Alles anzeigenFrage:
Ist der Club seiner Einladungspflicht nicht prinzipiell schon rechtzeitig mit der Veröffentlichung am 19.09.2018
1. FC Nürnberg: Mitgliederversammlung am 17. Oktober
nachgekommen?
Darin ist die Tagesordnung abrufbar als PDF
Das könnte der "Veröffentlichung in der Vereinszeitung" laut Satzung entsprechen (im Online Zeitalter halt).
Folglich könnte man ab dem Zeitpunkt doch auch als Mitglied fristgerecht Anträge stellen?
Du kannst jederzeit Anträge stellen. Nicht "ab dem Zeitpunkt" wo geladen wurde.
Du kannst aber Anträge nur bis zwei Wochen vor der aMV stellen, falls sie dort behandelt werden sollen.
Sonstige Anträge können danach noch als Dringlichkeitsanträge gestellt werden, bedürfen aber davor einer 2/3 Zustimmung der MV.
Satzungsändernde Anträge können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Müssen also zwingend 2 Wochen vorher gestellt werden.
Werden Anträge nach der Frist gestellt, werden sie halt an der nächsten MV behandelt.
In der Satzung steht "Veröffentlichung in der Vereinszeitung" oder "per einfachen Brief".
Auch im heutigen Zeitalter würde ich -nach Satzung- die Veröffentlichung auf der Homepage als ausreichend ausschliessen.
Das müsste dann schon explizit in der Satzung genannt sein.
Vereinszeitung oder einfacher Brief...beides finde ich im Briefkasten. Und nicht irgendwo auf einer Homepage.