Mitgliederversammlung 2017

  • Das passiert halt wenn zwei Seiten aufeinandertreffen, die ihre eigenen Argumente und Texte richtig geil finden und sowieso, in egal welchem Bereich, immer Recht haben. Auf jeden Fall total sympathisch und alles andere als arrogant!

  • Schön, daß du das mittlerweile als gegeben ansiehst, daß der jetzige Fanbeirat keinen Aufsichtsrat benennen könnte.

    Es geht aber auch um die Außenwirkung. Auch Investoren können doch lesen. Und 1 und 1 zusammenzählen. Erzähl mir bitte nicht, daß sich ein Investor nicht an der vorgeschlagenen Lösung stören würde. Vor allem an der Tatsache, daß sein entsandter Aufsichtsrat bereits im nächsten Jahr mit einem Abwahlantrag konfrontiert werden könnte. Und mit einfacher Mehrheit wieder aus dem Aufsichtsrat rausgeworfen werden könnte. Damit würde also die Arbeit von Meeske, überhaupt einen Investor zu finden, erschwert.

    Zum Vergleich mal, wie das bei Aktiengesellschaften geregelt ist:

    https://dejure.org/gesetze/AktG/103.html

    Der Dr. Adrian hat gesagt dass es gesetzlich verpflichtend ist dass ein AR abberufen werden kann zumindest nach Vereinsrecht. Das kann nicht der Grund sein. Ich weiss jetzt nicht wie das bei einer GmbH geregelt wird. Falls wir in eine AG ausgliedern würden, wäre dann bei uns eh eine andere Satzung.

  • Der Dr. Adrian hat gesagt dass es gesetzlich verpflichtend ist dass ein AR abberufen werden kann zumindest nach Vereinsrecht. Das kann nicht der Grund sein. Ich weiss jetzt nicht wie das bei einer GmbH geregelt wird. Falls wir in eine AG ausgliedern würden, wäre dann bei uns eh eine andere Satzung.

    Es wird mMn ganz klar nicht so sein, daß ein Aufsichtsrat, der kooptiert wird, mit einfacher Mehrheit abgewählt werden kann von der Mitgliederversammlung. Sollte das bei dem Vorschlag von Meeske und dem Aufsichtsrat am Ende doch so drin stehen, werde ich mich offiziell bei allen Antragstellern entschuldigen, weil ich etwas falsch eingeschätzt habe.

    Aber wie du aus der Regelung bei einer AG lesen kannst: es gibt ganz viele alternative Möglichkeiten: 3/4 Mehrheit, Abberufung durch den Aufsichtsrat, Wegfall, weil der Grund entfällt ...

    Daß das momentan so geht bei unserer Satzung find ich nachvollziehbar, wird doch auch jeder Aufsichtsrat per Mehrheit der Stimmenzahl gewählt. Nur find ich die momentane Regelung ja auch nicht gut. Und das wurde ja sogar von den Antragsstellern so gesehen.

    Worauf ich viel mehr gespannt bin: so wie ich Meeske verstanden habe, soll bei der neuen Rechtsform wieder ein Präsidium installiert werden. Auf den Vorschlag bin ich gespannt.

    Was mir da schon nicht gefiel, daß er so klang als wolle er an 9 Aufsichtsräten festhalten. Ich finde, es könnten weniger sein.