Die Geheimhaltungspflicht steht nicht in der Satzung, sie könnten es offenlegen, wenn sie wollten
Bei uns in der Branche müssen AR sogar Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Verstoßen sie gegen diese sind sie raus!
Ja. Das ist absolut richtig. Die Frage ist doch was unter die Verschwiegenheitspflicht fällt.
Würde nun beispielsweise über die Entlassung Heckings abgestimmt und eine Entscheidung mit 5:4 pro Entlassung gefällt, wäre es erlaubt sich zu äußern. Man kann ganz klar sagen: "Ich war dagegen!" oder "Ich war dafür!". Was man nicht darf, sagen wer von den anderen AR wie gestimmt hat.
Man darf lediglich keine Internas zu Verträgen und Geschäften bekannt geben, also beispielsweise: "Ich war dagegen Hecking anzustellen weil er im Jahr 400 000 Euro verdient." Strittig sind Äußerungen bei eindeutigen Abstimmungsergebnissen wie einem x:0 oder x:1.
Sollte nun die MV beschließen, dem AR die Aufgabe zu geben eine Struktur, beispielsweise beim Marketing zu geben (Keine Geschäftszahlen, sondern Organisation) oder in unserem Fall eine Ausgliederung des Profisports vorzubereiten, besteht nach Ansicht vieler Juristen sogar eine Informationspflicht, auf jeden Fall aber ein Informationsrecht. In diesem Fall könnte man sich wahrscheinlich sogar über die Kosten, beispielsweise für eine juristische Beratung, nennen lassen.