• Herr Bader, haben Sie den 1. FC Nürnberg wirklich absichtlich finanziell ruiniert, die Gutgläubigkeit des Aufsichtsrates ausgenutzt und die Mitglieder bewusst belogen?


    Bader: Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.

  • Zitat von eintakter


    wenn das ein straftabestand wäre dann wären alle politiker im knast....

    ....na dann halt eben etwas anderes, unsere Juristen werden doch irgend etwas finden um ihn dran zu kriegen, ich wär sogar gnädig, Straffreiheit verbunden mit einer Geldstrafe in Höhe von 16 Millionen Euro und Stadionverbot auf ewig.... :lol:

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
    zu deutsch: Gebraucht net so viele Fremdwörter:winking_face:

  • Indirekte Wiedergutmachung wäre, dass Hannover / Bader folgende Spieler holt:
    - Kirschbaum 500.000 Euro
    - Fühlkrug 3.500.000 Euro
    - Koch Ablösefrei
    - Sylvestre 1.500.000 Euro

    Oder nur 2 Spieler :grinning_face:

    Bader wäre gut beraten mit dem FCN ein "Gentleman egreement" zu schließen. :sherlock:

  • Zitat von Donklausi

    Indirekte Wiedergutmachung wäre, dass Hannover / Bader folgende Spieler holt:
    - Kirschbaum 500.000 Euro
    - Fühlkrug 3.500.000 Euro
    - Koch Ablösefrei
    - Sylvestre 1.500.000 Euro

    Oder nur 2 Spieler :grinning_face:

    Bader wäre gut beraten mit dem FCN ein "Gentleman egreement" zu schließen. :sherlock:

    Kirschbaum mindestens 800.000 Euro
    Sylvestre mindestens 1.800.000 Euro


    aber ich bin ganz ehrlich im Moment zwiegespalten mit der Aussage Meeskes das es nur schwer nachzuweisen sei, ein Fehlverhalten nachzuweisen. Ich überlege eher wem man da ans bein pinkeln müsste. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass ich mal einen Bericht gelesen hatte, der sich mit Rechtsverfahren betreffend Fehlverhaltens von Vorständen befasst, wobei man hier von Ehrenämtern spricht, ich finde leider den Bericht nicht mehr. Ging in der Quintessenz darum das die Gerichtsverfahren massiv zugenommen haben, auch weil Entscheidungen guten Glaubens fahrlässig durchführt wurden. Die Frage ist doch warum ein Bader so lange schalten und walten konnte, und das Problem kann man ganz klar benennen: Aufsichtsrat! Man muss doch eher die Frage stellen ob diese Herren nicht teilweise zu belangen sind, dies würde auch bedeuten, dass man ganz klar die Sitzungsprotokolle sichten lassen müsste um einen genaueren Verlauf der Problematik zu bekommen. Denke der hat sich viel Absegnen lassen und es hat im AR kein Schwein interessiert, außer Koch und Schamel.

  • Zitat von sabu

    Kirschbaum mindestens 800.000 Euro
    Sylvestre mindestens 1.800.000 Euro


    aber ich bin ganz ehrlich im Moment zwiegespalten mit der Aussage Meeskes das es nur schwer nachzuweisen sei, ein Fehlverhalten nachzuweisen. Ich überlege eher wem man da ans bein pinkeln müsste. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass ich mal einen Bericht gelesen hatte, der sich mit Rechtsverfahren betreffend Fehlverhaltens von Vorständen befasst, wobei man hier von Ehrenämtern spricht, ich finde leider den Bericht nicht mehr. Ging in der Quintessenz darum das die Gerichtsverfahren massiv zugenommen haben, auch weil Entscheidungen guten Glaubens fahrlässig durchführt wurden. Die Frage ist doch warum ein Bader so lange schalten und walten konnte, und das Problem kann man ganz klar benennen: Aufsichtsrat! Man muss doch eher die Frage stellen ob diese Herren nicht teilweise zu belangen sind, dies würde auch bedeuten, dass man ganz klar die Sitzungsprotokolle sichten lassen müsste um einen genaueren Verlauf der Problematik zu bekommen. Denke der hat sich viel Absegnen lassen und es hat im AR kein Schwein interessiert, außer Koch und Schamel.


    sabu, warum wohl hat der AR überhaupt kein Intresse auf Strafverfolgung, zum einen wäre es sowieso schwierig den Blender ans Bein zu pinkeln, und zum anderen wären da bestimmt vom AR auch welche dran, sind doch noch 5 von damals dabei wenn ich net irre, das geht schon mal gar net.......

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
    zu deutsch: Gebraucht net so viele Fremdwörter:winking_face:

  • Zitat von Kickers23

    War da nicht was mit einer externen Pruefung? Glaub KPMG? Hatte nicht Bracke da was geschrieben?
    Koennte es sein dass wegen dieses Berichts damals auch der Abschied v. B. So schnell ging?
    Hat man dadurch eine Veroeffentlichung vermieden?

    Beim Club arbeiten selber welche von KPMG (u.a. der Dr. Hamm) , sehr objektiv ist die Prüfung leider nicht.

  • Lest Euch doch einfach mal die DFL-Vorschriften durch. Der Verein muss der DFL einen Wirtschaftsprüfer für den Verein vorschlagen und die DFL kann diesem zustimmen oder kann ihn ablehnen, wenn sie den Verdacht hat, der Verein würde eine ihm genehme Prüfungsgesellschaft beauftragen. Allerdings kenne ich beruflich keine genehme Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, denn die prüfen nach klaren Vorschriften, da kann der Chef auch der eigene Bruder sein.

  • Was erkennst Du ?

    Copy-20of-2010.jpg

    Vorschlag:
    Der Stall brennt, ein Schwein konnte sich retten,
    Chef streichelt den Hintern. Hilfe mit schwerem
    Gerät vor Ort, alle helfen zusammen. (Satire)

  • Zitat von Kepler65

    Allerdings kenne ich beruflich keine genehme Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, denn die prüfen nach klaren Vorschriften, da kann der Chef auch der eigene Bruder sein.


    Und wie so häufig, liegt hier die Wahrheit nicht im Schwarz und nicht im Weiß, sondern im Grau
    :winking_face:

  • Zitat von Kepler65

    Lest Euch doch einfach mal die DFL-Vorschriften durch. Der Verein muss der DFL einen Wirtschaftsprüfer für den Verein vorschlagen und die DFL kann diesem zustimmen oder kann ihn ablehnen, wenn sie den Verdacht hat, der Verein würde eine ihm genehme Prüfungsgesellschaft beauftragen. Allerdings kenne ich beruflich keine genehme Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, denn die prüfen nach klaren Vorschriften, da kann der Chef auch der eigene Bruder sein.


    die prüfen aber nicht, ob eine entscheidung sinn gemacht hat bzw. was die hintergründe für diese entscheidung waren. als beispiel prüfen die nicht, daß wenn drei torwärter in der auswahl waren, zwei von diesen ablösefrei und mit medium gehaltsvorstellungen, und einer kostet ablöse und hat hohe gehaltsvorstellungen, warum der mit der ablöse und den hohen gehaltsvorstellungen genommen worden ist. zumindest nicht, wenn sie nicht den auftrag bekommen.

    dem AR wird man schwer dranbekommen, denn das sind alles ehrenämter und man müßte ihnen schon "handeln wider besseren wissens zum nachteil des vereins" nachweisen. im zweifelsfall kann dieser aber immer "wir dachten", "dazu bin ich eigentlich zu dumm", etc. sagen.. Bei Bader sieht die geschichte schon anders aus. Als bezahlter vorstand, sprich profi, der ein fürstliches gehalt kassiert, herrschen andere maßstäbe. Alleine schon die aussage, daß der verein schuldenfrei ist, ist eine klare lüge! und keine lüge aus versehen oder unwissentheit, sondern eine bewußte.
    aber da fehlt bei uns offensichtlich der willen was zu bewegen.

  • Ich bin kein Jurist, habe aber etwas Erfahrung was Regressforderungen gg Betriebsverantwortliche angeht.
    Habe aber gerade wenig Zeit, deshalb etwas unrein...!

    Zuerst muss man strafrechtl. Konsequenzen von zivilrechtlichen unterscheiden.
    Strafrechtlich:
    Der Staatsanwalt ermittelt, sobald ein begründeter Anfangsverdacht gegeben ist.Das so etwas wie ein rauchender Colt - heisst, es müsste einigermaßen fundierte Hinweise darauf geben, dass Bader/Woy irgendwie in Aktionen verwickelt war, um sich oder andere zum Schaden des Clubs zu bereichern - zum Beispiel.
    Dummheit, Unfähigkeit ist leider nicht strafbar.

    Zivilrechtlich:
    Gegen gewisse Fehlentscheidungen oder Missmanagement kann man sich versichern.
    Habe auf die Schnelle mal einen allgemeinverständlichen Text gesucht:

    Zitat

    Manager-Versicherung-gegen-falsche-Entscheidungen

    http://www.welt.de/wirtschaft/kar…cheidungen.html
    Es ist aber sehr schwierig von diesen versicherungen Geld zu bekommen. Dazu muss man woissen, dass eine solche Versicherung nicht selbstverständlich ist.
    Es wäre bspw. wichtig zu wissen, ob es überhaupt solche versicherungen beim Club gibt.

    Ich kann mir aber, ohne genaues zu wissen, gut vorstellen, dass es erfolgsversprechender sein könnte zuerst!! gg den alten!! AR vorzugehen als gg den alten Vorstand.
    Der neue AR besteht aber zum großen Teil aus dem alten AR.
    Und nu? Krähe/Auge?
    Es müsste also eine Inititative von der Mitgleiderversammlung ausgehen.
    Die müsste eine auf solche Fragestellungen spezialisierte Prüfer engagieren.

    nachteil: Erfolgsaussichten natürlich ungewiss, Kosten ziemlich hoch, massive Lähmung des operativen Geschäfts...
    Sollte strafrechtliches dabei herauskommen, so ginge es zum Staatsanwalt.
    Zivilrechtliches müsste dann erst eingeklagt werden.
    Oft geht das einher mit einer Gutachterschlacht - je nach höhe der Forderungen/Schadens
    Danach wird idR der Rechtsweg ausgenutzt bis zum letzten - kommt natürlich wieder auf die beklagte Schadenshöhe an (geringe Summen eher Einigung, hohe Summen bis zum Ende)
    Hat man letztinstanzlich gewonnen - halbgut.
    Dann muss das Geld eingetrieben werden. Viele Beklagte sind plötzlich pleite (Privatinsolvenz).
    Wieder Untersuchungen - hat er Geld gerettet/verschoben/Vermögen verschleiert? Wenn ja, kommt man ran? Oft nur mit weiteren Klagen etc pp.

    Wie ihr seht - ein sehr zähes Geschäft und idR sehr langwierig.
    Erfolgsaussichten, je nach Beweislage, fragwürdig.
    Vorabinvestitionen durch Gutachten etc häufig rel. hoch.
    Dazu kommt eine oft nicht unerhebliche beeinträchtigung des Tagesgeschäfts mit weiteren neg. Auswirkungen...

    Auch wenn man wirklich oft mit dem Messer zwischen den Zähnen ob der Unfähigkeit/Dummheit/Dreistigkeit mancher Zeitgenossen herumläuft - der Eintritt in den Klageweg will sehr gut überlegt werden.

    Dazu kommt Menschliches.
    Schramm war auch meiner Meinung nach ein extrem schlechter AR.
    Gesetzt den Fall, man könnte ihm nachweisen grob fahrlässig gehandelt zu haben und seine Aufsichtspflichten verletzt zu haben.
    Was glaubt ihr, was mit dem Verein passiert, wenn man Schramm evtl. bis zur Privatinsolvenz verklagen würden (so es keine Versicherungen gibt)?

    Klar, ich kann mangels Information auch nur ahnen und aus meiner Lebenserfahrung schöpfen - und die besagt leider - lassens wir besser und konzentrieren wir uns lieber auf den mühsamen Neuaufbau.
    Sollte man allerdings den berühmten rauchenden Colt finden - dann sähe das natürlich anders aus...

  • Zitat von Nachtgieger



    ...Der neue AR besteht aber zum großen Teil aus dem alten AR....

    Nachtgieger dein Beitrag insgesamt: Chapeau! Du hast dir Mühe gemacht und einiges aufgeklärt. Danke!

    Die zitierte Legende möchte ich aber wieder mal widerlegen. Im aktuellen AR sitzen mit Grethlein, Gömmel, Bisping und Müller 4 ARs, die im Abstiegsjahr sowie während der Zweitligaweichenstellung nicht dem Gremium angehörten. Nach deren Amtsantritt wurden Woy und Bader getauscht. Dazu kommen noch die Forenheiligen Koch und Schamel. Und somit ist man bei 2/3 des AR. Also alles andere als 9 Krähen. Höchstens 3.

    Jetzt wird aus Reflex wieder kommen: Aber, aber Grethel und Co sind voll doof und Baderfans. Ist mir schon klar.
    Macht die obige Legende trotzdem nicht richtiger.

    Schuld ist die Monogamie. Sie ist vielleicht nicht gegen die Menschheit, aber ganz sicher gegen die Männer!

  • Ich mach's mal kurz zur zivilrechtlichen Haftung: Bader müsste eine konkrete Verletzung seiner Pflichten als Vorstand nachzuweisen und dadurch müsste dem Verein kausal ein bezifferbarer Schaden entstanden sein.

    Die Aussage im Mai 2014 "der Verein ist wirtschaftlich kerngesund und nahezu schuldenfrei oder schuldenfrei" ist keine Pflichtverletzung und dem Verein ist dadurch auch kein Schaden entstanden.

    Die Verpflichtung von Spielern, die floppten, und für die eine Ablösesumme bezahlt wurde (Kirschbaum, Sylvestr als Beispiele), stellen übliches sportliches und unternehmerisches Risiko dar. Sind aber keine Pflichtverletzungen im juristischen Sinn.

    Verzapfung von Bockmist, schlechtes sportliches und wirtschaftliches Management sind per se keine Pflichtverletzungen. Da muss schon mehr dazukommen.

    Wenn man es genauer wissen will, muss man Juristen mit der Prüfung beauftragen. Denen muss man aber auch konkretes Material und Zahlenwerk liefern. Das alles bindet Kapazitäten im Verein, wahrscheinlich auch bei den Wirtschaftsprüfern, und kostet auch etwas. Kommt auf den Umfang an, 20.000 Euro und mehr für ein Rechtsgutachten sind schnell zusammen.

    UNabhängig___Überparteilich

    Einmal editiert, zuletzt von Pepe (2. Juni 2016 um 13:05)

  • Zitat von Pepe

    Die Aussage im Mai 2014 "der Verein ist wirtschaftlich kerngesund und nahezu schuldenfrei oder schuldenfrei" ist kein Pflichtverletzung und dem Verein ist dadurch auch kein Schaden entstanden.


    das kannst du so pauschal gar nicht sagen. wenn z.b. entscheidungen basierend auf dieser aussage (lüge) getroffen worden sind bzw. entscheidungen bei kenntnis der wahrheit nicht getroffen wären, dann ist eine kausalität eben schon gegeben.

  • Die Aussagen sind eine Wertung. Jetzt kann man drüber streiten, was meint er mit "wirtschaftlich kerngesund" oder "nahezu schuldenfrei"?

    Im Mai 2014 wurde nach dem Abstieg der Bundesligakader verschachert, man hatte also Einnahmen. Dazu kam, dass nach einigen Jahren Bundesliga das negative EK auf 1,1 Millionen zurückgeführt worden war.

    Zitat


    Meeske: Ich gehe davon aus, dass es um die Überschuldung ging - also das negative Eigenkapital, das von zehn Millionen Euro auf 1,1 Million runtergeführt worden war.

    Wenn die Aufsichtsräte keine Bilanz lesen können und sich von solchen Aussagen "einlullen" lassen, ist das ihr Problem, aber doch keine Pflichtverletzung Baders.

    Ausserdem, welcher Schaden soll denn dadurch eingetreten sein?

    Ich wünsche viel Erfolg beim Prozessieren.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von El Molotov

    Nachtgieger dein Beitrag insgesamt: Chapeau! Du hast dir Mühe gemacht und einiges aufgeklärt. Danke!

    Die zitierte Legende möchte ich aber wieder mal widerlegen. Im aktuellen AR sitzen mit Grethlein, Gömmel, Bisping und Müller 4 ARs, die im Abstiegsjahr sowie während der Zweitligaweichenstellung nicht dem Gremium angehörten. Nach deren Amtsantritt wurden Woy und Bader getauscht. Dazu kommen noch die Forenheiligen Koch und Schamel. Und somit ist man bei 2/3 des AR. Also alles andere als 9 Krähen. Höchstens 3.

    Jetzt wird aus Reflex wieder kommen: Aber, aber Grethel und Co sind voll doof und Baderfans. Ist mir schon klar.
    Macht die obige Legende trotzdem nicht richtiger.

    Wie er halt immer ignoriert das Gömmel, Grethlein, Bisping und Müller aber dem AR angehörten die Bader bis Oktober 15 hier sein Unwesen treiben ließen was für unsere Situation auch nicht ganz unwichtig war.
    Da dürften die Forenheiligen Schramm und Koch wohl einen geringen Anteil gehabt haben.

    Aber fürs Recht haben, ja die AR´s vom Abstieg und die vom Niedergang in der zweiten Liga sind nur bedingt Deckungsgleich. Gnadenlos versagt haben aber beide.
    Und komm mir etz bitte net wieder mit dem Märchen vom guten Arbeitsnachweis aufgrund von Baders und Woys Abgang.


  • sollte bader wissentlich/absichtlich die unwahrheit gesagt haben, dann ist das sehr wohl eine pflichtverletzung. das ist fast so, wie wenn du beim verkauf von irgendeinem gut schäden verheimlichst (die du hättest wissen müssen) bzw. das gut als schadenfrei anpreist um einen höheren preis zu erzielen und dann argumentierst "naja, wenn du den schaden nicht siehst, dann ist das dein problem". das problem in den fällen ist nur nicht die schuldfrage, sondern der nachweis. recht haben und recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche dinge.
    Nun ist es aber so, daß bader kein laie ist, sondern ein fachmann (zumindest nach definition seiner position), der auch noch teuer bezahlt wird. das ist in etwa so, wie wenn du ein auto von einem händler kaufst... der ist auch fachmann und hat schäden zu erkennen (und auch zu benennen), die ein laie nicht zu erkennen hat.

    als potentieller schaden wären z.b. die 600k Euro strafe, die aktuell im Raum stehen, möglich. auch denkbar sind spieler transfers, welche unter besserer kenntnis der sachlage, vom AR nicht durchgewunken worden wären (ok, hier wäre dann noch zu klären in wiefern der AR seiner pflicht der prüfung nicht nachgekommen ist). ein weiterer potentieller schaden wäre z.b. auch etwaige bonuszahlungen/gehaltserhöhungen an bader, zu welchen er nicht berechtigt gewesen wäre, wenn man die genauen zahlen gewußt hätte. usw.

  • Das mag deine persönliche Meinung sein.
    Auch ich sähe Baders Privatvermögen, das seiner Frau, seiner Kinder und Kindeskinder gerne gepfändet und dem Ruhmreichen überschrieben.
    Das Gleiche gilt für Woy, von dem ich hoffe, dass wenigstens er sich nicht fortgepflanzt hat.

    Ich habe allerdings den leichten Verdacht, dass die Justiz den Sachverhalt ein Stück weit anders beurteilen würde.
    Also eher nach juristischen Kriterien, weniger naiv und emotional, meine ich. :neutral_face:

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • Zitat von winzie


    sollte bader wissentlich/absichtlich die unwahrheit gesagt haben, dann ist das sehr wohl eine pflichtverletzung. das ist fast so, wie wenn du beim verkauf von irgendeinem gut schäden verheimlichst (die du hättest wissen müssen) bzw. das gut als schadenfrei anpreist um einen höheren preis zu erzielen und dann argumentierst "naja, wenn du den schaden nicht siehst, dann ist das dein problem". das problem in den fällen ist nur nicht die schuldfrage, sondern der nachweis. recht haben und recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche dinge.
    Nun ist es aber so, daß bader kein laie ist, sondern ein fachmann (zumindest nach definition seiner position), der auch noch teuer bezahlt wird. das ist in etwa so, wie wenn du ein auto von einem händler kaufst... der ist auch fachmann und hat schäden zu erkennen (und auch zu benennen), die ein laie nicht zu erkennen hat.

    als potentieller schaden wären z.b. die 600k Euro strafe, die aktuell im Raum stehen, möglich. auch denkbar sind spieler transfers, welche unter besserer kenntnis der sachlage, vom AR nicht durchgewunken worden wären (ok, hier wäre dann noch zu klären in wiefern der AR seiner pflicht der prüfung nicht nachgekommen ist). ein weiterer potentieller schaden wäre z.b. auch etwaige bonuszahlungen/gehaltserhöhungen an bader, zu welchen er nicht berechtigt gewesen wäre, wenn man die genauen zahlen gewußt hätte. usw.

    Vertrags- und Leistungsstörungen im Kaufrecht kannst du aber nicht mit dem Treiben vom lieben Martin vergleichen, lieber Kollege Winzie :wink:
    Aber schön dass es auch ein paar Leute gibt die ein Stück weit davon Ahnung haben. :hoch: Der Meeske hat allerdings schon alles dazu gesagt.
    Selbst wenn sich ein Anfangsverdacht erhärten sollte, wird das eine Schlammschlacht mit reisigem Imgaeschaden und ungewissem Ende. Ein Gutachten allein wäre für den CLUB wahrscheinlich schon zu teuer.
    Du kannst dem lieben Martin und seinen Schnarchnasen gar nix.

    Eingetragener Benutzer seit 2008 - Ausgesperrte mit uns !