Das kommt darauf an, wem das Gelände genau gehört. Grundsätzlich gehören die Einnahmen aus Grundvermögen (Vermietung, Verpachtung, Verkauf) in den Bereich Vermögensverwaltung bei einem e.V. und der ist bei einem gemmeinnützigem Verein nunmal steuerfrei, außer er gehört zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ist diesem zuzurechnen... Ohne genaue Kenntnis der Verhältnisse also keine genaue Aussage...
Danke für die Auskunft!