Ich fürchte das ist ein grundsätzlicher Denkfehler. Fans und Mitglieder sind eben nicht ein und dasselbe. Über den Vereins-AR entscheiden nur die Mitglieder, wer auch sonst? Bei einem Gesellschafts-AR sieht das dann schon anders aus. Da kann man Investorenvertreter gerne kooptieren und die Vertreter des Vereins als Gesellschafter wählen lassen. Mir wird da einfach zu viel vermengt. Der Antrag gestern hatte eine klare Stoßrichtung, wie der letzte Befürworter dann aus Versehen sogar gesagt hat, eine künftige Ausgliederung verhindern! Man nannte ja nicht einmal die Gruppen, die man vertritt, beim Namen. Daß im Fanbeirat gar nichts davon bekannt war, wie man instrumentalisiert werden sollte, war dann das i-Tüpfelchen. Warum ein außerhalb der Vereinssatzung stehendes, intransparent zusammengesetztes Gremium nun Mitgliederrechte bekommen soll, erschließt sich mir immer noch nicht. Da könnte ja noch eher der honorige Vereinsbeirat auf einen AR-Vorschlag pochen.
Wie hätte denn der Antrag die Ausgliederung verhindert? Erstmal wäre eh kein Fanvertreter im AR denn der Fanbeirat ist noch kein offizielles Gremium des Vereins und zweitens kann 1 Fanvertreter gegen 8 ARs die Ausgliederung sicher nicht verhindern, dies kann nur die MV.