Mitgliederversammlung 2015

  • Zitat von juninho

    Tja, kompliziert ist es nicht, aber evtl. vom Verein nicht gewollt? Das von Menne genannte Prozedere
    klingt jedenfalls nicht sehr transparent...

    Wenn es nicht gewollt wird, werde ich auf der JHV entsprechende Eilanträge stellen....

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von Veteran

    Wie ist das eigentlich mit den Anträgen?

    Ich habe vor drei Wochen meine Anträge schriftlich per Email eingereicht und um Eingangsbestätigung gebeten. Bis heute KEINE Antwort.

    Gestern das nochmal geschickt, alte Schreiben im Anhang beigefügt und nochmals um Eingangsbestätigung gebeten bzw. um Info falls Anträge per Email nicht zulässig sind.

    Weiß da jemand ob die Anträge alle gesammelt werden bis zum Ende der Frist?

    Sie müssen ja gesammelt werden, weil festgestellt werden muss, welcher Antrag bei mehreren Anträgen zur gleichen Sache der weitestgehende Antrag ist. Nur über diesen kann dann entschieden werden.

    Aus meiner Sicht ist dein Antrag überA Auskunft von Auflagen und Bedingungen zur Lizenz nicht zulässig. Der Antrag auf geheime und sep. Abstimmung bei der Entlastung sehr wohl. Aus meiner Sicht ist die Entlastung zunächst nur ein symbolischer Akt, da die Schadensersatzansprüche gegenüber den Vorständen bereits in der Satzung verankert sind und diese sticht die JHV. Aber: gibt es in den Rechenschaftsberichten keine Anhaltspunkte für Verfehlungen und wird dann dennoch grundlos die Entlastung von der Mehrheit verweigert, dann wird es sehr spannend. Der neue Vorstand müsste die Sache juristisch verfolgen und Schadensersatzansprüche gegen den Nichtentlastenden einreichen, es sei denn, die JHV würde darauf in einem weiteren Beschluss verzichten. Gibt es auch nach einer Prüfung keine weiteren Anhaltspunkte für Verfehlungen (Abstieg in die zweite Liga ist hier leider keine Verfehlung), dann müsste die Entlastung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden rsp. der nichtentlastete Vorstand geht gleich zum Gericht und reicht eine neg. Feststellungsklage ein. Geht diese durch, dann hätte er seinerseits Schadensersatzansprüche gegen den Verein. Sollte es in den Rechenschaftsberichten also keine Hinweise auf Verfehlungen geben, dann müsste ein Mitglied das Wort ergreifen und fundiert vortragen: Ich habe den Verdacht, dass .... deshalb beantrage ich die Nichtentlastung ... Wie gesagt: fundiert!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

    Einmal editiert, zuletzt von Yorker (18. September 2015 um 10:36)

  • Also auf gut Deutsch: Man kann verklagt werden, wenn man auf der JHV die Entlastung verweigert?
    Habe ich das richtig verstanden? Da muss ich sagen, tolle Satzung, die wir da haben :lol:
    Das ist eine tolle Kontrollmöglichkeit, die dieses sogenannte "höchste Vereinsgremium" (die Mitgliederversammlung) da hat :hoch:

    Schmarrnintelligenz, die

  • Zitat von juninho

    Also auf gut Deutsch: Man kann verklagt werden, wenn man auf der JHV die Entlastung verweigert?
    Habe ich das richtig verstanden? Da muss ich sagen, tolle Satzung, die wir da haben :lol:
    Das ist eine tolle Kontrollmöglichkeit, die dieses sogenannte "höchste Vereinsgremium" (die Mitgliederversammlung) da hat :hoch:

    Sorry, gegen den Nichtentlasteten, ich habe versehentlich gegen den Nichtentlastenden geschrieben, was natürlich Quatsch ist.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von juninho

    Also auf gut Deutsch: Man kann verklagt werden, wenn man auf der JHV die Entlastung verweigert?
    Habe ich das richtig verstanden? Da muss ich sagen, tolle Satzung, die wir da haben :lol:
    Das ist eine tolle Kontrollmöglichkeit, die dieses sogenannte "höchste Vereinsgremium" (die Mitgliederversammlung) da hat :hoch:

    Das hat Yorker zwar geschrieben, aber nicht so gemeint. Er meinte mit " Nichtentlastende" eigentlich Nichtentlastete". Alles andere macht keinen Sinn.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Zitat von terrorhamster

    Das hat letztendlich aber normalerweise nichts mit der Satzung zu tun, es dürfte sich hier um Vereinsrecht handeln...


    Das von mir Beschriebene ist deutsches Recht und gilt damit auch für den FCN.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Sie müssen ja gesammelt werden, weil festgestellt werden muss, welcher Antrag bei mehreren Anträgen zur gleichen Sache der weitestgehende Antrag ist. Nur über diesen kann dann entschieden werden.

    Aus meiner Sicht ist dein Antrag überA Auskunft von Auflagen und Bedingungen zur Lizenz nicht zulässig.
    Darüber lasse ich dann gerne die Versammlung abstimmen sofern der Antrag im Vorfeld abgelehnt wird.
    Der Antrag auf geheime und sep. Abstimmung bei der Entlastung sehr wohl. Aus meiner Sicht ist die Entlastung zunächst nur ein symbolischer Akt,
    Da gebe ich dir recht und das ist mir auch bewusst. Dennoch wäre es die verdiente Ohrfeige für die tolle Arbeit in den letzten Jahren. 

    Ich hab mal explizit geantwortet

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von terrorhamster

    Wieso sollte der Antrag nicht zulässig sein. Dass die DFL Auflagen nicht bekannt gibt, heißt noch lange nicht, dass der Betroffene sie nicht bekannt geben darf. Das müsste dann seitens der Vorstandschaft schon näher erläutert werden, weshalb die Bekanntgabe verboten sein soll.

  • Zitat von remti

    Wieso sollte der Antrag nicht zulässig sein. Dass die DFL Auflagen nicht bekannt gibt, heißt noch lange nicht, dass der Betroffene sie nicht bekannt geben darf. Das müsste dann seitens der Vorstandschaft schon näher erläutert werden, weshalb die Bekanntgabe verboten sein soll.

    Es geht nicht darum, dass die Bekanntgabe verboten ist. Es geht darum, dass dieser Antrag das laufende operative Geschäft betrifft und damit nicht in das Kompetenzfeld der Mitglieder reicht und damit nicht zugelassen werden KANN. Hoffe aber, dass Meeske die Auflagen und Gründe von sich aus nennt, dann braucht es keinen Antrag dazu.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von juninho

    Also auf gut Deutsch: Man kann verklagt werden, wenn man auf der JHV die Entlastung verweigert?
    Habe ich das richtig verstanden? Da muss ich sagen, tolle Satzung, die wir da haben :lol:
    Das ist eine tolle Kontrollmöglichkeit, die dieses sogenannte "höchste Vereinsgremium" (die Mitgliederversammlung) da hat :hoch:



    Das stimmt so nicht.

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

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    Wieso sollte der Antrag nicht zulässig sein. Dass die DFL Auflagen nicht bekannt gibt, heißt noch lange nicht, dass der Betroffene sie nicht bekannt geben darf. Das müsste dann seitens der Vorstandschaft schon näher erläutert werden, weshalb die Bekanntgabe verboten sein soll.[/quote]

    Es geht nicht darum, dass die Bekanntgabe verboten ist. Es geht darum, dass dieser Antrag das laufende operative Geschäft betrifft und damit nicht in das Kompetenzfeld der Mitglieder reicht und damit nicht zugelassen werden KANN. Hoffe aber, dass Meeske die Auflagen und Gründe von sich aus nennt, dann braucht es keinen Antrag dazu.[/quote]

    Du erzählst Quatsch.

  • Zitat von papahippie

    ]

    Wieso sollte der Antrag nicht zulässig sein. Dass die DFL Auflagen nicht bekannt gibt, heißt noch lange nicht, dass der Betroffene sie nicht bekannt geben darf. Das müsste dann seitens der Vorstandschaft schon näher erläutert werden, weshalb die Bekanntgabe verboten sein soll.[/quote]

    Es geht nicht darum, dass die Bekanntgabe verboten ist. Es geht darum, dass dieser Antrag das laufende operative Geschäft betrifft und damit nicht in das Kompetenzfeld der Mitglieder reicht und damit nicht zugelassen werden KANN. Hoffe aber, dass Meeske die Auflagen und Gründe von sich aus nennt, dann braucht es keinen Antrag dazu.[/quote]

    Du erzählst Quatsch.[/quote]

    Schau in die Satzung, falls du eine hast.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Wieso sollte der Antrag nicht zulässig sein. Dass die DFL Auflagen nicht bekannt gibt, heißt noch lange nicht, dass der Betroffene sie nicht bekannt geben darf. Das müsste dann seitens der Vorstandschaft schon näher erläutert werden, weshalb die Bekanntgabe verboten sein soll.

    Es geht nicht darum, dass die Bekanntgabe verboten ist. Es geht darum, dass dieser Antrag das laufende operative Geschäft betrifft und damit nicht in das Kompetenzfeld der Mitglieder reicht und damit nicht zugelassen werden KANN. Hoffe aber, dass Meeske die Auflagen und Gründe von sich aus nennt, dann braucht es keinen Antrag dazu.[/quote]

    Du erzählst Quatsch.[/quote]

    Schau in die Satzung, falls du eine hast.[/quote]

    Ist keine Frage der laufenden Geschäftsführung, da ja nicht eingegriffen werden soll. Soll nur über Vergangenes berichtet werden, Da sehe ich nicht, was daran problematisch sein sollte. Die Berichtspflicht des Vorstandes ist ja wohl unstreitig.

  • Zitat

    Wieso sollte der Antrag nicht zulässig sein. Dass die DFL Auflagen nicht bekannt gibt, heißt noch lange nicht, dass der Betroffene sie nicht bekannt geben darf. Das müsste dann seitens der Vorstandschaft schon näher erläutert werden, weshalb die Bekanntgabe verboten sein soll.[/quote]

    Es geht nicht darum, dass die Bekanntgabe verboten ist. Es geht darum, dass dieser Antrag das laufende operative Geschäft betrifft und damit nicht in das Kompetenzfeld der Mitglieder reicht und damit nicht zugelassen werden KANN. Hoffe aber, dass Meeske die Auflagen und Gründe von sich aus nennt, dann braucht es keinen Antrag dazu.[/quote]

    Du erzählst Quatsch.[/quote]

    Schau in die Satzung, falls du eine hast.[/quote]

    Also ich habe jetzt die Satzung vor mir liegen und zur Frage des laufenden Geschäfts ist dem & 15 Abs. 8 nur zu entnehmen, dass die Mitgliederversammlung keine Entscheidungen in Bezug auf das laufende Geschäft treffen kann. Das ist schon so in Ordnung, hier geht es aber nur um eine Auskunft und nicht darum, dass ein Beschluss zum laufenden Geschäft getroffen werden soll. Mit deiner Argumentation, kann man natürlich fast Alles zum laufenden Geschäft erklären und dann keine Auskünfte geben. Das mag bisher so gehandhabt worden sein, ist aber falsch.

  • Der fcn hat mir gegenüber angegeben, zur bilanzpressekonferenz weitere Auskünfte zu geben. Mal sehen, was da kommt.

    Was die Auflagen angeht, wenn sie sich nicht explizit auf das laufende Geschäft beziehen sondern nur zur allgemeinen Bilanz sind, dann dürfte das nicht stimmen.

    Ist aber ne gewisse Grauzone

    Ps: könnt ihr den quotetag mal bitte fixen...

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

  • Genau deshalb sind in der Vergangenheit viele Anträge gar nicht zur Entscheidung gekommen, weil sich die Antragssteller nicht ausreichend damit befasst haben. Die Entscheidung über den Rechenschaftsbericht obliegt Vorstand und Aufsichtsrat. Er ist also einerseits einem Organ, dem Vorstand, übertragen, andererseits dem Vorstand, damit der laufenden Geschäftsführung.

    Insofern kann VORAB kein Beschluss vorgelegt werden, der hier eingreift.

    Der Verein hat eine Berichtspflicht, Verweigerungsrecht besteht für

    Die Erteilung der Auskunft würde dem Verein nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen.
    Die Frage bezieht sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern.
    Die Erteilung der Auskunft wäre strafbar.
    Die Erteilung der Auskunft würde eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Geheimhaltungspflicht verletzen.

    Sollte im Rechenschaftsbericht das Thema Lizenzerteilung aus Sicht der Mitglieder nicht ausreichend erklärt sein, so kann ein Eilantrag eingereicht werden, diesem muss allerdings mit 2/3-Mehrheit zugestimmt werden.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Exilfrange

    Der fcn hat mir gegenüber angegeben, zur bilanzpressekonferenz weitere Auskünfte zu geben. Mal sehen, was da kommt.

    Was die Auflagen angeht, wenn sie sich nicht explizit auf das laufende Geschäft beziehen sondern nur zur allgemeinen Bilanz sind, dann dürfte das nicht stimmen.

    Ist aber ne gewisse Grauzone

    Ps: könnt ihr den quotetag mal bitte fixen...

    Meeske wäre sehr gut beraten, würde er die Karten offen und ehrlich auf den Tisch legen!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.