Mitgliederversammlung 2017

  • Zitat von Veteran

    @Zum Glück hast du das ganze in Gänsefüßchen gestellt sonst hätte ich fast einen Lachkrampf bekommen....


    Ehrenberg, Müller, Bisping..... :muah::muah::muah:


    Einen richtig guten Mann können wir immer brauchen.

    Ja, ich weiß was du meinst :wink:
    Ich hab halt ein bisschen die Befürchtung, dass der AR noch mehr zum Sammelbecken für Marketingleut verkommt.
    Da scheint ja irgendwo ein Nest zu sein :mrgreen:

    Schmarrnintelligenz, die

  • Zitat von emilou


    Nur woher wissen wir, daß er das ist? :cry:


    Ja ich geb zu das dies einer der Gründe ist warum der Club nicht in die Puschen kommt. Du hast es ja im anderen Thread wunderbar beschrieben welches Mitspracherecht das Mitglied hat. In der berühmten Drei-Minuten-Rede muss man die Mitglieder emotional packen können, darf keine dunkle Vergangenheit in der Clubgeschichte haben und möglichst keine Querverbindungen zu ehemaligen Hasardeueren haben und schon darf man die Vorstände eines 40-Millionen Unternehmens kontrollieren. (oder eben nicht)

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Ein Gegenpol zur Vertriebs- u. Vermarktungsschiene im AR wäre, die Pyro-Branche direkt mit einzubinden.
    Die haben schon Visionen, ein Beispiel:

    " ...
    VOM MARKENFÜHRER ZUM MARKTFÜHRER
    Finale Grande
    ...
    Die Bildung eines Markenimages beim Endverbraucher soll dabei gewährleisten, WECO-Feuerwerk von seiner
    Position als saisonal eingeschränktem Mitnahmeartikel abzulösen und die Attraktivität als hochwertigen
    Markenartikel ganzjährig zu festigen
    . ... "

    Zitat aus: http://www.weco-pyro.de/index.php?id=72

  • Laut BILD-Twitter sind es insgesamt 9 Kandidaten. Wäre schön, wenn auch die Mitglieder mal erfahren, wer das nun alles ist...

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Zitat von Altmeister

    Laut BILD-Twitter sind es insgesamt 9 Kandidaten. Wäre schön, wenn auch die Mitglieder mal erfahren, wer das nun alles ist...

    Da geb ich dir völlig recht!

    Knapp eine Woche vor der JHV ist nicht klar wer für den AR kandidiert. Scheiß Satzung sag ich da nur....

    Eine knappe Woche in der die Mitglieder die Möglichkeit haben die Kandidaten auf mögliche Eignung zum AR abzuklopfen....... :schaem:

    Und dann gibt es noch so einige Foristen hier drinnen die meine man könne sich als Mitglied ja informieren und mit den Kandidaten reden.. :muah:

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von docfred


    Da hast du dann immerhin eine gute Woche, die Kandidaten ins persönliche Gespräch zu bitten.


    Morgen am Zaun? Auswärts geht ja leider nimmer... :?

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Zitat von docfred


    Da hast du dann immerhin eine gute Woche, die Kandidaten ins persönliche Gespräch zu bitten.


    und/oder hier drinnen erstmal abzuqualifizieren

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Damit Euch nicht langweilig wird stell ich hier mal einen meiner Anträge zur JHV rein, nur damit ihr wisst was auf euch zukommt:

    Der Aufsichtsrat erhält den Auftrag zu überprüfen ob in der Amtszeit von Martin Bader Pflichtverletzungen gemäß Paragraph 17, Absatz 9 und Absatz 13 mit all ihren Konsequenzen vorliegen.

    für euch ergänzt der Passus:

    9. Der Vorstand hat zu Beginn des Geschäftsjahres über einen
    Haushaltsplan (Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan) zu
    beschließen und diesen dem Aufsichtsrat zur Zustimmung
    vorzulegen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats ist der Haushaltsplan
    verbindlich festgestellt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat
    laufend, jedoch mindestens vierteljährlich über die
    finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Vereins
    zu berichten, dies gilt insbesondere bei drohenden Verlusten,
    Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Verstößen gegen die
    Auflagen des DFB bzw. des Ligaverbandes.


    Insbesondere ist zu prüfen ob bei einer möglichen Pflichtverletzung der ehemalige Vorstand für den entstandenen finanziellen Schaden gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden kann so wie es der Paragraph 17, Absatz 13 der Satzung vorsieht.

    13. Die Vorstandsmitglieder haben die Geschäfte des Vereins mit
    der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers
    zu führen. Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen,
    sind dem Verein zum Ersatz des daraus entstehenden
    Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet

    Begründung:

    Durch den Verstoß gegen die Auflagen der DFL durch den aufgestellten Etat im Jahr 2014/2015 wurde der FCN zu einer nach unbestätigten Berichten Strafzahlung in mittlerer bis hoher 6-stelliger Summe verurteilt.

    Diese Strafe und die in logischer Folge weiteren Auflagen der DFL schränken die Handlungsfähigkeit des Vereins wesentlich ein und verhindern eine schnellere sportliche Konsolidierung, welche erst eine nachhaltige finanzielle Gesundung des Vereins möglich macht.


    Hintergrund und Intention dieses Antrages sind die unseligen Interviews und Aussagen diverser Aufsichtsräte die noch im Sommer 2015 alles freundlich betrachtet nur verharmlosend dargestellt haben.

    u.a.
    Dr. Grethlein der den Club ausreichend gut aufgestellt sah
    Ralf Peisl der mit der finanziellen Arbeit von Martin Bader sehr zu frieden war
    Stefan Müller mit seinen Fantastereien im CEF Interview

    Es gibt also zwei Möglichkeiten:

    1. Bader hat nix gesagt obwohl er dazu verpflichtet war. Dann sehe ich den Tatbestand einer Pflichtverletzung erfüllt.
    2. Bader hat was gesagt und der AR hat mehrheitlich nichts dagegen unternommen, weil sie in Schockstarre gefallen sind.

    Dann wären diverse AR`s der Lüge oder verharmlosend der Unehrlichkeit überführt.

    Dann wäre es gut wenn mein Antrag auf getrennter Entlastung der Aufsichtsräte eine Mehrheit findet.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Guter Mann! :hoch:

  • Okay, es wird wohl spät werden. :lol::hoch:

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Mal doof gefragt. Ich hab auch keinerlei juristisches Hintergrundwissen, deshalb die Frage:

    Durch die Fan-Anleihe wurden ja Vereinsmitglieder auch zu "Anlegern" im Verein.
    Durch das Weglassen von Informationen, bzw. getroffene Aussagen à la "bestelltes Feld" o.ä. wurde immer suggeriert, dass der Verein finanziell gesundet und eine Rückzahlung kein Problem sei.

    Kann man hier Bader und Woy möglicherweise wegen Anlegerbetrug drankriegen, oder gilt das nur für Vorstände von Aktiengesellschaften?

    Wie gesagt, ich hab keine Ahnung ob das juristisch möglich ist, frage mich das aber schon ne ganze Weile.

    Gott hat für das alles nur 7 Tage gebraucht und genauso sieht's hier auch aus

  • Zitat von molotov

    Mal doof gefragt. Ich hab auch keinerlei juristisches Hintergrundwissen, deshalb die Frage:

    Durch die Fan-Anleihe wurden ja Vereinsmitglieder auch zu "Anlegern" im Verein.
    Durch das Weglassen von Informationen, bzw. getroffene Aussagen à la "bestelltes Feld" o.ä. wurde immer suggeriert, dass der Verein finanziell gesundet und eine Rückzahlung kein Problem sei.

    Kann man hier Bader und Woy möglicherweise wegen Anlegerbetrug drankriegen, oder gilt das nur für Vorstände von Aktiengesellschaften?

    Wie gesagt, ich hab keine Ahnung ob das juristisch möglich ist, frage mich das aber schon ne ganze Weile.


    Die Anleger haben ja ihr Geld zurückbekommen. Was willst du dann einklagen?

  • Veteran: Oder Option 3. Man war zu optimistisch. Etwas schlampig. Ungenau.

    Für eine rechtliche handhabe braucht es Vorsatz oder nachweisbare Fahrlässigkeit.
    War es fahrlässig das Verhalten? Für mich persönlich ja. Aber juristisch? Bin kein Jurist, tippe aber stark auf nein. Entspricht auch allen Prognosen die ich bisher gehört habe und deckt sich ebenfalls mit dem Kölner Vergleichsfall mit overrath.

    Dementsprechend wird das auch bei uns wohl im Sande verlaufen.
    Und daher fände ich es besser, wir würden die Kräfte für das jetzt bündeln. Aber natürlich steht es dir frei diesen Antrag zu stellen. Erwarte nur nicht zu viel.

    Saubreiss in da house.

    Inselbegabter Kobold.

  • Zitat von emilou


    Die Anleger haben ja ihr Geld zurückbekommen. Was willst du dann einklagen?

    Wurde die Rückzahlung nicht verschoben, bzw. rausgezögert?
    Aber grundsätzlich hast du ja recht.

    Wieso mach ich mir da eigentlich Gedanken, wenns so einfach ist...

    Gott hat für das alles nur 7 Tage gebraucht und genauso sieht's hier auch aus

  • Zitat von Exilfrange

    Veteran: Oder Option 3. Man war zu optimistisch. Etwas schlampig. Ungenau.

    Für eine rechtliche handhabe braucht es Vorsatz oder nachweisbare Fahrlässigkeit.
    War es fahrlässig das Verhalten? Für mich persönlich ja. Aber juristisch? Bin kein Jurist, tippe aber stark auf nein. Entspricht auch allen Prognosen die ich bisher gehört habe und deckt sich ebenfalls mit dem Kölner Vergleichsfall mit overrath.

    Dementsprechend wird das auch bei uns wohl im Sande verlaufen.
    Und daher fände ich es besser, wir würden die Kräfte für das jetzt bündeln. Aber natürlich steht es dir frei diesen Antrag zu stellen. Erwarte nur nicht zu viel.


    Es handelt sich bei der Pflichtverletzung nicht um einen Verstoß gegen ein Gesetz sondern gegen die Satzung.

    sollte Bader hier seiner Pflicht der Information nicht nachgegangen sind, ist der Fall für mich eindeutig.

    Der Umgang der AR mit diesem Thema ist ein ganz anderes.

    Und ich werde den Antrag natürlich nicht zurückziehen, denn gestellt ist er ja schon.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat von molotov

    Wurde die Rückzahlung nicht verschoben, bzw. rausgezögert?
    Aber grundsätzlich hast du ja recht.

    Wieso mach ich mir da eigentlich Gedanken, wenns so einfach ist...

    Abgesehen davon wurden die Risiken eindeutig erläutert. Nochmal nachuzulesen hier:

    https://www.anleihen-finder.de/wp-content/upl…cn_prospekt.pdf

    auf Seite 7 steht übrigens das wir zum Bilanzstichtag 30.06.2009 schon 17 Mio Miese hatten.

    Verbindlichkeiten ................................................................... 17.368

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Zitat

    Dr. Georg Obenauf

    Schon alleine für den Namen muss man den verpflichten! :mrgreen:

    There are only 10 types of people in the world. Those who understand binary and those who don’t.