Hallo Herr Meeske,
hab grad was in der Satzung von St.Pauli gefunden:
Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins müssen zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins ausliegen und dürfen von
den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gleiches
gilt für den konsolidierten Jahresabschluss im Sinne des § 5 Ziffer 3, sofern ein solcher aufgestellt wurde. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.“
Die Implementierung in die Satzung des FCN und die Umsetzung beim Club ist von meiner Seite aus ausdrücklich erwünscht!!!