Und wenn schon.
Kenne weder Fall noch Hintergründe. Eine -rechtskräftige- Verurteilung könnte auch auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Das berührt das Arbeitsverhältnis mit dem FCN nicht, da a) der Vorfall ja vor Vertragsunterzeichnung war und b) diese in Kenntnis des laufenden Strafverfahrens erfolgte.