Also §102 regelt nur die maximale Amtszeit, nicht die minimale. Also ich sehe da nix von "Mindestens 4 Jahren"!
Zitat(1) Aufsichtsratsmitglieder können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
(2) Das Amt des Ersatzmitglieds erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds.
Aber wenn du was anderes findest, freu ich mich, denn ich bin grad am lernen des Aktienrechtes.
Sonst gilt was ich gesagt habe - nach 3 Jahren kannst du sie wieder abwählen
Und was du dir vorstellen kannst - nun ja, Gladbach. Leverkusen, Hoffenheim, Wolfsburg und Ingolstadt haben die Profis in eine GmbH ausgegliedert.