Thomas Grethlein (Ex-Aufsichtsratsvorsitzender)

  • Stimmt, weil zur Not kann man sich ja hinter die Verschwiegenheitsklausel zurückziehen.

    Es wird ja ganz allgemein noch nicht mal ein Abstimmungsergebnis zu dem ein oder andere Thema auf der MV bekannt gegeben.

    Ich erwarte das ja noch nicht mal öffentlich.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Stimmt, weil zur Not kann man sich ja hinter die Verschwiegenheitsklausel zurückziehen.

    Es wird ja ganz allgemein noch nicht mal ein Abstimmungsergebnis zu dem ein oder andere Thema auf der MV bekannt gegeben.

    Ich erwarte das ja noch nicht mal öffentlich.

    Das is für mich sowieso nicht nachvollziehbar.

    Würde man wissen wie sich der jeweilige Rat verhalten hat hätte man zumindest eine Wage Bewertungsgrundlage für die Arbeit.

    Aber so ist es einfach nur ein Blindflug.

  • Punkt 7 ist so etwas wie die Bildung von internen Projektgruppen, um eine Zielvorgabe voranzubringen und den Fortschritt zur Erreichung hinsichtlich Qualität, Termin und Kosten zu überwachen.

    Dann kann auch eine zielgerichtete Kontrollfunktion stattfinden.

    Das bedeuten aber als AR proaktiv strategisch zu handeln und allgemein Aktivität zu entwickeln mit entsprechendem Zeiteinsatz, eine Agenda die unabhängig von der AR-Zusammensetzung verfolgt wird.

    Einfach neben dem Beruf zeitsparend und passiv aweng AR sein und mal schauen was so passiert und wenn man mal muss stimmt man halt einstimmig ab... oder so.... dann kann der Punkt 7 nicht geleistet werden.

    Kann man als MV hier darauf einwirken, dass der AR diesbezüglich leisten muss?

  • Nur eine Frage, wissen alle, wer im AR ist? Zur finanziellen Aufsicht, im AR sitzen 2 Unternehmer, ein Vorstandsmitglied, ein ehemaliger Finanzvorstand, jetzt Finanzberater, ein ehemaliger Kämmerer und späterer Oberbürgermeister von Nürnberg, brauchen wir da noch einen Steuerberater? Zum NLZ, ist das unser Problem? Nach Bornemann und Köllner kam Wiesinger: Shuranov, Vonic, Uzun, Nischalke, Brown, Breuning, Hofmann, Kayo, habe ich jemand vergessen? Natürlich wird nicht jeder es schaffen Stammspieler bei uns zu werden, nur frage ich mich, was noch besser werden soll seit Wiesinger. Was Hätte Chess noch besser bewirken können in beiden Themen (Finanzen, NLZ). Denkt mal daran, der AR bekommt für seine Reisen keine Spesen, kein km Geld oder ähnliches, auch wenn ChrisN immer wieder meint, er müsste mit Vermutungen, an denen nichts dran ist, immer wieder zündeln.

  • Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt

    Feenstaubland :unicorn: :woman_fairy:

  • Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt

    Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.

    Falsches Gleis.

    Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.

    Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.

  • Die MV darf nichts entscheiden, wenn die Aufgabe anderen Organen übertragen ist. Ob ein entsprechender Auftrag zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich sehe den Versammlungsleiter schon was von Bedenken murmeln, Antrag abgelehnt

    Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.

    Na ja, die MV muss ja dem AR mindestens nahelegen was von ihm strukturell erwartet wird

    Eine Diskussion zum Thema kann aber stattfinden und der AR sollte hier transparent seine Arbeitsweise und Systematik besser kommunizieren.

    Am Ende entlastet man ja salopp gesagt nur nach dem Motto Mannschaft spielt gut, AR subba, Mannschaft spielt schlecht, AR ist Schuld.

    Das kanns nicht sein.

    Im Bericht des AR müsste mehr formal festgelegte Inhalte dessen Arbeit kommuniziert werden, so dass man diese besser bewerten und dann entlasten kann.

    Das kann man verlangen, evtl per Satzungsergänzungen

  • Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.

    Falsches Gleis.

    Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.

    Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.

    Im Prinzip ja, in der Regel nicht. So falsch ist mein Gleis nicht. Das was du schreibst (MV schreibt dem AR etwas vor) gibt die Satzung nicht her.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten

    Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!

    Lieber stehend sterben, als kniend leben!

  • Falsches Gleis.

    Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.

    Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.

    Im Prinzip ja, in der Regel nicht. So falsch ist mein Gleis nicht. Das was du schreibst (MV schreibt dem AR etwas vor) gibt die Satzung nicht her.

    Bitte zeig mir das in der Satzung.

  • Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten

    Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!

    Es geht doch nicht um Betriebsgeheimnisse sogar vor Gericht erfährt man mit wie vielen Stimmen das Urteil gefällt wurde. Es gäbe sehr viel Raum das Wirken transparenter zu machen

    Feenstaubland :unicorn: :woman_fairy:

  • Nein, ein Antrag wäre nicht zulässig. Die MV kann dem AR keinen Arbeitsauftrag geben, sie ist nicht weisungsbefugt. Sie kann an den gesunden Menschenverstand appellieren, aber das war es schon.

    Falsches Gleis.

    Die MV ist nicht weisungsberechtigt gegenüber dem Vorstand.

    Dem Aufsichtsrat kann die MV im Prinzip vorschreiben, was sie will und kann dafür sogar die Satzung ändern.

    Danke

  • Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!

    Zwischen "man veröffentlicht Abstimmungsergebnisse und die Stimmen dazu" und "man plaudert Betriebsgeheimnisse aus die gegen eine Verschwiegenheitspflicht verstoßen besteht aber schon ein gwisser Handlungsspielraum den man als e.V. nutzen könnte wenn man der Arbeit des Gremiums mehr Transparenz verleihen wollte.

    Das will man aber schlicht nicht.