskünfte. Wegen Spesen, für den AR, fragt halt mal auf der JHV, welche Spesen die Mitglieder vom AR erhalten.