Alles anzeigenAus der Satzung:
Unabhängig von der Berechtigung eines Vorstandsmitglieds,
den Verein nach außen hin zu vertreten, ist im Innenverhältnis,
vorbehaltlich einer Ressortverteilung in der Geschäftsord-
nung, für alle vom Vorstand zu treffenden Entscheidungen
ein Beschluss des gesamten Vorstands herbeizuführen. Jedes
Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Für Beschlüsse ist, sofern
diese Satzung nichts Abweichendes regelt, die einfache Mehr-
heit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Dies gilt auch für
Beschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen. Bei Stimmen-
gleichheit hat jedes Vorstandsmitglied das Recht, die Angele-
genheit dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorzulegen.
Hier hat zwischen dem kaufmännischen und sportlichen Vorstand also auch keine Einigung stattgefunden. Daraufhin wurde nach langem einreden Bornemann rausgeschmissen. Bornemann stand also alleine auf weiter Flur.
Es ist nach wie vor rein spekulativ, ob hier überhaupt eine einvernehmliche Entscheidung des Vorstandes von Nöten war, da keiner (vermutlich auch nicht die Medien) die - in der Satzung ausdrücklich erwähnte - Ressortverteilung kennt!